Ob zur Durchführung des Zahlungsverkehrs, als Verrechnungs- oder Spendenkonto – das Kontokorrentkonto der Bank für Kirche und Diakonie bietet Ihnen vielseitige Verwendungsmöglichkeiten. Überzeugen Sie sich selbst. Das KD-Kontokorrentkonto dient in erster Linie der Abwicklung des Zahlungsverkehrs von Institutionellen Kunden und kann auch als Verrechnungs- oder Spendenkonto genutzt werden. Es bietet umfangreiche Leistungen zu fairen Konditionen, mit denen die Bank für Kirche und Diakonie kirchliche und diakonische Einrichtungen unterstützt.
KD-Kontokorrentkonto
Ihr Geschäftskonto für den professionellen Zahlungsverkehr
- Kontoführung
- Transaktionen (Überweisungen, beleglose Lastschriften, Barverfügungen an unseren Kassen und genossenschaftlichen Geldausgabeautomaten)
- Kontoauszugsversand
- Online-Banking
S | M | L | XL | |
Kontoführung (Grundpreis pro Monat) |
4,90 Euro | 8,50 Euro | 17,50 Euro | 57,50 Euro |
Buchungsposten* / Arbeitsposten* (Sammler) |
0,30 Euro | 0,19 Euro | 0,10 Euro | 0,05 Euro |
Unsere Empfehlung bei Buchungsposten / Arbeitsposten pro Jahr | bis 432 | 433 – 1.080 | 1.081 – 9.600 | ab 9.601 |
Spendenkonto
Wir bieten allen unseren Institutionellen Kunden an, ein Konto kostenfrei als Spendenkonto zu führen. Diese Spendenkonten sind ausschließlich für Spendeneingänge und die Weiterleitung nutzbar. Voraussetzung für ein kostenfreies Spendenkonto ist, dass Sie neben dem Spendenkonto mindestens ein kostenpflichtiges Kontokorrentkonto im Rahmen der Staffel (siehe Tabelle oben) führen. Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern!
Zusatzpreise (gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis):
- girocard V PAY (Europa) – Ausgabe einer Debitkarte – pro Jahr: 5,00 Euro
- Beleghaft eingereichte Aufträge* – Überweisung innerhalb Deutschlands und in andere
Staaten des EWR in Euro mit IBAN: 2,00 Euro
- Versand Kontoauszug: 0,50 Euro (pro Konto und Auszug)
- Weitere Preise, wie beispielsweise für den Auslandszahlungsverkehr, können Sie unserem Preis- und Leistungsverzeichnis entnehmen. Bitte sprechen Sie uns an.
- Kontokorrentkredit
Durch eine Kreditlinie sichern Sie Ihre Zahlungsbereitschaft. Zinsen fallen natürlich nur dann an, wenn Sie die Kreditlinie in Anspruch nehmen.
- Datenfernübertragung und Online-Banking
Zur Übertragung der Zahlungsdaten bieten wir Ihnen moderne und sichere Lösungen an. Lassen Sie sich beraten und wählen Sie zwischen den Verfahren FinTS 3.0 (PIN-/TAN-Verfahren), HBCI und EBICS.
- KD-Buchungs-Primus
Für die besonderen Anforderungen kirchlicher und diakonischer Institutionen haben wir eine besondere Lösung entwickelt. Der KD-Buchungs-Primus vereinfacht die Verarbeitung von Massenzahlungen deutlich.
- girocard
Für bargeldloses Bezahlen in Geschäften und für Bargeldabhebungen an Automaten bei uns oder bei anderen Volks- und Raiffeisenbanken.
- Kreditkarten (BusinessCard)
Die VISA und MasterCard BusinessCards sind klassische Kreditkarten, deren Leistungsumfang speziell auf Institutionelle Kunden zugeschnitten ist. Mit den Karten ermöglichen wir Ihren Mitarbeitern, jederzeit unabhängig und flexibel in einem vom Arbeitgeber definierten Rahmen zu zahlen oder sich Bargeld zu beschaffen. Die Karte kann für alle anfallenden geschäftlichen Ausgaben eingesetzt werden – vom Flugticket über die Hotelrechnung bis hin zum Geschäftsessen – einfach, flexibel, sicher und transparent!
