(13.03.2024) Neue Förderung für den Heizungstausch

Überarbeitung des Gebäudeenergiegesetzes

Übersicht

Seit dem 1. Januar 2024 gilt die überarbeitete Version des Gebäudeenergiegesetzes, was zu Anpassungen hinsichtlich der Förderung für den Heizungstausch und der bestehenden Förderung für energetische Einzelmaßnahmen geführt hat. Das neue Förderangebot der KfW ist seit dem 27. Februar 2024 abrufbar.

Das ist neu

Zuschuss

Der Zuschuss besteht aus einer Grundförderung sowie zusätzlichen, kombinierbaren Boni:

  • Grundförderung von 30% für den Austausch alter, fossiler Heizungen durch neue Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien in Bestandsgebäuden
  • Effizienzbonus für Wärmepumpen von 5 %, wenn als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser erschlossen oder ein natürliches Kältemittel eingesetzt wird
  • Emissionsminderungszuschlag von 2.500 Euro (pauschal) für Biomasseheizungen, wenn sie einen Staub-Emissionsgrenzwert von 2,5 mg/m³ einhalten
  • Klimageschwindigkeits-Bonus von 20% wird selbstnutzenden Eigentümerinnen und Eigentümern gewährt für den frühzeitigen Austausch alter fossiler Heizungen (bis 31. Dezember 2028, anschließend erfolgt alle zwei Jahre eine Reduzierung um 3%)
  • Einkommensabhängiger Bonus von 30% für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer mit bis zu 40.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen


Insgesamt darf die Zuschussförderung für den Heizungstausch für private Selbstnutzer maximal 70% betragen. Bei Antragstellung muss ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung hinsichtlich der Erteilung einer Förderzusage vorgelegt werden, der bereits das voraussichtliche Datum der Umsetzung der beantragten Maßnahme enthält.

Ergänzungskredit

Ein neues ergänzendes Kreditangebot von bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit steht ebenfalls seit dem 27.02.2024 zur Verfügung. Dieses bietet vergünstigte Zinsen und richtet sich an private Selbstnutzer und Selbstnutzerinnen von Wohngebäuden mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro. Der Kredit kann für den Heizungstausch sowie für weitere Effizienzmaßnahmen in Anspruch genommen werden.

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