KD-BANK-STIFTUNG

Die KD-BANK-STIFTUNG wurde Ende 1995 von der Bank für Kirche und Diakonie eG gegründet. Sie ist eine rechtlich selbstständige kirchliche Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Düsseldorf. Informationen über die Aktivitäten und Antragsmöglichkeiten finden Sie auf dieser Webseite der Bank.

Förderantrag an die KD-BANK-STIFTUNG

So einfach funktioniert es
Ihr Förderantrag an die KD-BANK-STIFTUNG

SCHRITT 1

Bitte prüfen Sie im ersten Schritt zunächst, ob Ihr Projekt den diesjährigen Antragszwecken entspricht und somit förderfähig ist.

SCHRITT 2

Füllen Sie das Online-Förderantragsformular aus. Sie erhalten anschließend eine Eingangsbestätigung per E-Mail.

SCHRITT 3

Im Frühsommer des Folgejahres erhalten alle Antragsteller eine Nachricht, ob ihr Projekt Mittel erhält oder nicht.


Antragsverfahren im Überblick

Wer? Steuerbegünstigte kirchliche und diakonische Institutionen. Privatpersonen sind nicht antragsberechtigt
Wie? Ausschließlich online. Den Förderantrag finden Sie hier.
Bis wann? 15. Dezember 2023
Für was? a) Stärkung der Mitgliederorientierung
- Aufbau von Kommunikation über den christlichen Glauben
- Kontakt in die Breite der Kirchenmitglieder

b) Nachhaltiges Handeln in Gemeinden und diakonischen Einrichtungen i.S. des Klimaschutzes
- Erstellen einer Gebäudestrukturanalyse für kirchlich genutzte Gebäude (Kirchen, Kapellen, Gemeindehäuser): welche Gebäude werden perspektivisch genutzt und wie können sie energetisch optimiert werden
- Nachhaltigkeitsmanagement in kirchlichen und diakonischen Einrichtungen unter Einbeziehung unterschiedlicher Aspekte (ökologisch, ökonomisch und sozial)

c) Innovative Projekte für ältere Menschen z.B.:
- Eingliederungshilfe älterer Menschen
- zur Mitarbeitendenbindung/-gewinnung in der Altenpflege
Was ist nicht förderfähig? - Maßnahmen in vermieteten Objekten und Pfarrhäusern
- Personalkosten eines Projekts
- Projekte, die einem eingeschränkten Nutzerkreis dienen und/oder einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ähnlich sind (z.B. Photovoltaik-Anlagen)
Besteht ein Rechtsanspruch? Ein Rechtsanspruch auf Mittel aus der Stiftung besteht nicht.

+++ WICHTIG +++

Das Antragsverfahren hat sich geändert!

 

Bitte beachten Sie deshalb:

  • Projekt-Name: Wählen Sie einen Projektnamen mit max. 20 Zeichen. Er ist für ggf. erforderliche Unterlagen Bestandteil der Dateibezeichnung und wird bei einer eventuellen Zuwendung als Zweck genannt.
  • Antragsteller und Kontoinhaber: Antragsteller kann z.B. ein Kirchenkreis/eine Gemeinde/eine diakonische Einrichtung sein. Wenn dieser den Zahlungsverkehr über eine übergeordnete Stelle (Kirchenkreis/Diakonisches Werk) abwickelt, geben Sie diese übergeordnete Stelle als Kontoinhaber an. Mit ihm wird der kommende postalische Schriftverkehr geführt. Achtung: Vielleicht ist es in einem solchen Fall sinnvoll, eine interne Buchungsnummer in den Projektnamen einzubauen. 
  • Ansprechpartner: Hier vermerken Sie bitte Namen und Kontaktdaten der Person, die bei Rückfragen angesprochen werden kann.
  • Bankverbindung: Als Bankverbindung ist die IBAN eines Zahlungsverkehrs fähigen Kontos anzugeben (kein Kredit-, Spar- oder ähnliches Konto).
  • Nachweis der Gemeinnützigkeit: Zeitgleich mit dem Antrag senden Sie bitte den Nachweis der Gemeinnützigkeit (Freistellungsbescheid/Anlage 1 Körperschaftssteuerbescheid) per Mail an Stiftung@KD-Bank.de.
    Betreff der Mail UND Dateibezeichnung (pdf) sollen wie folgt aufgebaut sein, um die Zuordnung zu ermöglichen: JJJJ(=Jahr der Antragstellung)-Name(=Antragsteller)-FB-Projektname (Beispiel: 2023-KGM-Hauptstadt-FB-Seniorenkreis)
  • Bitte beachten: Das System verarbeitet nur einen Antrag pro Mail-Adresse. Sofern eine übergeordnete Stelle (z.B. Kirchenkreis) mehrere Anträge stellt, ist für jeden Antrag eine gesonderte Mailadresse zu verwenden.
  • Eingangsbestätigung: Wenn alle Eingaben im Online-Antrag korrekt vorgenommen wurden, erhalten Sie eine automatisierte Eingangsbestätigung. Eine inhaltliche Prüfung des Antrags erfolgt erst zu einem späteren Zeitpunkt.
  • Antragsverfahren: Anträge, die den Antragszwecken entsprechen, nehmen am Vergabeverfahren teil. Anträge, die den Antragszwecken nicht entsprechen, nehmen am weiteren Vergabeverfahren nicht teil. Nach der Vorstandsentscheidung erhalten alle Antragsteller Nachricht, ob das vorgestellte Projekt Mittel erhält oder nicht.
  • Entscheidung über Mittelvergabe: Die Entscheidung über die Mittelvergabe findet im Frühsommer des Folgejahres statt. Danach erhalten alle Antragsteller Nachricht, entweder über die Höhe der Förderung oder eine Absage.
Mittel erhalten – und dann?

