Online-Banking
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Jetzt zustimmen

Neue EU-Verordnung für Echtzeitüberweisungen

Ab dem 9. Oktober 2025 müssen alle Banken und Sparkassen in Europa ihren Kundinnen und Kunden ermöglichen, Euro-Überweisungen von Girokonten in maximal zehn Sekunden durchzuführen – rund um die Uhr, auch an Wochenenden und Feiertagen. Dies ist eine von mehreren Maßnahmen der EU, um den digitalen Zahlungsverkehr zu fördern.

Die Bank für Kirche und Diakonie hat die Echtzeitüberweisung bereits 2019 eingeführt – schon damals ohne Mehrkosten. Über die neuen EU-Vorgaben haben wir unsere Privatkundinnen und -kunden sowie unsere institutionellen Kunden in Kirche und Diakonie bereits Ende Juli per Briefpost informiert.

Was müssen Sie als Kundinnen und Kunden tun?

Wir benötigen Ihre Zustimmung

Damit wir die gesetzlichen Änderungen umsetzen können und unsere Geschäftsbeziehung mit unserer Kundschaft wie gewohnt fortführen dürfen, ist Ihre individuelle und ausdrückliche Zustimmung zu den neuen Bedingungen zwingend erforderlich. 

Wie unterstützen wir Sie?

Informationen im ePostfach abrufen

Im Juni 2025 haben Sie einen Brief per Post oder über Ihr ePostfach im OnlineBanking erhalten. Darin ist ein QR-Code für das Zustimmungsprocedere eingebettet. Unsere Online-Kundinnen und -Kunden finden ihn im Dokument „Handlungsbedarf: Änderung Sonderbedingungen“. Über diesen QR-Code lassen sich alle Unterlagen inklusive Erläuterungen und Hinweisen zu Änderungen bezüglich „EU-Verordnung Echtzeitüberweisung“ herunterladen. 

So können Sie zustimmen

QR-Code im Anschreiben

Ihren persönlichen QR-Code haben Sie postalisch oder - wenn Sie das OnlineBanking nutzen - in Ihrem OnlineBanking-Postfach erhalten.

Telefonisch

Sie erreichen unser KundenDialogCenter unter 0231 58444-0.

Postalisch

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und wir senden Ihnen die Formluare zu. Diese unterschreiben Sie und schicken sie uns postalisch zurück.

Ihre Vorteile durch die Echtzeitüberweisung

Keine Mehrkosten

Die Gebühren für Echtzeitüberweisungen werden nicht höher sein als für normale SEPA-Überweisungen.

Mehr Schutz vor Betrug

Die Girokontoinhaberinnen und -inhaber erhalten künftig vor dem Absenden einer elektronischen Überweisung eine Rückmeldung, ob der vom Auftraggeber oder Auftraggeberin angegebene Kontoinhabername zur IBAN passt („Verification of Payee“). 

Echtzeit auch beleghaft möglich

Kundinnen und Kunden können Echtzeitüberweisungen auch in Papierform einreichen.

Eine junge Frau sitzt an ihrem Schreibtisch mit aufgeklapptem Laptop und schaut lächelnd auf ihr Handy

Das bedeutet Verification of Payee (VOP)

  • Bei Überweisungen an Dritte wird zukünftig geprüft, ob der eingegebene Empfängername zur IBAN passt.
  • Passt der Name nicht, erscheint ein Hinweis – die Zahlung kann dann erneut überprüft und im Nachgang freigegeben oder abgebrochen werden.
  • Dieses Sicherheitsverfahren wird EU-weit verpflichtend eingeführt.
  • Für die Umsetzung benötigen wir Ihre aktive Zustimmung.
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