Die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive – CSRD) ist 2023 in Kraft getreten. Ab dem Berichtsjahr 2025 besteht für alle Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten und einer Bilanzsumme von mehr als 20 Millionen Euro bzw. Umsatzerlösen von über 40 Millionen Euro die Pflicht, jährlich über Nachhaltigkeit zu berichten. Die Anforderung stellt viele Einrichtungen aus Kirche und Diakonie vor große Herausforderungen. Wettbewerbsvorteile, aber auch Sanktionierungen werden direkte Folgen der Ergebnisse dieser Berichterstattung sein. Tauchen Sie mit uns ein in die Welt der nachhaltigen Unternehmensführung und entdecken Sie, wie Sie sich optimal aufstellen können. Erhalten Sie wertvolle Einblicke in die Themen Nachhaltigkeit und ESG-Risiken.
+++ Update Februar 2025: Seit der Ausschreibung des Webinars haben sich auf Ebene der Gesetzgebung unerwartete Komplikationen ergeben. In Deutschland wurde die europäischen Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) nicht wie geplant im Jahr 2024 in nationales Recht überführt und die EU hat Ende 2024 angekündigt, dass sie an einer Vereinfachung der CSRD arbeitet. Das hat zu einer großen Verunsicherung geführt, die sowohl die institutionellen Kunden der Bank als auch die Bank für Kirche und Diakonie selbst betrifft.
Aktuell arbeitet die EU an einem „Omnibus-Verfahren“, bei dem die Berichterstattungspflichten vereinfacht werden sollen. Wie es in Deutschland weiter geht, wird von der neuen Regierungskonstellation abhängen. Die genaue zukünftige Ausgestaltung der CSRD und die Umsetzung in deutsches Recht bleiben also unsicher, ebenso wie die Frage, ab wann welche Berichterstattungspflichten konkret gelten werden. Im Rahmen des Webinars werden wir die aktuelle Situation darstellen, Fragen beantworten und Handlungsempfehlungen aussprechen. +++