Wenn Ihr Projekt Mittel aus der KD-BANK-STIFTUNG erhält, fließen diese als Spende. Sie wird dem Kontoinhaber mit einer Benachrichtigung avisiert, in der die Summe und das Zahlungskonto, das im Antrag vermerkt wurde, genannt sind. Bitte prüfen Sie die Richtigkeit der IBAN.

Zum Mittelnachweis ist ein kurzer – max. 500 Zeichen – Bericht über das Projekt erbeten, der informiert, für was genau die Stiftungsmittel verwandt wurden Er soll als pdf per E-Mail an Stiftung@KD-Bank.de geschickt werden. Betreff der Mail UND Dateibezeichnung (pdf) sollen wie folgt aufgebaut sein, um die Zuordnung zu ermöglichen: JJJJ(=Jahr der Antragstellung)-Name(=Antragsteller)-FB-Projektname (Beispiel: 2023-KGM-Hauptstadt-FB-Seniorenkreis)

Über die Stiftung
Gründungsjahr 1995
Rechtsform Rechtsfähige kirchliche Stiftung bürgerlichen Rechts
Sitz Düsseldorf
Satzung Satzung.pdf
Stiftungszwecke nach Abgabenordnung Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, der Jugendhilfe, der Erziehung, der Volks- und Berufsbildung, der Altenhilfe, der Hilfe für Menschen mit Behinderung, des Wohlfahrtswesens sowie der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens sowie kirchlicher Zwecke
Stiftungskapital Aktuell ca. 8,6 Mio. Euro
Bisher geförderte Zwecke Übersicht.pdf
Transparenz Mitglied der Initiative Transparente Zivilgesellschaft
Antragsberechtigt Steuerbegünstigte kirchliche und diakonische Institutionen
Mittelvergabe auf Antrag, Entscheidung in der jährlichen Vorstandssitzung (i.d.R. im 2. Quartal des Jahres)

Stiftungsvorstand

Name Funktion Geb./gewähltes Mitglied
Dr. Thorsten Latzel (Vorsitzender des Stiftungsvorstands)
 
Präses der Evangelischen Kirche im Rheinland Gewähltes Mitglied
Marlehn Thieme
(Stellvertretende Vorsitzende)
Aufsichtsratsvorsitzende der Bank für Kirche und Diakonie Geborenes Mitglied
Henning Boecker Finanzdezernent der Evangelischen Kirche im Rheinland Geborenes Mitglied
Conny Hölig Geschäftsführerin des Werkverein Gelsenkirchen e.V. Gewähltes Mitglied
Dr. Arne Kupke Finanzdezernent der Evangelischen Kirche von Westfalen Geborenes Mitglied
Heike Proske Superintendentin des Evangelischen Kirchenkreis Dortmund Gewähltes Mitglied
Kirsten Hols Vorstand Finanzen der Diakonie Düsseldorf e.V.   Gewähltes Mitglied
Dr. Ekkehard Thiesler Vorstandsvorsitzender der Bank für Kirche und Diakonie Geborenes Mitglied

Stiftungskapital (per 31.12.2022)

Stiftungskapital der KD-Bank-Stiftung
Die Stiftung unterstützen

Wenn Ihnen gefällt, wie die KD-BANK-STIFTUNG ihren Stiftungszweck verwirklicht und die Arbeit von Gemeinden und kirchlichen oder diakonischen Einrichtungen fördert, unterstützen Sie die Stiftung dabei gern.

Spenden
Wenn Sie der KD-BANK-STIFTUNG eine Spende zukommen lassen, vergrößern Sie den Betrag, der bei der kommenden Ausschüttung zur Verfügung steht. Ihre Spende unterstützt zusammen mit den Vermögenserträgen Projekte, die sich um Stiftungsmittel beworben haben.

