(15.11.2023) NRW.BANK.Digitalisierung und Innovation

Programmerweiterungen zum 20. November 2023

Mit den folgenden Programmanpassungen möchte die NRW.BANK die aktuell bestehende Förderimpulslücke (besonders zinsvergünstigte Förderdarlehen) für öffentliche Unternehmen und für gemeinnützige Unternehmen speziell bei der Finanzierung von Digitalisierungs- und/oder Innovationsvorhaben schließen:

1. Erweiterung des Antragstellerkreises um gemeinnützige und öffentliche Unternehmen

Der Antragstellerkreis wird um
- öffentliche Unternehmen (mit mehrheitlich öffentlichem Gesellschaftshintergrund)
- gemeinnützige Unternehmen (in den Rechtsformen gGmbH, gUG, gAG)
- gemeinnützige Stiftungen erweitert.

In diesem Zusammenhang wurden die bestehenden Verwendungszwecke auf die möglichen Förderbedürfnisse bzw. Vorhaben dieser Zielgruppen angepasst, d. h. die Verwendungszwecke wurden mit Blick auf (Dienst-)Leistungsangebote erweitert bzw. geschärft.

2. Einführung beihilfefreier Konditionen
Einführung beihilfefreier Konditionen für alle Laufzeitvarianten von 3 bis 10 Jahre. Alle übrigen Programmbedingungen bleiben unverändert bestehen, insbesondere auch die optionale 50%ige Haftungsfreistellung für die Hausbanken.

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