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Gemeinsames Statement der Kirchen- und Spezialbanken der Genossenschaftlichen Finanzgruppe
Die Kirchen- und Spezialbanken der Genossenschaftlichen Finanzgruppe warnen vor unbeabsichtigten Folgen der jüngsten Änderungen am § 26 KWG im Rahmen des BRUBEG. Die neuen ESG‑Vorgaben erhöhen den Druck auf soziale und gesundheitliche Einrichtungen, ihre ökologische Leistungsfähigkeit nachzuweisen und Emissionen zu senken. Gleichzeitig fehlt es in der Kostenträgerstruktur bislang an verbindlichen Refinanzierungswegen für genau diese Investitionen. Diese Lücke gefährdet die Zukunftsfähigkeit vieler sozial- und gesundheitswirtschaftlicher Einrichtungen und entwickelt sich zu einem ESG‑Risiko für die finanzierenden Institute. Steigende Kreditkosten oder eingeschränkte Finanzierungsmöglichkeiten wären die Folge – mit unmittelbaren Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit: von Investitionsstaus über höhere Energieverbräuche bis hin zu potenziellen Versorgungsengpässen.
Ob Krankenhaus, Pflegeheim, sozialer Dienst, Kita oder Einrichtung für Menschen mit Beeinträchtigungen – was für uns alle selbstverständlich ist, bildet das Fundament sozialer Daseinsfürsorge und ist damit konstitutiv für das Gemeinwohl. Als Sonderinstitute innerhalb der Genossenschaftlichen Finanzgruppe (GFG), die seit Jahrzehnten eng an der Seite dieser systemrelevanten Einrichtungen stehen, sehen wir eine Entwicklung mit großer Sorge: Die aktuellen und kommenden Nachhaltigkeitsregulierungen für den Finanzmarkt können die Leistungsfähigkeit der Gesundheits- und Sozialwirtschaft negativ beeinflussen, wenn diese Branche auf dem Weg der nachhaltigen Transformation nicht mehr öffentliche Unterstützung erfährt.
ESG-Faktoren (ESG = Environmental, Social, Governance) spielen eine zunehmend wichtige Rolle im (Firmen-) Kundenkreditgeschäft von Banken. Insbesondere der Klimawandel, Umweltzerstörung sowie der Verlust an Biodiversität stellen tatsächliche (Ausfall-) Risiken für Banken dar. Zum Beispiel können Extremwetterereignisse (physische Risiken) wie Überflutungen oder Starkstürme hohe Schäden an Gebäuden verursachen, während anhaltende Hitze den Energieaufwand bei steigenden Energiekosten ansteigen lässt und zusätzlich für mehr Arbeitsausfälle und Krankenhauseinweisungen sorgen kann.
Durch diese Ereignisse wird die Wirtschaftlichkeit der Einrichtungen negativ beeinflusst (transitorische Risiken).
Aus diesem Grund müssen Banken diese ESG-Risiken – genau wie andere wirtschaftliche Risiken – bei der Kreditvergabe berücksichtigen. Unterlassen sie dies, gefährden sie auf lange Sicht die Finanzmarktstabilität. Aus diesem Grund überprüft die Bankenaufsicht bei den Banken die Einbeziehung von ESG-Risiken in die Kredit- und Risikomanagementprozesse. Um diese Bewertung seitens der Banken sowie der Aufsicht sachgerecht vornehmen zu können, sind Banken heute verpflichtet, umfassend darzulegen, wie nachhaltig sie selbst wirtschaften und wie nachhaltig ihre Kundinnen und Kunden aufgestellt sind.
Für uns als spezialisierte Institute bedeutet das konkret: Wir müssen detaillierte Nachhaltigkeitsinformationen einholen – insbesondere ökologische Kennzahlen wie z. B. Treibhausgasinformationen – und mittelbar auch darauf drängen, dass sich diese perspektivisch in eine günstige Richtung entwickeln. An dieser Stelle entstehen für unsere Kundinnen und Kunden sowie die betreuenden Banken einige strukturelle Herausforderungen, die konkrete Lösungen erfordern:
In zahlreichen, insbesondere kleineren und mittelgroßen Einrichtungen der Gesundheits- und Sozialwirtschaft liegen vor allem ökologische Kennzahlen bislang nicht oder nicht in der von Banken geforderten Form vor. Wesentliche Gründe hierfür sind begrenzte personelle und finanzielle Ressourcen, heterogene Gebäudestrukturen sowie fehlende standardisierte Datenerhebungsprozesse. Gleichzeitig steigen die regulatorischen Anforderungen – etwa durch Berichtspflichten im Kontext von Nachhaltigkeit und Finanzierung – deutlich an. Für Träger entsteht daraus ein wachsender Handlungsdruck, geeignete Systeme zur Datenerfassung und -auswertung aufzubauen, ohne dass dies bislang ausreichend refinanziert ist.
