Online-Banking

Information zur Barrierefreiheit

(Stand: Juni 2025) 

Hier informieren wir Sie, wie wir, die Bank für Kirche und Diakonie eG - KD-Bank, auf unserem Internetauftritt das Thema Barrierefreiheit umsetzen. 

Diese Informationen gelten für unsere Produkte und Dienstleistungen für Vebraucher im frei aufrufbaren Bereich unseres Internetauftritts. Weiterführende Informationen zur Barrierefreiheit von Bankgeschäften können Sie mithilfe der Links unten auf dieser Seite abrufen.

 

1. Unsere Leistungen

In dem frei aufrufbaren Teil unseres Internetauftritts finden Sie allgemeine Informationen zu unseren Dienstleistungen für Privatkundinnen und -kunden in den folgenden Bereichen: 

  • Banking
  • Geldanlage
  • Finanzierung
  • Kunde werden
  • Sicherheit
  • Kontakt & Service

 

2. Merkmale der Barrierefreiheit unseres Internetauftritts

Die Anforderungen an die Barrierefreiheit laut BFSG finden Sie in den folgenden drei Rechtsgrundlagen:

  • Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
  • Verordnung über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz = Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV)

  • Richtlinien für barrierefreie Webinhalte = Web Content Accessibility Guidelines (WCAG)

Nach diesen Rechtsgrundlagen muss unser Internetauftritt vier Prinzipien der Barrierefreiheit erfüllen:

  • Wahrnehmbarkeit: Möglichst alle sollen die Informationen und Funktionen unseres Internetauftritts wahrnehmen können.
  • Bedienbarkeit: Möglichst alle sollen die Funktionen des Internetauftritts bedienen können.
  • Verständlichkeit: Für möglichst alle sollen die Inhalte lesbar und klar verständlich sein.
  • Robustheit: Die Webseiten-Inhalte müssen möglichst mit sogenannten assistiven Techniken kompatibel sein.

 

Die Anforderungen der Barrierefreiheit erfüllen wir im öffentlich zugänglichen Bereich unseres Internetauftritts wie folgt:

Wahrnehmbarkeit

  • Die bereitgestellten Informationen sind so gestaltet, dass sie leicht wahrnehmbar sind. Das betrifft die Form, die Schriftart, die Größe, die Kontraste und den Abstand zwischen Buchstaben, Zeilen und Absätzen.
  • Wenn möglich, wird das Verständnis des Textes durch Grafiken unterstützt.

Bedienbarkeit

  • Sie können die Informationen jederzeit per Tastatur aufrufen.
  • Sie können die Informationen per Suchfunktion des Internetauftritts finden.
  • Die Informationen haben, wenn möglich, eine Überschrift, Zwischenüberschriften und ein Inhaltsverzeichnis. Diese Elemente dienen als Orientierung.
  • Bei den Informationen zu einer Dienstleistung finden Sie einen Link, mit dem Sie auf die Seite unseres Internetauftritts kommen, auf der diese Leistung angeboten wird, oder mit dem Sie zu einer Kontaktmöglichkeit mit Ihrer Bank (z. B. Kontaktformular) gelangen.

Verständlichkeit

  • Soweit wir in dem frei aufrufbaren Bereich unseres Internetauftritts Informationen zur Funktionsweise unserer Bankdienstleistung für Verbraucherinnen und Verbraucher bereithalten, sind diese auch in einer verständlichen Sprache verfügbar. Das Sprachniveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) wird dabei nicht überschritten.
  • Die Informationen werden mithilfe verschiedener Zugangsmöglichkeiten bereitgestellt, und zwar auf mehr als nur einem Kanal. Das heißt: Sie können diese Information zum einen lesen und sie sich zum anderen von einem Programm vorlesen lassen.

Robustheit

  • Für die Informationen auf unserem Internetauftritt gilt: Sie sind mit assistiven Techniken kompatibel. Bei solchen Techniken handelt es sich zum Beispiel um Software zum Vorlesen oder Vergrößern von Webinhalten.

Wir sind bestrebt, unseren Internetauftritt im Einklang mit den geltenden Bestimmungen zur Barrierefreiheit – insbesondere der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) – zu gestalten und kontinuierlich zu verbessern.

Die Bewertung der Anforderung an die Barrierefreiheit und deren Umsetzung erfolgte durch uns im Rahmen der Einführung eines neuen Content Management Systems, das wir im Mai 2025 zur technischen Umsetzung der Vorgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes eingeführt haben. 

Welche Bereiche des Internetauftritts sind aktuell noch nicht barrierefrei?

Grundsätzlich stellen wir alle PDF-Dokumente und audiovisuelle Inhalte, die zur Nutzung der Dienstleistungen und Produkte der Bank für Verbraucher erforderlich sind, barrierefrei zur Verfügung. Bei audiovisuellen Inhalten und PDF-Dokumenten, die vor dem 28. Juni 2025 erstellt wurden und nicht für die Nutzung der Dienstleistungen und Produkte zwingend erforderlich sind, kann die Barrierefreiheit eingeschränkt sein. Sollten Sie ein bestimmtes Dokument in einer barrierefreien Version benötigen, helfen wir Ihnen gerne weiter.

3. Interne Meldestelle

Wenn Sie Fragen oder Anregungen zur Barrierefreiheit unserer Produkte und Dienstleistungen haben, können Sie sich gerne an uns wenden. Sie erreichen uns über folgende Wege:

Adresse: 

Bank für Kirche und Diakonie eG - KD-Bank
Schwanenwall 27
44135 Dortmund

E-Mail: 

info@kd-bank.de

Telefon:

0231/58444-0

4. Zuständige Marktüberwachungsbehörde

Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen

Zur Wahrnehmung der Aufgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes errichten die Länder derzeit eine gemeinsame Stelle. 

Die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) soll als neue Anstalt des öffentlichen Rechts zum 28. Juni 2025 in Sachsen-Anhalt, in der Landeshauptstadt Magdeburg, die Arbeit aufnehmen.

Ihre Anfragen zu Produkten und Dienstleistungen bis zur formalen Errichtung der MLBF richten Sie an: 

MLBF (in Errichtung)

c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt

Postfach 39 11 55

39135 Magdeburg

 

Telefon: 0391 567 6970

E-Mail: MLBF(at)ms.sachsen-anhalt.de. 

Weitere Informationen zur Barrierefreiheit von Bankgeschäften

Broschüren der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) in leichter Sprache