Stiftungsberatung

Orientierung für Ihre Stiftung

Stiftungen gründen

Wer eine Stiftung gründet oder in einem Stiftungsgremium agiert, begegnet vielerlei Fragen und Anforderungen: Formulierung des Stiftungszwecks, Wahl der passenden Rechtsform oder Geldanlage, Verwaltungsvorgänge wie Mittelverwendungsrechnung und Zuwendungsbescheinigung.

Wenn Ihnen diese Fragen begegnen, Entscheidungen gefordert sind  und Sie Unterstützung haben möchten, begleiten wir Sie gern mit unseren Erfahrungen, Kontakten und Dienstleistungen für Stiftungen. Mit Ihnen gemeinsam bedenken wir die Formulierung des Stiftungszwecks, bis er genau beschreibt, was aus den Erträgen Ihrer Stiftung erreicht werden soll:

  • Kirche der Zukunft gestalten, Glauben stärken
  • Liebgewordene Gebäude sichern
  • Kindern und Jugendlichen Chancen eröffnen
  • (Älteren) Menschen Teilhabe und Selbstständigkeit ermöglichen
  • Künstlerisches Engagement fördern.

Stellen Sie uns Ihre Fragen des Stiftungsalltags und der täglichen Herausforderungen in Stiftungsgremien. Im Beratungsgespräch erörtern wir mit Ihnen unterschiedliche Ausgestaltungen einer Stiftung, und Sie profitieren von unserer Erfahrung bei der Anlage des Stiftungsvermögens, Erstellung von Anlagerichtlinien, im Zahlungsverkehr und beim Einwerben von Online-Spenden. Das Wissen unserer mehr als 400 Stiftungskunden zu organisatorischen Fragen und Best‐Practice‐Beispielen teilen wir dabei gern mit Ihnen.

Laut meinstiftungsexperte.de zählt die KD-Bank aktuell zu den Top-Stiftungsexperten in Deutschland. Aus diesem Grund haben wir ein anerkennendes Siegel des Online-Portals erhalten.

Wenn Menschen den Begriff Stiftung hören, fühlen Sie hohe Reputation und Seriosität und verlässliche und dauerhafte Zweckerfüllung aus Stiftungserträgen und Spenden. Diese Attribute machen es leicht, sich zu engagieren, wenn der Stiftungszweck ihren eigenen Vorstellungen entspricht. Die Stiftung darf deshalb auf eine Zustiftung in den Vermögensstock oder eine Spende zur zeitnahen Verwendung hoffen.

Spielen steuerliche Anreize für den Zuwendungsgeber beim Spendenabzug und bei Zustiftungen eine Rolle, gibt es Höchstgrenzen hierfür. So ist der Spendenabzug auf 20 % der Gesamteinkünfte des Zuwendenden festgelegt, Zuwendungen in den Vermögensstock einer Stiftung können bis zu einem Höchstbetrag von einer Million Euro pro Person innerhalb von zehn Jahren steuerlich geltend gemacht werden. Eine passgenaue Berechnung erhalten Sie mithilfe Ihres Steuerberaters.

Unsere Leistungen
  • Gründungsprozess moderieren
  • Unterstützung bei der Erstellung von Stifterwillen und Satzung
  • Entwicklung einer Anlagestrategie für Ihre Stiftung
  • Begleitung bei der Erarbeitung von Anlagerichtlinien
  • Erstellung einer Stiftungs-Vermögensanalyse
  • Beratung bei der Kapitalanlage und Auswahl nachhaltiger Investments
  • Partizipieren am Netzwerk von Steuerberatern, Rechtsanwälten und Fundraisern
  • Spendenportal KD-onlineSpende: ein effizientes Tool für die Spendenakquise
  • Unterstützung bei der Installation des KD-Spendomat als stationärem POS-Terminal zum Spendensammeln
  • Fortbildungs- und Netzwerkveranstaltungen zu Stiftungsthemen.
    Akuell haben wir ein Webinar zum Neuen Stiftungsrecht angeboten. Eine Aufzeichung finden Sie hier.
Häufige Fragen
Was ist eine Stiftung?

Eine Stiftung ist eine Vermögensmasse, deren Erträgen der Erfüllung des Stiftungszwecks dienen. Man unterscheidet rechtlich selbstständige Stiftungen und unselbstständige Stiftungen, sogenannte Treuhandstiftungen.

