Wer kann sich um Stiftungsmittel bewerben?
Steuerbegünstigte kirchliche und diakonische Institutionen mit Vorhaben, die den Zwecken des jeweiligen Jahres entsprechen, können sich bewerben. Anträge von Privatpersonen sind satzungsgemäß nicht möglich.
Mit welchen Projekten ist eine Bewerbung möglich?
Nur Projekte, die den aktuellen Förderzwecken entsprechen, nehmen am weiteren Verfahren teil.
Erste Hürde nehmen: passt das Vorhaben zu den aktuellen Förderzwecken?
Lesen Sie die Erläuterungen und Texte zu den Förderzwecken genau! Sie verdeutlichen, wie der Stiftungsvorstand die Zwecke ausgelegt wissen möchte.
Bewerbungen, diesen nicht entsprechen, nehmen am weiteren Vergabeverfahren nicht teil.
Was ist nicht förderfähig?
- Maßnahmen in vermieteten Objekten und Pfarrhäusern
- Vorhaben, die einem eingeschränkten Nutzerkreis dienen und/oder einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ähnlich sind (z.B. Photovoltaik-Anlagen).
- Projekte, die bereits abgeschlossen sind.
Wer ist Bewerber?
Bewerber ist die organisatorische Einheit, die das Projekt durchführt. Vielleicht ist sie als Gemeinde oder Abteilung nicht selbst Inhaber des Kontos, auf das bei erfolgreicher Bewerbung Mittel fließen sollen, weil der Zahlungsverkehr über eine übergeordnete Eben läuft, dazu siehe unten.
Wer ist der Kontoinhaber?
Inhaber des Kontos, auf das bei erfolgreicher Bewerbung die Zuwendung erfolgt. Mit dem Kontoinhaber wird im Verlauf der Bearbeitung der postalische Schriftwechsel geführt. Kontoinhaber ist oft eine übergeordnete Einheit
Projektname
- Eindeutige Bezeichnung des Projektes im gesamten weiteren Verfahren!
- beschreibt das Vorhaben mit „einem Wort“.
- maximale 20 Zeichen lang
- Wenn für Buchungsvorgänge oder Zuordnung beim Bewerber bestimmte Merkmale (z. B. Mandantennummer) nötig sind, sollen sie im Projektnamen integriert sein. Wichtig: insgesamt soll er nicht länger sein als 20 Zeichen.
- Bei einer Zuwendung erscheint der Projektname als Verwendungszweck.
- Er ist Stichwort in der gesamten Korrespondenz. E-Mails haben ihn als Betreff, Dateien im Dateinamen.
Beschreibung des Projekts
Dafür gibt es 700 Zeichen Platz in der Bewerbung. Sie ist eine knappe Darstellung des Vorhabens und erläutert neben dem Inhalt, warum es den Zwecken entspricht, innovativ ist oder (wie?) zur Transformation beiträgt.
(Beispiel aus 2015: „Flüchtlinge sollen am gemeindlichen Leben teilhaben. Sprachkurse unterstützen die Integration. Die Bücher werden gespendet. Dem ehrenamtlichen Lehrer möchten wir seine Fahrtkosten erstatten.“ Diese 190 Zeichen beschreiben den Förderzweck deutlich.)
Wer liest die Beschreibung?
Sie wird dem Stiftungsvorstand für die Vergabeentscheidung vorgelegt und ist Entscheidungsgrundlage.
Angaben im Online-Formular zur Finanzierung
- Gegenüberstellung von Kosten des Projekts und bereits vorhandenen Eigenmitteln und zugesagten Spenden
- Höhe der erbetenen Förderung
Technische Klippe in der Bewerbung
Im Textfeld werden zwar die Zeichen gezählt, es erfolgt aber keine Anzeige. Tipp: In einem Worddokument den Text schreiben und Zeichen – inkl. Leerzeichen – zählen lassen. Danach fügen Sie den passgenauen Text in das Online-Formular ein.
Sind zusätzliche Unterlagen erforderlich?
Nein, grundsätzlich sind neben der online-Bewerbung keine weiteren Unterlagen einzureichen. Sofern in Ausnahmefällen Unterlagen – als PDF-Datei und per Mail an stiftung@kd-bank.de – eingereicht werden, benennen Sie die Datei mit der Jahreszahl und dem Projektnamen, damit diese zugeordnet werden können.