Ob körperbehindert oder geistig behindert, ob sinnesbehindert oder psychisch krank – diakonische Hilfe hat für jede Art von Behinderung ein spezielles Angebot. Es gibt Heime, Wohngruppen, Wohngemeinschaften, in denen behinderte Frauen und Männer Heimat finden. In Werkstätten erfahren sie, dass auch sie etwas können und etwas leisten. In Internaten und Berufsbildungswerken werden behinderte Kinder und Jugendliche gefördert und ausgebildet, damit sie auf dem Arbeitsmarkt eine Chance haben. Gehörlose, blinde und sprachbehinderte Menschen erfahren in für sie eingerichteten Heimen spezielle Förderung und Betreuung.
Mit der UN-Behindertenrechtskonvention und dem Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (BTHG) erfährt die Hilfe für Menschen mit Behinderungen einen Paradigmenwechsel. Die Leistungen sollen Schritt für Schritt mehr am persönlichen Bedarf der Menschen mit Behinderungen ausgerichtet werden. Wir unterstützen unsere Kunden aus der Behindertenhilfe dabei, ihre Angebote anzupassen und auszubauen, Teilhabe zu ermöglichen und damit den Weg in eine inklusive Gesellschaft, so wie es die UN-Behindertenrechtskonvention skizziert, zu ermöglichen.