Weitere Informationen finden Sie u. a. beim Bundesverband Deutscher Stiftungen.

Was ist eine Treuhandstiftung?

Die Treuhandstiftung ist kein Rechtssubjekt. Sie wird ausdrücklich als unselbstständige Stiftung begründet und benötigt einen Treuhänder. Dieser verwaltet die Vermögensmasse und vertritt die Stiftung im Rechtsverkehr. Sie ist dennoch Steuersubjekt. Die Treuhandstiftung entsteht per Vertrag oder per Schenkung unter Auflage. Sie untersteht nicht der weltlichen Stiftungsaufsicht. Kirchliche Treuhandstiftungen unterstehen je nach Landeskirche gleichwohl kirchlicher Aufsicht.

Ist jede Stiftung gemeinnützig?

Eine Stiftung ist nicht zwangsläufig eine gemeinnützige Stiftung. Nur wenn es sich beim Stiftungszweck um einen als gemeinnützig anerkannten Zweck gem. Abgabenordnung handelt, kann die Stiftung / der Treuhänder die Gemeinnützigkeit bei der Finanzbehörde beantragen.

Aus welchen Mitteln erfüllt die Stiftung ihren Zweck?

Nur die Erträge des Stiftungsvermögens können hierzu genutzt werden. Dazu kommen unterjährig eingegangene Zuwendungen (Spenden), die ebenfalls der Zweckverwirklichung dienen.

Was ist eine Zustiftung?

Eine Zustiftung ist eine Zuwendung in den Kapitalstock der Stiftung. Sie wird nicht kurzfristig zur Erfüllung des Stiftungszwecks ausgegeben, sondern stärkt das Stiftungskapital. Die daraus erzielten Erträge erfüllen in der Folgezeit den Stiftungszweck.

Können Rücklagen kirchlicher Einrichtungen zur Gründung einer Stiftung genutzt werden?

Kirchliches Vermögen kann nicht ohne Weiteres in eine Stiftung fließen. Vermögen, das aus Kirchensteuermitteln gebildet wurde, kann nicht in eine Stiftung eingebracht werden. Teile von Verkaufserlösen aus Immobilien oder Schenkungen an Kirchengemeinden könnten ggf. zur Gründung einer Stiftung eingesetzt werden. In jedem Fall ist die Abstimmung mit der jeweiligen Landeskirche erforderlich.

Wofür wird das Stiftungskapital genutzt?

Es ist i.d.R.  dauerhaft zu erhalten und soll die Erträge erwirtschaften, die zur Zweckverwirklichung eingesetzt werden. Im Anlagekonzept werden diese Vorstellungen berücksichtigt und in Anlagerichtlinien dokumentiert. Hier wird sowohl der Charakter der Anlagen (risikoscheu, risikoreich z.B.) beschrieben als auch, für welchen Anteil des Vermögens die jeweiligen Anlageformen gewählt werden können. Auch Stifterwille und Stiftungszweck fließen ein.

Wie erstelle ich die Stiftungssatzung?

Der Stifterwille und der Stiftungszweck prägen die Stiftung in hohem Maße. Deshalb sind Formulierungen zu finden, die die Vorstellungen der der Stifterin / des Stifters abbilden. Hierzu bedarf es einiger Überlegungen, die etwas Zeit in Anspruch nehmen können, bis der Stifterwille ewigkeitstauglich beschrieben ist.

Mustersatzungen sind als Inspiration zwar hilfreich, eine vollständige Übernahme deren Inhalts beschreibt eigene Vorstellungen jedoch  unzureichend. Bereits in dieser Gründungsphase begleiten wir Sie gern und wägen gemeinsam ab, ob Ihre Stifterwünsche aussagefähig dargestellt sind.

Die u. a. steuerrechtlich vorgeschriebenen Satzungsinhalte finden Sie in der Anlage 1 zu § 60 der Abgabenordnung als  Mustersatzung für Stiftungen und Vereine.

Woher bekommt die Stiftung Kapital?

Um das Stiftungskapital zu erhöhen, können Zustiftungen eingeworben werden. Im Rahmen steuerlicher Möglichkeiten können Teile der Erträge und Spenden zudem das Stiftungskapital stärken. Für die Finanzierung von Projekten ist es außerdem sinnvoll, Spenden zu akquirieren.

Kontakt
  • Christiane Wicht-Stieber
  • Referentin Stiftungsmanagement
  • Telefon 0231 58444-242

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