Die Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bieten in fast allen Finanzierungsbereichen die Möglichkeit, von besonders günstigen Konditionen zu profitieren. Nutzen Sie unsere Erfahrungen mit umfassenden Detailkenntnissen bei der Auswahl des richtigen Programms, der Beantragung und der Abwicklung!
Kirche und Diakonie betreiben vielfältig genutzte Immobilien – vom Gemeindehaus über Wohn- und Altenheime bis hin zum Krankenhaus. Für die Finanzierung von Energieeffizienzmaßnahmen steht die öffentliche Förderung des Bundes und der Länder zur Verfügung. Häufig liegen die Zinssätze unter dem allgemeinen Marktniveau. Zusammen mit weiteren Zuschüssen sorgen sie für niedrige Finanzierungskosten, die Maßnahmen auch in ökonomischer Hinsicht attraktiv machen.
Fördermittel
für kirchliche und soziale Vorhaben (z.B. von der KfW)
Bundesweit: Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – Einzelmaßnahmen |
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Wohn- und Nichtwohngebäude | Maßnahmen an Bestandsgebäuden zum Energiesparen und CO2-Minderung, z.B. Dämmung, Lüftung, Heizung inkl. Planung | Zwischen 2.000 Euro und 600.000 Euro; 10 % - 35 % |
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Bundesweit: Kommunalrichtlinie |
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für fast alle sozialen Einrichtungen | Div. Investmaßnahmen zur Reduktion von Treibhausgasen, z.B. Beleuchtung, Lüftung, Weiße Ware, Warmwasseranlagen etc. | 25 % - 50 % |
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NRW: progres.nrw - Klimaschutztechnik |
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für fast alle sozialen Einrichtungen | Erneuerbare Energien und Einsatz sparsamer Techniken wie Lüftungsanlagen, Photovoltaik, Wärme- und Kältenetze | Ab 350 Euro bis max. 500.000 Euro; Festbeträge und bis 40 % |
MEHR INFORMATIONEN |
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SW NRW – Klimaschutz- und Hitzeschutzmaßnahmen in der Eingliederungshilfe |
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Wohnbauten der Eingliederungshilfe von Wohlfahrtseinrichtungen in NRW | Ergänzungsförderung zur BEG-Förderung des BAFA. Maßnahmen an Bestandsgebäuden zum Energiesparen und zur CO2-Minderung | Aufstockung der BEG-Förderung auf 60 % der Kosten |
EFRE NRW - Energieeffiziente öffentliche Gebäude |
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Kitas, Pflegeheime, Tagesstätten, Sporthallen von gemeinnützigen Trägern und öffentl. Körperschaften | Investive und nicht-investive Maßnahmen zum Energiesparen an Gebäuden, mind. 50 % Einsparung inkl. Konzepten und Planung | bis zu 70 % (investiv) oder 80 % (nicht-investiv) |
MEHR INFORMATIONEN |
Auch auf Landesebene stehen Fördermittel für Sie bereit. Hier aktuelle Programme aus NRW:
Programmerweiterungen zum 20.11.2023
Mit den folgenden Programmanpassungen möchte die NRW.BANK die aktuell bestehende Förderimpulslücke (besonders zinsvergünstigte Förderdarlehen) für öffentliche Unternehmen und für gemeinnützige Unternehmen speziell bei der Finanzierung von Digitalisierungs- und/oder Innovationsvorhaben schließen:
1. Erweiterung des Antragstellerkreises um gemeinnützige und öffentliche Unternehmen
Der Antragstellerkreis wird um
- öffentliche Unternehmen (mit mehrheitlich öffentlichem Gesellschaftshintergrund)
- gemeinnützige Unternehmen (in den Rechtsformen gGmbH, gUG, gAG)
- gemeinnützige Stiftungen erweitert.
In diesem Zusammenhang wurden die bestehenden Verwendungszwecke auf die möglichen Förderbedürfnisse bzw. Vorhaben dieser Zielgruppen angepasst, d. h. die Verwendungszwecke wurden mit Blick auf (Dienst-)Leistungsangebote erweitert bzw. geschärft.
2. Einführung beihilfefreier Konditionen
Einführung beihilfefreier Konditionen für alle Laufzeitvarianten von 3 bis 10 Jahre. Alle übrigen Programmbedingungen bleiben unverändert bestehen, insbesondere auch die optionale 50%ige Haftungsfreistellung für die Hausbanken.
Geeignet für Investitionen in die öffentliche und soziale Infrastruktur in NRW (KITAs, Krankenhäuser, Altenpflegeheime, betreutes Wohnen, usw.)
Geeignet für die Modernisierung/Sanierung von Bestandsimmobilien in NRW - Voraussetzung: Denkmalschutz bzw. sog. „erhaltenswerte Bausubstanz“ (Bestätigung durch Kommune erforderlich)
Kombinationen aus KfW-Programmen und unseren Krediten sind seit vielen Jahren sehr beliebt. Wir prüfen immer, ob Fördermittel für Ihre Projekte bereitstehen, und beantragen diese so unbürokratisch und unkompliziert wie möglich. Sprechen Sie mit Ihrem Ansprechpartner aus unseren Teams für Institutionelle Kunden und sichern Sie sich attraktive Zinsen mit langen Zinsfestschreibungen. Das ist auch jetzt schon für Zinsfestschreibungen möglich, die erst in den nächsten Jahren auslaufen. Lassen Sie sich beraten, wir schnüren ein „Gesamtpaket" nach Ihrem Bedarf.
Wichtig ist immer, die Kredit- und Fördermittel rechtzeitig vor dem Projektstart zu beantragen. Bei der Bank für Kirche und Diakonie zählt die Einbindung dieser und vieler weiterer öffentlicher Fördermittel zum Standard – sprechen Sie uns gern an.