Mit dem SEPA-Basis-Lastschriftverfahren (SDD Core) können Sie über uns an den Zahlungsempfänger Zahlungen in Euro innerhalb von SEPA bewirken bzw. als Zahlungsempfänger nach Abschluss einer Vereinbarung zum Lastschrifteinzug mittels des SEPA-Basis-Lastschriftverfahrens Gelder von Konten im Binnenmarkt einziehen. Als Identifizierung der Bankverbindungen dient die IBAN.
Für die Ausführung von Zahlungen mittels SEPA-Basis-Lastschrift müssen der Zahlungsempfänger und dessen Zahlungsdienstleister das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren nutzen. Fragen Sie hierzu zusammen mit Ihrem Zahlungspartner die jeweilige Bank, ob diese an diesem Verfahren teilnimmt.
Die Lastschriften haben einen festen Fälligkeitstermin (D). Dieser wird – wie bereits heute (sogenannte Vorabinformation) - vom Zahlungsempfänger im Vorfeld des Einzugs mitgeteilt. Jeder Lastschrifteinreicher hat eine eigene Kennung zur Identifizierung, die Gläubiger-Identifikationsnummer (CI – Creditor Identifier). Zudem müssen Sie als Zahlungspflichtiger dem Zahlungsempfänger vor dem Zahlungsvorgang ein entsprechendes „SEPA‐Lastschrift-Mandat“ erteilen.
Der Zahlungsempfänger löst den jeweiligen Zahlungsvorgang aus, indem er uns über seinen Zahlungsdienstleister die SEPA-Basis-Lastschriften vorlegt. Sollte einmal ein Kunde (Zahlungspflichtiger) mit einem Zahlungseinzug durch eine SEPA-Basis-Lastschrift des Zahlungsempfängers nicht einverstanden sein, kann er von uns binnen einer Frist von 8 Wochen ab dem Zeitpunkt der Belastungsbuchung (Fälligkeitstermin „D“) auf dem Konto ohne Angabe von Gründen die Erstattung des belasteten Lastschriftbetrags verlangen (Widerspruchsfrist).
Das SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren (SDD B2B) ist speziell auf die Bedürfnisse von Firmenkunden zugeschnitten, um insbesondere eine frühe Finalität von Zahlungen zu erzielen. Das Verfahren können Sie daher nur nutzen, wenn Sie kein Verbraucher sind. Mit dem SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren können Sie über uns an einen Zahlungsempfänger Zahlungen in Euro innerhalb von SEPA bewirken bzw. als Zahlungsempfänger nach Abschluss einer Vereinbarung zum Lastschrifteinzug mittels des SEPA-Firmen-Lastschriftverfahrens Gelder von Konten im Binnenmarkt einziehen. Als Identifizierung der Bankverbindungen dient die IBAN.
Für die Ausführung von Zahlungen mittels SEPA-Firmenlastschrift müssen der Zahlungsempfänger und dessen Zahlungsdienstleister das SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren nutzen. Fragen Sie hierzu zusammen mit Ihrem Zahlungspartner die jeweilige Bank, ob diese an diesem Verfahren teilnimmt.
Die Lastschriften haben einen festen Fälligkeitstermin (D). Dieser wird – wie heute (sogenannte Vorabinformation) – vom Zahlungsempfänger im Vorfeld des Einzugs mitgeteilt. Jeder Lastschrifteinreicher hat eine eigene Kennung zur Identifizierung, die Gläubiger-Identifikationsnummer (CI – Creditor Identifier). Zudem müssen Sie als Zahlungspflichtiger dem Zahlungsempfänger vor dem Zahlungsvorgang ein entsprechendes „SEPA‐Lastschriftmandat“ erteilen und Ihre kontoführende Bank als Zahlungspflichtiger vor der ersten Zahlung über die Erteilung des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats unterrichten.
