Durch das überarbeitete Gebäudeenergiegesetz gibt es seit Ende Februar ein neues Förderangebot für den Heizungstausch, von dem auch diakonische Träger bald profitieren können. Hier können Sie von einer attraktiven Zuschussförderung profitieren. Gleichzeitig nimmt die KfW die Förderung von Neubauten wieder auf. Die Antragsfristen sind aber verschärft. So dürfen seit dem 01. März 2024 Lieferungs- und Leistungsverträge für Bauvorhaben sowie Kaufverträge bei Ersterwerb erst nach Zusage der KfW unterzeichnet werden. Die wichtigsten Informationen zu allen Neuerungen erläutern wir Ihnen in diesem Webinarangebot für institutionelle Investoren. Dabei wird es sowohl um Wohn- als auch Nichtwohngebäude gehen.
Wir freuen uns auf den virtuellen Austausch mit Ihnen.