- Sämtliche Förderangebote (Energieeffizienz, erneuerbare Energien, Fachplanung und Baubegleitung) können mit nur einem Antrag gestellt werden
- Jeder Fördertatbestand wird sowohl als Zuschuss- wie auch als Kreditförderung angeboten (bislang teilweise nur Zuschuss bzw. teilweise nur Kreditförderung)
- Integration von erneuerbaren Energien und Energieeffizienz
- Stärkere Anreize bei besonders ambitionierten Sanierungen
- Digitalisierungsmaßnahmen zur Verbrauchsoptimierung (z. B. Efficiency Smart Home) werden erstmals eigenständig förderfähig
- Neubauten mit Nachhaltigkeitszertifizierung erhalten eine erhöhte Förderung
Der Bau und die Sanierung energieeffizienter Gebäude wird somit zukünftig vereinfacht, umfangreicher, flexibler und stärker prämiert - sowohl als Zuschuss als auch als Kreditförderung.
Bitte beachten Sie: Sofern Sie bereits mit dem Vorhaben begonnen haben oder dies bis 30. Juni 2021 geplant ist, müssen Sie bis spätestens zum 30. Juni 2021 einen Antrag noch nach den alten Richtlinien stellen, weil die neuen Förderbedingungen grundsätzlich keinen vorzeitigen Vorhabenbeginn zulassen. Da die neue Förderung aber deutlich attraktiver ist als die aktuelle, warten Sie soweit es geht mit dem Vorhabenbeginn bis nach der Antragstellung, die ab Anfang Juli 2021 möglich sein wird.