Es gibt sicherlich Spannenderes, als sich gleich zu Beginn des neuen Jahres mit der Steuererklärung zu befassen. Wenn es jedoch um die Erstattung zu viel gezahlter Steuern geht, sollte man sie nicht auf die lange Bank schieben. Sind Sie zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet, muss diese für 2021 bis zum 31. Juli 2022 erfolgen. Eine Verlängerung ist in der Regel per formlosem Antrag an das Finanzamt möglich. Besteht keine Verpflichtung, können Sie für 2021 einen Antrag auf Einkommensteuerveranlagung noch bis zum 31. Dezember 2025 stellen.
(13.01.2022) Neue Ausgabe VR Aktuell
Steuererklärung 2021
Ausgabe 1 | 2022
1 | 2022: Steuererklärung 2021
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