(30.04.2021) Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Alles Wissenswerte auf einen Blick

Übersicht

Die Bundesregierung hat im Rahmen des „Klimaschutzprogrammes 2030“ die Förderung für den Bau und die Sanierung energieeffizienter Gebäude weiterentwickelt. Ziel ist, einen entscheidenden Beitrag zur Erreichung der Energie- und Klimaziele im Gebäudesektor zu erreichen. Unter dem Dach der neuen „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ werden die Förderprogramme zum 1. Juli 2021 neu aufgesetzt.

Die Förderungen gelten für:

  • alle Wohngebäude, z. B. für Eigentums­wohnungen, Ein- und Mehr­familien­häuser oder Wohnheime
  • alle Nichtwohngebäude, z. B. Krankenhäuser
Was ist neu?
  • Sämtliche Förderangebote (Energieeffizienz, erneuerbare Energien, Fachplanung und Baubegleitung) können mit nur einem Antrag gestellt werden
  • Jeder Fördertatbestand wird sowohl als Zuschuss- wie auch als Kreditförderung angeboten (bislang teilweise nur Zuschuss bzw. teilweise nur Kreditförderung)
  • Integration von erneuerbaren Energien und Energieeffizienz
  • Stärkere Anreize bei besonders ambitionierten Sanierungen
  • Digitalisierungsmaßnahmen zur Verbrauchsoptimierung (z. B. Efficiency Smart Home) werden erstmals eigenständig förderfähig
  • Neubauten mit Nachhaltigkeitszertifizierung erhalten eine erhöhte Förderung


Der Bau und die Sanierung energieeffizienter Gebäude wird somit zukünftig vereinfacht, umfangreicher, flexibler und stärker prämiert - sowohl als Zuschuss als auch als Kreditförderung.

Bitte beachten Sie: Sofern Sie bereits mit dem Vorhaben begonnen haben oder dies bis 30. Juni 2021 geplant ist, müssen Sie bis spätestens zum 30. Juni 2021 einen Antrag noch nach den alten Richtlinien stellen, weil die neuen Förderbedingungen grundsätzlich keinen vorzeitigen Vorhabenbeginn zulassen. Da die neue Förderung aber deutlich attraktiver ist als die aktuelle, warten Sie soweit es geht mit dem Vorhabenbeginn bis nach der Antragstellung, die ab Anfang Juli 2021 möglich sein wird.

Hintergründe

Mit der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) wird die energetische Gebäudeförderung in Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 vollständig neu aufgestellt und weiterentwickelt. Mit der BEG sollen künftig noch stärkere Anreize für Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien und damit ein entscheidender Beitrag zur Erreichung der Energie- und Klimaziele 2030 im Gebäudesektor gesetzt werden.

Die Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien wird mit der BEG erstmals unter einem Dach zusammengeführt. Bei Neubauten und Komplettsanierungen wird der Einsatz erneuerbarer Energien zukünftig noch stärker prämiert. Gleichzeitig wird es neue, attraktive Förderangebote für besonders ambitionierte Sanierungen und Neubauten geben. Vom BMI anerkannte Nachhaltigkeitszertifikate werden künftig in der investiven Förderung erstmals berücksichtigt. Die Förderung von Digitalisierungsmaßnahmen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung wird ausgeweitet.

Veranstaltungstipp

Speziell für unsere Institutionellen Kunden bieten wir am

  • 11. Mai 2021
  • 18. Mai 2021
  • und 9. Juni 2021


ein Webinar zu diesem Thema an. Erfahren Sie welche Vorhaben förderberechtigt sind, wie Sie die Unterstützung erhalten und welche Dokumente Sie für die Antragstellung benötigen. So können Sie entscheiden, ob Sie noch rechtzeitig eine Förderung nach der bisherigen Regelung beantragen sollten oder ob die neuen Bedingungen günstiger für Sie sind.