Seit 11. Dezember 2019 - und künftig spästestens alle 90 Tage - benötigen Sie beim Login im Online-Banking neben Ihren herkömmlichen Zugangsdaten (VR-NetKey/Alias und PIN) auch eine TAN. Dieses Verfahren ist bekannt als die sogenannte Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA) und wurde mit der seit September geltenden Zahlungsrichtlinie (PSD2) eingeführt.
(10.12.2019) Änderung im Online-Banking
Anmeldung mit TAN-Abfrage
Das Wichtigste im Überblick
- Worum geht es?
Spätestens alle 90 Tage werden Sie bei der Anmeldung im Online-Banking aufgefordert, eine TAN einzugeben (die erstmalige Abfrage der TAN erfolgt seit dem 11. Dezember 2019). - Wer?
Von der Änderung sind alle Nutzer des Online-Bankings betroffen sowie Software-Nutzer mit dem PIN/TAN-Verfahren. Ausnahme: Nutzer unserer VR-BankingApp sind von der Änderung nicht betroffen, da die App bereits die Zwei-Faktor-Authentifizierung vorsieht. - Wie?
Abhängig davon, welches TAN-Verfahren Sie nutzen, können Sie die TAN mit der App VR-SecureGo, Ihrem Sm@rt-TAN-Lesegerät oder per SMS ("mobileTAN-Verfahren") generieren.
- Warum?
Ziel der Abfrage eines zusätzlichen Legitimationsmerkmals ist die Erhöhung der Sicherheit im Online-Banking.
- Zwei-Faktor-Authentifizierung - Was ist das?
Bei der Zwei-Faktor-Authentifizierung müssen Sie sich mit zwei voneinander unabhängigen Faktoren identifizieren. Eingeteilt sind diese in Wissen und Besitz:
Wissen: Etwas, das man weiß, zum Beispiel PIN oder Passwort
Besitz: Etwas, das man hat, zum Beispiel Kreditkarte, Smartphone etc.