Überziehungsmöglichkeiten

Finanzielle Freiräume

Übersicht

Eine eingeräumte oder geduldete Überziehung sollten Sie nur für kurzfristige finanzielle Überbrückungen nutzen, da es für längerfristigen Finanzbedarf günstigere Möglichkeiten geben kann. Bei einem längerfristigen Bedarf an Geldmitteln sollten Sie eine Beratung bei Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater vereinbaren. Wir entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine passende Lösung.

Konditionen

(Stand: 08.10.2024)

Eingeräumte Kontoüberziehung
(Dispositionskredit; eingeräumte, unbefristete Überziehungsmöglichkeit)
10,18% p. a.
Geduldete Kontoüberziehung
(den Dispo übersteigende oder vorübergehend geduldete Kontoüberziehung)
10,18% p. a.
Rückzahlung variabel
Zinszahlung nur bei Inanspruchnahme der Überziehungsmöglichkeit

Bitte beachten Sie, dass eine Darlehensvergabe von hinreichender Bonität des Verbrauchers abhängt.

Die Sollzinssätze für eingeräumte Überziehungsmöglichkeiten (Dispo) und geduldete Überziehungen orientieren sich am Durchschnittssatz des EURIBOR-Dreimonatsgelds.

Zinssätze gelten für neue Konten, Bestandszinssätze können abweichen. Informationen über die Bestandszinssätze entnehmen Sie bitte der Konto-Information im Internet-Banking bzw. der Quartalsabrechnung oder sprechen Sie unsere Beraterinnen oder unsere Berater an.

Hinweise
Allgemeiner Hinweis

Dispokredite stellen ein besonders flexibles und kurzfristig nutzbares Kreditangebot dar. Wer eine längerfristige Finanzierung benötigt, sollte stets andere Angebote wie zum Beispiel einen Privatkredit nutzen. Diesen gibt es zu teilweise deutlich günstigeren Konditionen als den Dispokredit.

Gesetzliche Regelungen

Für die Bank für Kirche und Diakonie eG – KD-Bank hat die Kundenberatung einen sehr hohen Stellenwert. Einzelne Aspekte der seit März 2016 wirksamen gesetzlichen Regelungen im Zusammenhang mit dem Angebot von Dispositionskrediten waren bei uns bereits zuvor gängige Praxis. Über die gesetzlichen Vorgaben hinaus bietet die Bank für Kirche und Diakonie eG – KD-Bank ihren Kunden ergänzende Informationen im Zusammenhang mit der Nutzung des Dispositionskredits.

Hinweis bei längerer Nutzung des Dispositionskredits

Wir möchten unsere Kunden stets über die für sie kostengünstigsten Finanzierungsalternativen informieren. Sollten Sie Ihre eingeräumte Kontoüberziehung über einen Zeitraum von drei Monaten zu durchschnittlich mehr als 50 % des vereinbarten Höchstbetrags in Anspruch nehmen, weisen wir Sie hierauf hin. Denn der Dispositionskredit dient dazu, die finanzielle Flexibilität kurzfristig zu verbessern, und sollte lediglich kurzfristig genutzt werden. Für unsere Kunden, die den Dispositionskredit über einen längeren Zeitraum nutzen, existieren gegebenenfalls Kreditprodukte, die für den konkreten Finanzierungsbedarf kostengünstiger sind. Falls dies auf Sie zutrifft, macht der Hinweis Sie auf eine bereits längere Inanspruchnahme des Dispositionskredits aufmerksam und sensibilisiert Sie für die damit verbundenen Kosten. Wir übermitteln den Hinweis zeitgleich mit dem jeweils aktuellen Rechnungsabschluss, der unter anderem Angaben zu den angefallenen Sollzinsen enthält. Darüber hinaus enthält der Hinweis auch eine Angabe zum aktuellen Sollzinssatz der Bank für Kirche und Diakonie eG – KD-Bank für Dispositionskredite.

Die gesetzlichen Beratungspflichten

Bei Dispositionskrediten unterbreiten wir unseren Kunden ein Beratungsangebot, wenn sie ihre eingeräumte Kontoüberziehung  

  • ununterbrochen über einen Zeitraum von sechs Monaten in Anspruch genommen haben bzw.
  • durchschnittlich in Höhe eines Betrages in Anspruch genommen haben, der 75 % des vereinbarten Höchstbetrages übersteigt.


Wir unterbreiten unseren Kunden bei einer geduldeten Überziehung ein Beratungsangebot, wenn

  • die Kunden eine Überziehung ununterbrochen über einen Zeitraum von mehr als drei Monaten in Anspruch genommen haben bzw.
  • der durchschnittliche Überziehungsbetrag die Hälfte des durchschnittlichen monatlichen Geldeingangs innerhalb der letzten drei Monate auf dem Konto übersteigt.


In dem Beratungsgespräch werden – entsprechende Bonität vorausgesetzt – kostengünstigere Finanzierungsalternativen geprüft. Wir klären unsere betroffenen Kunden über die Folgen der weiteren Nutzung der Überziehungsmöglichkeiten auf und geben gegebenenfalls Hinweise zu weiteren geeigneten Beratungseinrichtungen.

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