Für die beiden SEPA-Lastschriftverfahren existieren unterschiedliche Lastschriftmandate. Diese sind das „SEPA‐Lastschriftmandat“ für das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren und das „SEPA-Firmenlastschrift‐Mandat“ für das SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren.
Als Zahlungspflichtiger erhalten Sie von Ihrem Zahlungsempfänger ein entsprechendes Lastschriftmandatsformular, welches Sie unterschreiben und an den Zahlungsempfänger zurücksenden müssen. Vielfach sind die Lastschriftmandate Bestandteil von Verträgen, wie heute, z. B. für die Bezahlung von Telefonrechnungen.
Mit dem Lastschriftmandat autorisieren Sie gegenüber Ihrer Bank die Einlösung von jeweiligen SEPA-Lastschriften des Zahlungsempfängers. Das Mandat ist schriftlich oder in der mit einer Bank vereinbarten Art und Weise zu erteilen. In den Lastschriftmandaten müssen die folgenden Erklärungen von Ihnen als Kunden (Zahlungspflichtigem) enthalten sein:
- Lastschriftmandatstext mit
- der Ermächtigung des Zahlungsempfängers, Zahlungen vom Konto des Kunden (Zahlungspflichtigen) mittels SEPA-Basis-Lastschrift bzw. SEPA-Firmen-Lastschrift einzuziehen, und
- der Weisung an die Bank des Zahlungspflichtigen, die vom Zahlungsempfänger auf sein Konto gezogenen SEPA-Basis-Lastschriften bzw. SEPA-Firmen-Lastschriften einzulösen.
Die jeweiligen Lastschriftmandate müssen zudem folgende Angaben (Autorisierungsdaten) enthalten:
- Bezeichnung des Zahlungsempfängers,
- eine Gläubiger-Identifikationsnummer (CI),
- Kennzeichnung einer einmaligen Zahlung oder wiederkehrenden Zahlung,
- Name des Kunden (Zahlungspflichtigen),
- Bezeichnung der Bank des Kunden (Zahlungspflichtigen) und
- seine Kundenkennung (IBAN).