(06.05.2020) In Krisenzeiten optimal geschützt

Einlagensicherung bei der KD-Bank

Der Ausbruch der Coronakrise sorgt bei vielen Menschen für Verunsicherungen. Neben der Sorge um die Gesundheit rücken auch die wirtschaftlichen Folgen immer näher in den Fokus. Sind die Bankeinlagen in turbulenten Zeiten wie diesen überhaupt noch sicher?  

Quelle: Bundesverband der Deutschen Volksbanken Raiffeisenbanken (BVR)

Unser Schutzsystem für Ihr Geld

Ihre Bank für Kirche und Diakonie eG - KD-Bank ist der amtlich anerkannten BVR Institutssicherung GmbH und der zusätzlichen freiwilligen Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) angeschlossen. Gemeinsam gewährleisten diese den Schutz Ihrer Einlagen.

Als erste Bankengruppe überhaupt hat die Genossenschaftliche FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken bereits vor über 85 Jahren eine Sicherungseinrichtung gegründet. Über dieses System unterstützen sich alle Mitgliedsbanken gegenseitig, um Insolvenzen zu vermeiden und insbesondere so die Kundeneinlagen zu schützen. Im Rahmen dieses sogenannten Institutsschutzes wurde ein Frühwarnsystem entwickelt, das wirtschaftliche Schieflagen von Mitgliedsbanken rechtzeitig erkennen und präventiv entgegenwirken soll. Sollte eine Bank trotzdem einmal Hilfe benötigen, gibt es einen von allen Mitgliedsbanken befüllten Fonds, aus dem die betroffene Bank unterstützt wird, damit Ihre Einlage sicher bleibt.

Doppelter Schutz für Ihre Einlagen

Neben der Sicherungseinrichtung des BVR als freiwilliges institutsbezogenes Sicherungssystem erfüllt die amtlich als Einlagensicherungssystem anerkannte BVR Institutssicherung GmbH zusätzlich zu ihrer satzungsmäßigen Funktion als Institutsschutzsystem auch die gesetzlichen Anforderungen, im Falle der Insolvenz einer angeschlossenen Bank eine reibungslose Einlegerentschädigung nach Maßgabe  Einlagensicherungsgesetzes zu gewährleisten. Die Einlagen unserer Kunden sind durch dieses duale System quasi doppelt abgesichert.

Diese Einlagen sind geschützt

Grundsätzlich sind folgende Einlagen geschützt: Spareinlagen, Sparbriefe, Termineinlagen und Sichteinlagen sowie von Mitgliedsbanken ausgegebene Inhaberschuldverschreibungen im Besitz von Kunden. Seit Bestehen des genossenschaftlichen Institutsschutzes ist es aber noch nie zur Insolvenz einer angeschlossenen Mitgliedsbank gekommen. Demnach musste auch noch nie ein Einleger entschädigt werden.

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