Begrenzte Optionen bei der Dekarbonisierung
Viele Sozial- und Gesundheitsimmobilien – insbesondere Krankenhäuser – sind strukturell Energie-Hochverbraucher. Der 24/7-Betrieb, hohe Anforderungen an Hygiene, Lüftung, Kühlung sowie energieintensive Prozesse wie Sterilisation oder Diagnostik führen dazu, dass der Energiebedarf nicht beliebig reduziert werden kann. Effizienzsteigerungen und technologische Innovationen bieten zwar wichtige Hebel, stoßen jedoch an funktionale Grenzen der Versorgungssicherheit und Behandlungsqualität. Die Dekarbonisierung dieser Einrichtungen erfordert daher realistische Übergangspfade sowie geeignete regulatorische und finanzielle Rahmenbedingungen.
Finanzielle Herausforderungen
Schon jetzt arbeiten Einrichtungen der Gesundheits- und Sozialwirtschaft unter enormem wirtschaftlichem Druck. Ihre Budgets sind knapp, ihre Aufgaben wachsen. Anders als in anderen Branchen können Investitionen hier nicht frei entschieden oder aus Eigenmitteln finanziert werden, sondern müssen im Rahmen der Kostenträgerwirtschaft anerkannt und refinanziert werden. Ob Modernisierungs‑ oder Nachhaltigkeitsmaßnahmen umgesetzt werden können, hängt daher von komplexen Prüfverfahren ab – und bislang werden viele klimarelevante Investitionen nicht als betriebsnotwendig eingestuft. So werden hohe Energieverbräuche regulär refinanziert, während etwa Photovoltaikanlagen oder energetische Sanierungen häufig nicht anerkannt oder nur über aufwendige Einzelfallentscheidungen durchsetzbar sind. Diese Strukturen führen dazu, dass es für nachhaltige Investitionen kaum Anreize gibt und wirtschaftlich schwer darstellbar sind.
Warum der Druck jetzt weiter steigt
Mit dem Inkrafttreten der Änderungen am § 26 Kreditwesengesetz (KWG) im Rahmen des BRUBEG (Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieabbaugesetz) rückt die ökologische Säule der Nachhaltigkeit unter anderem bei der Kreditfinanzierung noch stärker in den Mittelpunkt. Seit dem 01.04.2026 dieses Jahres sind Banken verpflichtet, einen ESG-Risikoplan zu erstellen und damit die ökologischen Auswirkungen ihres Kreditportfolios offenzulegen. Das erhöht nochmals den Druck auf unsere Kunden aus der Gesundheits- und Sozialwirtschaft, ihre CO2-Emissionen zu senken, damit Bankportfolios emissionsärmer werden. Es stellt sich jedoch die Frage nach dem „Wie?“: Welche Maßnahmen zur Emissionsreduktion sind realistisch und wie können diese finanziert werden?
Insbesondere uns als Kirchen- und Spezialbanken könnte unter anderem die genannte Bankenregulierung langfristig dazu zwingen, Risiken höher zu bewerten, was zu einer Verteuerung oder schlimmstenfalls sogar Ablehnung von Krediten führen kann. Nicht, weil wir nicht finanzieren wollen, sondern weil die (klimabedingten) Risiken zu hoch sind. Für Einrichtungen, die weder über große Rücklagen noch über alternative
Finanzierungsmöglichkeiten verfügen, resultiert eine existenzielle Gefahr: Ohne Kredite keine Modernisierung, ohne Modernisierung keine Zukunftsfähigkeit. Konkret drohen:
Mögliche Lösungsansätze – unsere Forderungen
Die Gesundheits‑ und Sozialwirtschaft ist ein bedeutendes Marktsegment – zugleich folgt sie anderen Spielregeln als die klassische Marktwirtschaft. Ihre Leistungen sind Teil der staatlichen Daseinsvorsorge und dienen dem Gemeinwohl; Investitionen und Preise entstehen daher überwiegend innerhalb stark regulierter Kostenträgerstrukturen und nicht über freie Marktmechanismen. Vor diesem Hintergrund braucht es aus uns unserer Sicht verschiedene Lösungsansätze, wenn es darum geht, die Gesundheits- und Sozialwirtschaft auf dem Weg der nachhaltigen Transformation zu unterstützen:
1. Refinanzierung anpassen
Um die strukturellen Finanzierungs- und Anerkennungsprobleme im bestehenden Kostenträgersystem zu lösen, braucht es dauerhaft tragfähige Refinanzierungswege, die energetische und ökologische Investitionen im Sozialbereich systematisch berücksichtigen, ohne die Kosten für die Pflege sowie für Patientinnen und Patienten unverhältnismäßig zu erhöhen.
