Die KfW reduziert für Zusagen ab dem 1. August 2024 die Förderhöchstbeträge im Programm "Klimafreundlicher Neubau - Nichtwohngebäude". Außerdem unterstützt die KfW vom Hochwasser betroffene Antragstellende in Bayern und Baden-Württemberg und bietet Kulanzregelungen bei den BEG-Förderungen an.
(10.07.2024) KfW passt Förderprogramme an
Programme: 299, 458, 358/359, 261, 263
Förderhöchstbeträge - Klimafreundlicher Neubau - Nichtwohngebäude (299)
- Es werden weiterhin bis zu 100% der förderfähigen Kosten des Vorhabens finanziert.
- Die Höchstgrenze bei einem klimafreundlichen Nichtwohngebäude sinkt von 2.000 auf 1.500 Euro pro m² Nettogrundfläche, max. 7,5 Mio. Euro (bisher 10 Mio. Euro) pro Vorhaben.
- Die Höchstgrenze bei einem klimafreundlichen Nichtwohngebäude mit QNG sinkt von 3.000 auf 2.000 Euro pro m² Nettogrundfläche, max. 10 Mio. Euro (bisher 15 Mio. Euro) pro Vorhaben.
Kulanzregelungen für Betroffene vom Hochwasser in Bayern und Baden-Württemberg in den BEG-Förderprogrammen (458, 358/359, 261, 263)
- Sie können auch ohne Ablauf der Mindestnutzungsdauer von 10 Jahren für ein bereits gefördertes Vorhaben einen erneuten Antrag stellen.
- Sie können den Klimageschwindigkeitsbonus auch dann beantragen, wenn die Heizungsanlage durch das Hochwasser beschädigt und nicht mehr funktionstüchtig ist. Antragstellende müssen eine Eigenerklärung, dass die Heizung vor dem Hochwasser funktionstüchtig war, vorhalten und der KfW auf Nachfrage vorlegen.
- Eine Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln wie Krediten, Zulagen und Zuschüssen ist bis zu 100% der geförderten Investitionskosten möglich. Dabei werden auch Versicherungsleistungen und andere staatliche Hilfen berücksichtigt.