Die KfW verbessert im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen die Förderbedingungen des Kredits „Wohneigentum für Familien“.
Folgende Änderungen treten ab dem 16. Oktober 2023 in Kraft:
- Die Grenze des zu versteuernden Jahreseinkommens wird für eine Familie mit einem Kind von 60.000 Euro auf 90.000 Euro angehoben. Die Einkommensgrenze erhöht sich mit jedem weiteren Kind um jeweils 10.000 Euro.
- Die Kredithöchstbeträge werden um bis zu 35.000 Euro angehoben.