(29.09.2023) Wohneigentum für Familien

Verbesserungen in der KfW-Förderung ab dem 16.10.2023

Die KfW verbessert im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen die Förderbedingungen des Kredits „Wohneigentum für Familien“.

Folgende Änderungen treten ab dem 16. Oktober 2023 in Kraft:

  • Die Grenze des zu versteuernden Jahreseinkommens wird für eine Familie mit einem Kind von 60.000 Euro auf 90.000 Euro angehoben. Die Einkommensgrenze erhöht sich mit jedem weiteren Kind um jeweils 10.000 Euro.
  • Die Kredithöchstbeträge werden um bis zu 35.000 Euro angehoben.

Gefördert wird wie bisher der Neubau sowie der Ersterwerb (innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme gemäß § 640 BGB) neu errichteter klimafreundlicher und energieeffizienter Wohngebäude zur Selbstnutzung in den Stufen „Klimafreundliches Wohngebäude“ und „Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG“. Pro Antrag kann maximal eine Wohneinheit gefördert werden. Antragsberechtigt sind Privatpersonen oder Haushalte, die zu mindestens 50 % (Mit-)Eigentum an selbstgenutztem Wohneigentum erwerben möchten und in denen mindestens ein leibliches oder angenommenes Kind gemeldet ist, das zum Zeitpunkt des Antrags das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

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