Richtlinie für Dienstleister der Bank für Kirche und Diakonie
1. Präambel
Die Bank für Kirche und Diakonie eG – KD-Bank ist eine Genossenschaftsbank mit christlichen Wurzeln und Werten. Seit über 100 Jahren setzen wir uns dafür ein, dass Kirchen und diakonische Einrichtungen ihre wertvolle Arbeit für ein menschliches Miteinander ausbauen können. Diese Richtlinie ergänzt den Verhaltenskodex der Bank und formuliert klare Erwartungen an unsere Dienstleister, um gemeinsam eine nachhaltige und gerechte Gesellschaft zu fördern.
2. Zielsetzung
Unsere Werte – Vertrauen, Respekt, Ehrlichkeit, Verantwortung und Offenheit – prägen unser Handeln. Als Bank mit christlichen Wurzeln setzen wir uns für die Bewahrung der Schöpfung und eine lebenswerte Zukunft für kommende Generationen ein. Diese Richtlinie beschreibt die Standards, die wir von unseren Dienstleistern erwarten, um eine ethisch einwandfreie und professionelle Zusammenarbeit sicherzustellen.
3. Geltungsbereich
Diese Richtlinie gilt für alle Dienstleister der Bank für Kirche und Diakonie und ist für sämtliche Geschäftsbeziehungen relevant. Sie formuliert unsere Erwartung an die Vertragspartner der Bank, einschließlich Kauf-, Liefer-, Werk-, Miet- und Dienstleistungsverträgen.
4. Ökologische Erwartungen
Die Bank erwartet von ihren Dienstleistern ökologisches Engagement und die Einhaltung von Vorgaben und Gesetzen in folgenden Bereichen:
Umweltmanagement:
Die Bank erwartet von ihren Dienstleistern ein adäquates Managementsystem zur Einhaltung von Umweltgesetzen, -regelungen und -standards sowie zur Verbesserung des Umweltschutzes.
Ressourcenschonung:
Den Verbrauch von Energie, Wasser und Rohstoffen zu minimieren und umweltfreundliche Technologien einzusetzen.
Klimaschutz:
Maßnahmen zur Reduktion von Treibhausgasemissionen zu ergreifen und einen aktiven Beitrag zur Erreichung der Ziele des Pariser Klimaschutzabkommens zu leisten.
CO₂-Fußabdruck:
Den eigenen CO₂-Fußabdruck zu messen, zu dokumentieren und durch geeignete Maßnahmen kontinuierlich zu reduzieren.
Transformation zur Klimaneutralität:
Strategien und Maßnahmen zu entwickeln, um entsprechend der Zielsetzung der Bundesrepublik, d.h. bis spätestens 2045, klimaneutral zu wirtschaften.
Nachhaltige Beschaffung:
Materialien und Produkte aus nachhaltigen Quellen zu beziehen, insbesondere solche, die den Prinzipien des fairen Handels und der ökologischen Nachhaltigkeit entsprechen.
5. Soziale Erwartungen
Die Bank erwartet von ihren Dienstleistern soziales Engagement und die Einhaltung von Vorgaben und Gesetzen in folgenden Bereichen:
Menschenrechte:
Die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte einzuhalten und keine Geschäfte mit Partnern einzugehen, die Menschenrechte verletzen.
Arbeitsbedingungen:
Faire und sichere Arbeitsbedingungen zu gewährleisten, einschließlich der Einhaltung von Arbeitszeitregelungen, angemessener Entlohnung und Arbeitsschutzmaßnahmen.
Kinderrechte:
Kinderarbeit gemäß den ILO-Normen auszuschließen und den Schutz von Minderjährigen zu gewährleisten.
Antidiskriminierung:
Diskriminierung jeglicher Art zu vermeiden und Chancengleichheit zu fördern.
Förderung von Vielfalt: Maßnahmen zur Förderung von Diversität und Inklusion in der Belegschaft zu ergreifen.
6. Compliance und kontinuierliche Verbesserung
Einhaltung von Gesetzen:
Die Bank erwartet von ihren Dienstleistern die Einhaltung aller geltenden Gesetze und Vorschriften sowie die Übernahme von Verantwortung gegenüber Umwelt und Gesellschaft.
Dynamische Entwicklung:
Die Erfüllung der in dieser Richtlinie beschriebenen Standards wird als dynamischer Prozess betrachtet. Dienstleister werden ermutigt, sich kontinuierlich zu verbessern und ihre Nachhaltigkeitsleistung zu steigern.
7. Umgang mit Verstößen
Die Bank für Kirche und Diakonie erwartet von ihren Dienstleistern die Einhaltung der in dieser Richtlinie formulierten ökologischen und sozialen Standards. Sollten Verstöße gegen diese Erwartungen festgestellt werden, behält sich die Bank vor, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um die Einhaltung der Standards sicherzustellen und die Zusammenarbeit auf eine ethisch und rechtlich einwandfreie Grundlage zu stellen.
Die folgenden Maßnahmen können im Falle eines Verstoßes ergriffen werden:
Engagement für Verbesserungen:
Die Bank wird den Dialog mit dem betroffenen Dienstleister suchen, um die Ursachen des Verstoßes zu analysieren und gemeinsam Maßnahmen zur Verbesserung zu entwickeln.
Der Dienstleister wird aufgefordert, einen konkreten Maßnahmenplan zur Behebung des Verstoßes vorzulegen und umzusetzen.
Beendigung der Zusammenarbeit:
Sollte der Dienstleister nicht bereit oder in der Lage sein, die festgestellten Verstöße innerhalb eines angemessenen Zeitraums zu beheben, behält sich die Bank das Recht vor, die Zusammenarbeit zu beenden.
Die Beendigung der Geschäftsbeziehung erfolgt unter Berücksichtigung der vertraglichen Vereinbarungen und geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen.
Meldung von gesetzeswidrigem Verhalten:
Bei Verstößen, die gegen geltendes Recht verstoßen, wird die Bank die zuständigen Behörden informieren und mit diesen zusammenarbeiten, um die Angelegenheit aufzuklären. Die Bank wird in solchen Fällen transparent und verantwortungsvoll handeln, um die Einhaltung von Gesetzen und ethischen Standards zu gewährleisten.
8. Schlussbestimmungen
Diese Richtlinie ist integraler Bestandteil des Verhaltenskodex der Bank für Kirche und Diakonie. Sie wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf aktualisiert, um den aktuellen Standards und gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen.
Diese Richtlinie spiegelt die Werte und Prinzipien der Bank wider und formuliert klare Erwartungen an die Dienstleister, um gemeinsam eine nachhaltige und gerechte Zukunft zu gestalten. Sie betont die Bedeutung von ethischem Handeln, Klimaschutz und sozialer Verantwortung im Einklang mit den christlichen Werten der Bank.