Wer eine Stiftung gründet oder in einem Stiftungsgremium agiert, begegnet vielerlei Fragen und Anforderungen: Formulierung des Stiftungszwecks, Wahl der passenden Rechtsform oder Geldanlage, Verwaltungsvorgänge wie Mittelverwendungsrechnung und Zuwendungsbescheinigung.
Wenn Ihnen diese Fragen begegnen, Entscheidungen gefordert sind und Sie Unterstützung haben möchten, begleiten wir Sie gern mit unseren Erfahrungen, Kontakten und Dienstleistungen für Stiftungen. Mit Ihnen gemeinsam bedenken wir die Formulierung des Stiftungszwecks, bis er genau beschreibt, was aus den Erträgen Ihrer Stiftung erreicht werden soll:
- Kirche der Zukunft gestalten, Glauben stärken
- Liebgewordene Gebäude sichern
- Kindern und Jugendlichen Chancen eröffnen
- (Älteren) Menschen Teilhabe und Selbstständigkeit ermöglichen
- Künstlerisches Engagement fördern.
Stellen Sie uns Ihre Fragen des Stiftungsalltags und der täglichen Herausforderungen in Stiftungsgremien. Im Beratungsgespräch erörtern wir mit Ihnen unterschiedliche Ausgestaltungen einer Stiftung, und Sie profitieren von unserer Erfahrung bei der Anlage des Stiftungsvermögens, Erstellung von Anlagerichtlinien, im Zahlungsverkehr und beim Einwerben von Online-Spenden. Das Wissen unserer mehr als 400 Stiftungskunden zu organisatorischen Fragen und Best‐Practice‐Beispielen teilen wir dabei gern mit Ihnen.
Wenn Menschen den Begriff Stiftung hören, fühlen Sie hohe Reputation und Seriosität und verlässliche und dauerhafte Zweckerfüllung aus Stiftungserträgen und Spenden. Diese Attribute machen es leicht, sich zu engagieren, wenn der Stiftungszweck ihren eigenen Vorstellungen entspricht. Die Stiftung darf deshalb auf eine Zustiftung in den Vermögensstock oder eine Spende zur zeitnahen Verwendung hoffen.
Spielen steuerliche Anreize für den Zuwendungsgeber beim Spendenabzug und bei Zustiftungen eine Rolle, gibt es Höchstgrenzen hierfür. So ist der Spendenabzug auf 20 % der Gesamteinkünfte des Zuwendenden festgelegt, Zuwendungen in den Vermögensstock einer Stiftung können bis zu einem Höchstbetrag von einer Million Euro pro Person innerhalb von zehn Jahren steuerlich geltend gemacht werden. Eine passgenaue Berechnung erhalten Sie mithilfe Ihres Steuerberaters.