2. Sonderregelungen für systemrelevante Einrichtungen prüfen
Die Nachhaltigkeitsregulierung konzentriert sich stark auf die ökologische Säule der Nachhaltigkeit: Energiewende, Mobilität und Industrie. Die soziale Säule, also der Daseinszweck der Gesundheits- und Sozialwirtschaft, wird dabei viel zu selten mitgedacht. Dabei ist sie nicht nur ein relevanter Emittent von CO₂ – sie ist vor allem das soziale Fundament unseres Landes, dessen gesellschaftlicher Wert stärker berücksichtigt werden sollte. Genau deshalb sollte für diese Branche mehr Unterstützung bei der ökologischen Transformation gewährleistet werden.
3. Nachhaltigkeitsziele im Sozialrecht verankern
Nachhaltigkeitsziele sollten im Sozialrecht systematisch verankert werden, um soziale und ökologische Zielsetzungen gleichrangig abzusichern. Einrichtungen der Gesundheits- und Sozialwirtschaft stehen vor der Aufgabe, Versorgungssicherheit, Bezahlbarkeit und Klimaschutz gleichzeitig zu gewährleisten – bislang jedoch ohne ausreichende rechtliche und finanzielle Rahmensetzung. Eine Integration von Nachhaltigkeitskriterien in Leistungs- und
Vergütungssysteme würde Investitionen in klimafreundliche Infrastruktur erleichtern und zugleich sicherstellen, dass ökologische Anforderungen nicht zulasten der sozialen Versorgung gehen.
4. Klimaprogramm für die Sozialwirtschaft
Über die Verteilung der im Bundeshaushalt vorgesehenen Mittel aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität ist nicht in der Weise entschieden worden, wie es mehrere Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege zu Beginn dieses Jahres gefordert hatten (Förderung der Klimaanpassungs- und Klimaschutzmaßnahmen von Einrichtungen der Freien Wohlfahrt unter Nutzung des Sondervermögens für Infrastruktur und Klimaneutralität oder des Klimatransformationsfonds). Ohne eine spezifische Förderung kann aber eine nachhaltige Transformation unserer Gesundheits- und Sozialwirtschaft nicht erfolgreich stattfinden. Auch im Klimaschutzprogramm der Bundesregierung bedarf es daher einer gesonderten Förderlinie für den Sozialsektor (Quellen u.a.: Deutscher Caritasverband, Diakonie Deutschland).
Es gibt Wege, die die nachhaltige Transformation fördern, ohne die Versorgung zu gefährden. Wir möchten ein Bewusstsein dafür schaffen, dass
Damit kein Missverständnis entsteht:
Als Kirchen- und Spezialbanken bekennen wir uns klar zur Bewahrung der Schöpfung, zur Erreichung der Klimaziele und zum Schutz der Umwelt als Grundlage allen Wirtschaftens. Als Institute innerhalb der Genossenschaftlichen Finanzgruppe, von denen viele zu den Vorreitern der Transformation im Bankensektor zählen, möchten wir auch weiterhin unseren Beitrag dazu leisten, dass die nachhaltige Transformation gelingt und Verbesserungspotenziale ausgeschöpft werden. Und wir bleiben an der Seite unserer Kunden: Wir wollen deren Vorhaben weiterhin finanzieren, um unserem Auftrag als Finanzierungspartner von Kirche, Sozial- und Gesundheitswirtschaft gerecht zu werden – und zugleich eine verantwortungsvolle Regulierung umsetzen.
Allerdings sehen wir tagtäglich, wo Herausforderungen und Diskrepanzen entstehen.
Unser Appell:
Es braucht daher befähigende Rahmenbedingungen, welche die nachhaltige Transformation in Kirche, Sozial- und Gesundheitswirtschaft ermöglichen und unterstützen. Als Kirchen- und Spezialbanken begleiten wir unsere Kunden bei dieser Aufgabe, aber wir können sie – etwa durch Umsetzung neuer ESG-Vorgaben bei der Kreditvergabe – nicht allein tragen. Bliebe die Unterstützung des Gesundheits- und Sozialsektors aus, hätte dies spürbare Folgen für Versorgung und Gesellschaft.
Unterzeichnende Kirchen- und Spezialbanken:
Die Unterzeichner des Statements „Nachhaltige Transformation darf die Gesundheits- und Sozialwirtschaft nicht ausbremsen“ sind (in alphabetischer Reihenfolge):
Bank für Kirche und Diakonie - KD-Bank
BANK IM BISTUM ESSEN eG
Evangelische Bank
GLS Gemeinschaftsbank
Pax-Bank für Kirche und Caritas
Sozialbank
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