Am 14. September 2019 wird die sogenannte „zweite Stufe“ der Umsetzung der „Zweiten EU-Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2)“ wirksam. Ziel ist die Schaffung einheitlicher Standards für die Sicherheit elektronischer Zahlungen. Die technischen Anpassungen werden wir bereits am 11. September 2019 vornehmen. Das bedeutet praktisch für Sie, dass Sie sich im Online-Banking zukünftig häufiger zusätzlich mit einer TAN identifizieren müssen.
Tipp: Bitte prüfen Sie unbedingt, ob Sie ein funktionierendes TAN-Verfahren nutzen.
(26.08.2019) Online Bezahlen: PSD2
Zwei-Faktor-Kundenauthentifizierung
Zukünftig werden Sie mindestens alle 90 Tage beim Login im Online-Banking aufgefordert, sich mit Ihrer VR-Kennung bzw. Ihrem VR-NetKey (ab 7. Oktober 2019), Ihrem Kennwort und einer TAN zu legitimieren. Bei der Auslösung von Zahlungen trifft dies wie gehabt ebenso zu.
Bei der Anmeldung in der VR-BankingApp entfällt die Eingabe einer TAN, da durch die sogenannte Gerätebindung eine starke Kundenauthentifizierung erreicht wird. Zur Herstellung der Gerätebindung müssen Sie einmalig eine TAN eingeben, Sie erhalten dazu einen Hinweis in Ihrer App.
Eine wesentliche Änderung ergibt sich für den Einsatz der Kreditkarten. Mit Mastercard® Identity Check™ sowie Verified by Visa (zukünftig Visa Secure) ist das Online-Shopping mit Kreditkarte bereits heute schon einfach und sicher möglich. Für diese beiden Verfahren zur Authentifizierung von Kreditkartenzahlungen gibt es die Lösung via SMS oder Push-Nachricht in der VR-SecureCARD App. Zukünftig wird Mastercard® Identity Check™ sowie Verified by Visa (zukünftig Visa Secure) beim Online-Shopping mit Kreditkarte verpflichtend.