Zustiften

Schenken mit Wirkung und gutem Gefühl – Stiftungsfonds unter dem Dach der KD-BANK-STIFTUNG machen es möglich. Die KD-BANK-STIFTUNG nimmt Zustiftungen ab 5.000 Euro an, die als Stiftungsfonds Teil des Stiftungsvermögens werden und dauerhaft erhalten bleiben. Sie stärken das Stiftungsvermögen und vermehren die Erträge und damit den Betrag, der für die jährliche Mittelvergabe zur Verfügung steht.

Abhängig von der Höhe eines Stiftungsfonds können Sie die Verwendung seiner Erträge im Rahmen der Satzungszwecke der KD-BANK-STIFTUNG konkretisieren.

Informieren

Über die Möglichkeiten von Stiftungsfonds und das Wirken der KD-BANK-STIFTUNG informieren wir Sie gern. Für jede Spende und Zustiftung erhalten Sie eine Zuwendungsbestätigung. Bitte nehmen Sie unter der Rufnummer 0231 58444-242 oder per E-Mail an Stiftung@KD-Bank.de Kontakt mit uns auf.

Kontoverbindung: IBAN: DE24 3506 0190 1012 0670 18
Bitte kennzeichnen Sie Ihre Unterstützung eindeutig als Spende oder Zustiftung. Vielen Dank!

Geschäftsführung der KD-BANK-STIFTUNG

  • Christiane Wicht-Stieber
  • Christian Müller
Mitglied „Initiative Transparente Zivilgesellschaft“
Logo Initiative Transparente Zivilgesellschaft

Die KD-BANK-STIFTUNG ist der Initiative Transparente Zivilgesellschaft beigetreten und erfüllt die hierfür erforderlichen Vorgaben durch Veröffentlichung folgender Angaben:

1. Name, Sitz und Gründungsjahr

KD-BANK-STIFTUNG
Hans-Böckler-Straße 7
40476 Düsseldorf

Gründung 1995 als BKD-STIFTUNG, Zusammenlegung mit der DGM-Stiftung im Jahr 2006 zur KD-BANK-STIFTUNG.

4. Name und Funktion wesentlicher Entscheidungsträger

Der Stiftungsvorstand setzt sich aus Vertretern aus dem Bereich der Kunden und Mitglieder der Bank sowie dem Aufsichtsratsvorsitzenden und dem Vorstandsvorsitzenden der Bank zusammen. Auf diese Weise ist die Unabhängigkeit der Stiftung gewährleistet.

6. Personalstruktur

Neben den unter Punkt 4 genannten Vorstandsmitgliedern nehmen die Geschäftsführung ehrenamtlich wahr:

  • Christiane Wicht-Stieber, Stiftungskoordinatorin der Bank für Kirche und Diakonie
  • Christian Müller, Leiter Vorstandsstab Marketing der Bank für Kirche und Diakonie
7. Angaben zur Mittelherkunft

Mittelherkunft 2022

Erträge aus dem Stiftungsvermögen: 113,7 TEUR
Zuwendungen (Spenden): 109,1 TEUR
Zustiftungen: 200 TEUR

Entwicklung Stiftungskapital
per 31.12.d.J.   Stiftungskapital    Stiftungsvermögen (inkl. Rücklagen)
2016                7.485.093 €            7.713.968 €
2017                7.685.093 €            7.956.968 €
2018                7.885.093 €            8.202.768 €
2019                8.065.093 €            8.435.568 €
2020                8.225.093 €            8.650.168 €
2021                8.390.093 €            8.871.048 €
2022                8.590.093 €            9.123.126 €            
 

8. Angaben zur Mittelverwendung

Mittelverwendung 2022

Zuwendungen an Körperschaften gem. § 2 Abs. 1 der Satzung: 180 TEUR
Verwaltungsaufwand: 4,5 TEUR
Zuführung der Zustiftung in Stiftungskapital: 200 TEUR

9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit

Satzungsgemäß geborene Mitglieder des Stiftungsvorstands

Vorstandsvorsitzende/r der Bank für Kirche und Diakonie: Dr. Ekkehard Thiesler
Aufsichtsratsvorsitzende/r der Bank für Kirche und Diakonie: Marlehn Thieme
Finanzdezernent der Evangelischen Kirche im Rheinland: Henning Boecker
Finanzdezernent der Evangelischen Kirche von Westfalen: Dr. Arne Kupke

10. Zuwendungen, die im vorherigen Geschäftsjahr mehr als 10 % des Gesamtjahresbudgets ausmachen

Bank für Kirche und Diakonie – 200.000 Euro – Zustiftung
Bank für Kirche und Diakonie – 100.000 Euro – Spende

Rückblick

3.458.513 Euro Ausschüttung seit Gründung (Darstellung in TEUR)

Kontakt
  • Christiane Wicht-Stieber
  • Ansprechpartnerin Stiftungen
  • Telefon 0231 58444-242

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