(12.10.2023) Sozialer Investitionsrahmen dringend erforderlich

Offener Brief an die EU-Kommission

Die Finanzierung von bezahlbarem Wohnraum, Krankenhäusern, Pflegeheimen und Bildungsangeboten für spezielle Zielgruppen ist ungewiss. In der europäischen Regulierung zu nachhaltigen Investitionen kommen diese gesellschaftlich relevanten Aufgabenbereiche nicht vor. Die EU hat zwar einzelne ökologische Ziele in ihrer Nachhaltigkeitspolitik verankert. Doch konkrete Anreize durch einen Sozialen Investitionsrahmen stehen in Europa immer noch aus.

In einem offenen Schreiben an die EU-Kommission mahnt der Arbeitskreis Kirchlicher Investoren (AKI) zum Handeln und argumentiert: Bis 2030 müssen pro Jahr 100 bis 150 Milliarden Euro in soziale Leistungen fließen; auch das Umsetzen des Sorgfaltspflichtengesetzes benötigt jede Menge Kapital; nur so lassen sich die Menschenrechte über die gesamte Lieferkette jedes Unternehmens berücksichtigen; die geopolitischen Themen - Ukraine-Krieg und Flüchtlingsströme - erhöhen den Bedarf an sozialen Leistungen bzw. deren Finanzierung zusätzlich; demgegenüber sind immer mehr Anleger und Unternehmen bereit, in soziale Nachhaltigkeit zu investieren. 

Der AKI, in dem auch die KD-Bank mitarbeitet, fordert von Brüssel aber nicht nur Definitionen und Regelungen für Investitionen in die soziale Nachhaltigkeit. Er zeigt auch Perspektiven auf, indem er verschiedene Gesetze und Verordnungen nennt, an die ein künftiger Sozialer Investitionsrahmen anknüpfen kann. So lasse sich vermeiden, das Rad der Grünen Taxonomie noch einmal neu oder über etliche Umwege zu erfinden.

Die KD-Bank schließt sich diesem konstruktiven Ansatz an und hat den Brief des AKI mit unterzeichnet - gemeinsam mit: European Association of Public Banks (EAPB), SGI Europe, CSR Europe, Bundesverband öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB), Triodos Bank, Evangelische Bank, Bank für Kirche und Caritas, Bank für Sozialwirtschaft, Pax-Bank, GLS Bank und UmweltBank.