(18.10.2023) Neues Heizungsgesetz

Gebäudeenergiegesetzes (GEG)

Im September 2023 hat der Bundestag dem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) zugestimmt. Es sieht vor, dass neu eingebaute Heizungen künftig zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Die Vorgaben gelten ab 2024, anfangs allerdings nur für Neubauten in Neubaugebieten. Für Gemeindegebiete mit mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern muss bis zum 30. Juni 2026 ein Wärmeplan erstellt werden. Für alle Gemeindegebiete mit weniger Einwohnerinnen und Einwohnern besteht hierfür Zeit bis zum 30. Juni 2028. Funktionierende Öl- und Gasheizungen dürfen auch über diesen Termin hinaus weiterbetrieben werden. Der Umstieg auf Wärmepumpen und generell auf regenerative Energien wird durch großzügige Förderprogramme finanziell unterstützt.

Trotz der Vorgaben des GEG müssen Immobilieneigentümer nicht in Panik verfallen. Für die aufgestellten Regeln des GEG gibt es ganz klare Richtlinien, wann Eigentümer zum Handeln aufgefordert werden. Lassen Sie also vorab von fachkundigen Spezialisten prüfen, ob für Ihre Immobilie überhaupt eine energetische Sanierung oder Modernisierungsmaßnahmen notwendig sind.  


Haben Sie Fragen?


Sie besitzen eine Immobilie und fragen sich, welche Maßnahmen des GEG auf Sie zutreffen? Oder wollen Sie eine Immobilie finanzieren und wissen nicht, wie viel Sie für potentielle energetische Sanierungsmaßnahmen mit einkalkulieren müssen?

Bitte sprechen Sie uns an! Wir beraten Sie gern rund um die energetische Immobilie, Fördermöglichkeiten sowie über unsere kostengünstigen Finanzierungslösungen (mit und ohne Eintragung von Grundschulden).
 

  • Stephan Schoierer
  • Abteilungsdirektor Baufinanzierungen
  • Heiko Eckhardt
  • Vermittlerbetreuer / Baufinanzierungsspezialist
  • Annette Kallweit
  • Baufinanzierungsspezialistin
  • Robert Wilk
  • Baufinanzierungsspezialist

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