Haben Sie vor, in ein energiesparendes Gebäude zu investieren? Eine gute Idee: Sie können dadurch nicht nur Energiekosten dauerhaft senken und das Klima schützen, sondern auch die Förderung und Zuschüsse des Klimaschutzprogrammes 2030 der Bundesregierung nutzen. Die „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ wird kontinuierlich weiterentwickelt und gilt für alle Wohngebäude (z. B. Mehrfamilienhäuser oder Altenheime) sowie für alle Nichtwohngebäude (z. B. Krankenhäuser oder Tagespflege).
Neben der Modernisierung von bestehenden Gebäuden, werde auch energetisch hochwertige Neubaumaßnahmen gefördert. Ab dem 1. März 2023 werden diese in einem eigenen Förderbereich, dem "Klimafreundlichen Neubau" (KFN) geregelt.
Wenn Sie ein neues Effizienzgebäude errichten, ein Gebäude sanieren oder einzelne energetische Maßnahmen durchführen lassen, gestalten wir gemeinsam mit Ihnen die optimale Finanzierung unter Einbindung der KfW-Fördermittel. Erfahren Sie welche Vorhaben förderberechtigt sind, wie Sie die Unterstützung erhalten und welche Dokumente Sie für die Antragstellung benötigen.
Profitieren Sie in diesem Zusammenhang auch von unserer Kreditanalyse, um Ihre Finanzierungsstruktur bei Neuinvestitionen zu optimieren oder/und laufende Darlehen zu überprüfen.
Wir freuen uns auf den virtuellen Austausch mit Ihnen!