Der Zahlungsempfänger löst den jeweiligen Zahlungsvorgang aus, indem er uns über seinen Zahlungsdienstleister die SEPA-Firmen-Lastschriften vorlegt. Bei einer autorisierten Zahlung aufgrund einer SEPA-Firmen-Lastschrift können Sie als Zahlungspflichtiger von uns keine Erstattung des Ihrem Konto belasteten Lastschriftbetrages verlangen. Deshalb haben wir dem ersten Lastschrifteinzug ein besonderes Bestätigungsverfahren vorgeschaltet.
Für die beiden SEPA-Lastschriftverfahren existieren unterschiedliche Lastschriftmandate. Diese sind das „SEPA‐Lastschriftmandat“ für das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren und das „SEPA-Firmenlastschrift‐Mandat“ für das SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren.
Als Zahlungspflichtiger erhalten Sie von Ihrem Zahlungsempfänger ein entsprechendes Lastschriftmandatsformular, welches Sie unterschreiben und an den Zahlungsempfänger zurücksenden müssen. Vielfach sind die Lastschriftmandate Bestandteil von Verträgen, wie heute, z. B. für die Bezahlung von Telefonrechnungen.
Mit dem Lastschriftmandat autorisieren Sie gegenüber Ihrer Bank die Einlösung von jeweiligen SEPA-Lastschriften des Zahlungsempfängers. Das Mandat ist schriftlich oder in der mit einer Bank vereinbarten Art und Weise zu erteilen. In den Lastschriftmandaten müssen die folgenden Erklärungen von Ihnen als Kunden (Zahlungspflichtigem) enthalten sein:
- Lastschriftmandatstext mit
- der Ermächtigung des Zahlungsempfängers, Zahlungen vom Konto des Kunden (Zahlungspflichtigen) mittels SEPA-Basis-Lastschrift bzw. SEPA-Firmen-Lastschrift einzuziehen, und
- der Weisung an die Bank des Zahlungspflichtigen, die vom Zahlungsempfänger auf sein Konto gezogenen SEPA-Basis-Lastschriften bzw. SEPA-Firmen-Lastschriften einzulösen.
Die jeweiligen Lastschriftmandate müssen zudem folgende Angaben (Autorisierungsdaten) enthalten:
- Bezeichnung des Zahlungsempfängers,
- eine Gläubiger-Identifikationsnummer (CI),
- Kennzeichnung einer einmaligen Zahlung oder wiederkehrenden Zahlung,
- Name des Kunden (Zahlungspflichtigen),
- Bezeichnung der Bank des Kunden (Zahlungspflichtigen) und
- seine Kundenkennung (IBAN).
Bei den SEPA-Lastschriftverfahren müssen Zahlungsempfänger genau zu identifizieren sein, deshalb erhalten diese – in Ergänzung zu den deutschen Verfahren – eine Kennnummer. Diese Kennnummer heisst „Gläubiger‐Identifikationsnummer“ (CI – Creditor Identifier).
In Deutschland kann diese bei der Deutschen Bundesbank über die Internetseite www.glaeubiger-id.bundesbank.de beantragt werden. Zahler können anhand dieser Angabe und der Referenznummer des zugrunde liegenden Lastschriftmandats auf einfachem Weg eine Zuordnung der entsprechenden Lastschrifteinzüge vornehmen.
In Deutschland ist die IBAN 22 Stellen lang. Sie setzt sich aus
- dem zweistelligen Länderkennzeichen DE,
- einer zweistelligen Prüfziffer,
- der achtstelligen Bankleitzahl und
- der zehnstelligen Kontonummer
zusammen.
Kontonummern, die weniger als zehn Stellen haben, werden linksbündig mit Nullen aufgefüllt.
BIC
Die "Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunications" (SWIFT) vergibt an jede Bank eine eindeutige Kennung: den „Business Identifier Code“ (BIC), bis 2010 auch „Bank Identifier Code“ genannt. Der BIC ist der international standardisierte Bank-Code, vergleichbar mit der Bankleitzahl in Deutschland.
Der BIC ist immer gleich aufgebaut
Der BIC hat acht oder elf Stellen und besteht aus folgenden Teilen
- vierstelliger Bank-Code,
- zweistelliger Länder-Code,
- zweistelliger Orts-Code,
- dreistelliger Code für Filiale oder Abteilung (optional).
BIC der Bank für Kirche und Diakonie eG lautet: GENO DE D1 DKD