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(17.07.2025) Nachhaltige Finanzmärkte stärken -

kontroverse Waffen beschränken  

 

Das Vertrauen in nachhaltige Geldanlagen erhalten: Mitte Juli hat sich die Bank für Kirche und Diakonie gemeinsam mit mehreren ethisch-sozialen Banken mit einem Positionspapier an Politikerinnen und Politiker in der EU gewandt. Die Forderung: eine präzise rechtliche Definition für kontroverse Waffen. Ziel ist es, Investitionen in Unternehmen mit Bezug zu entsprechenden Technologien mittels nachhaltiger Fonds eindeutig auszuschließen. 

Unten finden Sie das Positionspapier.

 

Keine kontroversen Waffen in Geldanlagen mit Nachhaltigkeitsbezug

Die ESMA-Leitlinien zu Fondsnamen (ESMA: European Securities and Markets Authority) legen fest, dass Fonds, die nachhaltigkeitsbezogene Begriffe verwenden, Investitionen in Unternehmen, die an Aktivitäten im Zusammenhang mit kontroversen Waffen beteiligt sind, ausgeschlossen werden müssen. Dabei werden kontroverse Waffen hier wie folgt definiert: „Unter kontroversen Waffen sind kontroverse Waffen zu verstehen, auf die in internationalen Verträgen und Konventionen, den Grundsätzen der Vereinten Nationen und gegebenenfalls in der nationalen Gesetzgebung Bezug genommen wird.“ Die ESMA-Leitlinien legen nun in ihren veröffentlichten Q&A fest, dass der Bezugspunkt für den Ausschluss kontroverser Waffen derjenige sein sollte, auf den im SFDR-PAI Indikator 14 (SFDR: Sustainable Finance Disclosures Regulation, PAI: Principal Adverse Impact; deutsch: Bericht über die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen im Rahmen der Nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor) verwiesen wird. Dort werden kontroverse Waffen auf „Antipersonenminen, Streumunition, chemische Waffen und biologische Waffen“ beschränkt.

Ein zielgerichteter Ausschluss ist notwendig

Die ESMA-Leitlinien richten sich damit nicht an der am weitesten verbreiteten und akzeptierten Definition von kontroversen Waffen aus. Hierbei zählen zu den kontroversen Waffen, wenn diese eine unverhältnismäßige Wirkung haben und übermäßiges Leid verursachen und/oder auch die Zivilbevölkerung unterschiedslos treffen und/oder noch Jahre nach dem Ende des Konflikts andauern.

Die alleinige Einstufung von Waffen als kontroverse Waffen, wenn sie nach internationalen Verträgen weitgehenden Verboten oder Beschränkungen unterliegen, ist zu eng. Aber selbst wenn die ESMA-Leitlinien an ihrer bisherigen Auffassung festhalten wollen sollte, muss sie zusätzlich die UN-Konvention über bestimmte konventionelle Waffen berücksichtigen, das ein zentrales Instrument des humanitären Völkerrechts ist und 1983 in Kraft trat. Ebenso wie der Vertrag der Vereinten Nationen über das Verbot von Atomwaffen, der 2021in Kraft getreten ist.

Die von der ESMA und in der SFDR verwendete Eingrenzung von kontroversen Waffen greift also zu kurz. Gleichzeitig macht sie den Bedarf, nach einer klaren Regulierung durch den Gesetzgeber deutlich.

Forderung: Klare Standards für Investitionen mit Nachhaltigkeitsbezug

Wir fordern daher den europäischen Gesetzgeber dazu auf, eine enumerative Legaldefinition kontroverser Waffen zu beschließen. Diese muss mindestens Waffen im Sinne der

a) Chemical Weapons Convention
b) Biological Weapons Convention
c) Convention on Cluster Munitions
d) Anti-Personnel Mine Ban Convention
e) Treaty on the Prohibition of Nuclear Weapons und
f) Convention on Certain Conventional Weapons

umfassen.

Gleichzeitig fordern wir eine Erweiterung der derzeit in der ESMA verwendeten Liste kontroverser Waffen und der zugrundeliegenden Regelungen, da die derzeitige Liste nach der geltenden Definition nicht vollständig ist. Diese muss aktuell mindestens die folgenden kontroversen Waffen enthalten:

a) atomare, biologische und chemische Waffen,
b) Antipersonenminen,
c) Streumunition,
d) Munition mit abgereichertem Uran,
e) Brandwaffen (weißer Phosphor),
f) Blendlaserwaffen oder
g) nicht aufspürbare Splittermunition.

 

Unterzeichnet haben das Positionspapier:

Bank für Kirche und Diakonie eG - KD-Bank, GLS Gemeinschaftsbank eG, BANK IM BISTUM ESSEN eG, DKM Darlehnskasse Münster eG, Pax-Bank für Kirche und Caritas eG, Evangelische Bank eG, EB – Sustainable Investment Management GmbH, Steyler Bank GmbH, SozialBank AG, GLS Investment Management GmbH, Triodos Bank N.V., Tomorrow GmbH, UmweltBank AG

 

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