Mit den folgenden Programmanpassungen möchte die NRW.BANK die aktuell bestehende Förderimpulslücke (besonders zinsvergünstigte Förderdarlehen) für öffentliche Unternehmen und für gemeinnützige Unternehmen speziell bei der Finanzierung von Digitalisierungs- und/oder Innovationsvorhaben schließen:
1. Erweiterung des Antragstellerkreises um gemeinnützige und öffentliche Unternehmen
Der Antragstellerkreis wird um
- öffentliche Unternehmen (mit mehrheitlich öffentlichem Gesellschaftshintergrund)
- gemeinnützige Unternehmen (in den Rechtsformen gGmbH, gUG, gAG)
- gemeinnützige Stiftungen erweitert.
In diesem Zusammenhang wurden die bestehenden Verwendungszwecke auf die möglichen Förderbedürfnisse bzw. Vorhaben dieser Zielgruppen angepasst, d. h. die Verwendungszwecke wurden mit Blick auf (Dienst-)Leistungsangebote erweitert bzw. geschärft.
2. Einführung beihilfefreier Konditionen
Einführung beihilfefreier Konditionen für alle Laufzeitvarianten von 3 bis 10 Jahre. Alle übrigen Programmbedingungen bleiben unverändert bestehen, insbesondere auch die optionale 50%ige Haftungsfreistellung für die Hausbanken.