Am 3. September 2024 startet die KfW das innovative Programm „Jung kauft Alt“. Mit diesem zinsgünstigen Kredit wird Familien der Erwerb von Bestandsimmobilien erleichtert. In Zeiten steigender Baupreise bietet der Kauf einer gebrauchten Immobilie vielen Familien eine erschwingliche Chance, ihren Traum vom Eigenheim zu realisieren.
(23.08.2024) „Jung kauft Alt“
Neues von der KfW
Familien im Fokus der staatlichen Förderung
Mit dem neuen Förderprogramm erweitert die KfW ihr Angebot für Familien. Während das seit 2023 bestehende Programm „Wohneigentum für Familien“ den Fokus auf den Neubau klimafreundlicher Häuser legt, richtet sich der neue Förderkredit „Jung kauft Alt“ auf den Erwerb von Bestandsimmobilien. Die Regierung verfolgt damit mehrere Ziele:
- Familien sollen beim Erwerb von Wohneigentum im Bestand unterstützt werden
- Leer stehende Immobilien sollen wieder bewohnt werden
- Die neuen Eigentümer sollen energetische Sanierungen vorantreiben
Das Wichtigeste in Kürze
- Natürliche Personen (Privatpersonen), die Eigentümerin oder Eigentümer von selbst genutztem Wohneigentum werden,
- bei denen mindestens ein Kind im Haushalt lebt, das das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat,
- deren zu versteuerndes jährliches Haushaltseinkommen 90.000 Euro bei einem Kind, zuzüglich 10.000 Euro je weiterem Kind, nicht überschreitet und
- die bei Antragstellung über kein Wohneigentum verfügen.
Gefördert wird der Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum. Das Gebäude muss dabei:
- zum Zeitpunkt des Antrags gemäß einem gültigen Energiebedarfs- oder -verbrauchsausweis in der Energieeffizienzklasse F, G oder H kategorisiert sein und
- mindestens auf den energetischen Standard „Effizienzhaus 70 EE“ gemäß der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ saniert werden
Die Förderung erfolgt mit einem zinsgünstigen Kredit, der abhängig von der Anzahl der Kinder zwischen 100.000 und 150.000 Euro beträgt.
Sie interessieren sich für einen Neubau? Dann setzen Sie auf die folgenden Programme der KfW:
- Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude – private Selbstnutzung (297)
- Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (298)
- Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude (299)
- Förderung genossenschaftlichen Wohnens (134)
- Barrierereduzierung – Investitionszuschuss (455-B)
Als institutioneller Kunde können Sie seit Ende August einen Antrag auf die neue Heizungsförderung für Ihre Immobilien stellen. Diese Förderprodukte stehen bereit:
- Heizungsförderung für Unternehmen – Wohngebäude (459)
- Heizungsförderung für Unternehmen – Nichtwohngebäude (522)
- Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Nichtwohngebäude (523)