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Kindergruppe läuft über einen Weg

KinderZukunftsFonds

Kinder haben Rechte. Kinder haben zum Beispiel das Recht, in Frieden zu leben, gut versorgt zu werden und in die Schule zu gehen. Während uns dies selbstverständlich erscheint, gibt es in vielen Ländern Nachhholbedarf. Für uns ein Grund mehr, Kinderrechte stärker in unseren Fokus zu nehmen. In enger Zusammenarbeit mit der Kindernothilfe und weiteren Partnern ist ein neuer Investmentfonds entstanden, der KinderZukunftsFonds. Er bildet einen weiteren Baustein in unserer ethisch-nachhaltigen Strategie.

Idee und Konzept

Der Hintergrund

Der im Mai 2021 neu aufgelegte KinderZukunftsFonds entstand nach einer mehrjährigen Konzeptionsphase. In gemeinsamen Workshops von KD-Bank, Kindernothilfe und Südwind-Institut wurde erarbeitet, wie soziale und ökologische Aspekte sowie Kinderrechte bei einer Kapitalanlage berücksichtigt werden können. Dabei stand insbesondere die Frage im Mittelpunkt, welche Kriterien aus Sicht zukünftiger Generationen relevant sind. Zudem sollte die Zielgruppe junger Menschen in die Weiterentwicklung des Fonds einbezogen werden.

Konzept

Für die Umsetzung wurden weitere Partner eingebunden: Union Investment als Kapitalverwaltungsgesellschaft mit Verantwortung für das Portfoliomanagement sowie EthiFinance für den Kinderrechte-Basis-Check und ergänzende Prüfungen des Portfolios. Der Fonds investiert nach einem definierten Kriterienkatalog in Unternehmen, die festgelegte Anforderungen zur Achtung von Kinderrechten erfüllen. Bevorzugt werden Unternehmen, deren Geschäftspraktiken nach den Fondskriterien positive Beiträge zu kinderrechtsrelevanten Themen leisten können.

Jugendrat

Der KinderZukunftsFonds bezieht junge Menschen aktiv ein. Mitglieder des Jugendrats wirken an der Weiterentwicklung des Kriterienkatalogs mit. Sie sind zwischen 14 und 25 Jahre alt und kommen aus dem Umfeld der Kindernothilfe oder befinden sich in einer Ausbildung bei der KD-Bank.

Grußwort von Ban Ki-moon

Zur Gründung des KinderZukunftsFonds übermittelte der ehemalige Generalsekretär der Vereinten Nationen, Ban Ki-moon, ein Grußwort. Darin würdigt er den Ansatz, Kinderrechte stärker in nachhaltige Kapitalanlagen einzubeziehen und entsprechende Bewertungsgrundlagen weiterzuentwickeln.

"I applaud the initiators of the KinderZukunftsFonds, Bank für Kirche und Diakonie – KD-Bank and Kindernothilfe, for their efforts to push the sustainable finance discussion to the next level and to accept the challenge of identifying available data sets and indicators that can inform best and pro-active corporate practice to support the rights of the child, a key element of the SDGs.“

Hier investiert der Fonds

Der KinderZukunftsFonds ist ein Mischfonds, der überwiegend in internationale Aktien und Renten investiert. Ergänzend können fest- oder variabel verzinsliche Anleihen sowie Geldmarktinstrumente berücksichtigt werden. Der Aktienanteil liegt in der Regel zwischen 55 und 80 Prozent.

Die Anlageentscheidungen orientieren sich an den von der Kindernothilfe entwickelten Kriterien. Diese berücksichtigen insbesondere Kinderrechte, Bildung, Umweltschutz und Entwicklungszusammenarbeit. Zusätzlich werden Anforderungen und Leitlinien unter anderem von UNICEF, Save the Children und dem Global Compact einbezogen sowie relevante gesetzliche Vorgaben berücksichtigt.

Ein unabhängiger Kriterienausschuss unterstützt die Erstellung und regelmäßige Weiterentwicklung der Anlagekriterien. Seine Mitglieder verfügen über Fachkenntnisse in den Bereichen Kinderrechte, Entwicklungszusammenarbeit, Transformationsforschung, Kapitalmärkte und nachhaltige Geldanlage.

Wichtige Kennzahlen

NameKinderZukunftsFonds
WKNA2QFXK
ISINDE000A2QFXK0
FondswährungEuro
Auflagedatum03.05.2021
Geschäftsjahr01.04.–31.03.
AusschüttendMitte Mai
ErtragsverwendungBetrag kann als Spende an die Kindernothilfe überwiesen werden. Bedingung: Verwahrung im UnionDepot.
Mindestanlage1 Anteil
VerwaltungsgesellschaftUnion Investment Management GmbH
Nachhaltigkeit (SFDR)ESG-Fonds nach Artikel 8 SFDR



Bitte beachten Sie:
Diese Informationen stellen keine Handlungsempfehlungen dar und ersetzen nicht die individuelle Anlageberatung. Ausführliche produktspezifische Informationen und Hinweise zu Chancen und Risiken des jeweiligen Fonds entnehmen Sie bitte dem aktuellen Verkaufsprospekt, den Vertragsbedingungen sowie den Jahres- und Halbjahresberichten, die Sie bei der Union Investment oder bei uns kostenlos erhalten können. Diese Dokumente bilden die allein verbindliche Rechtsgrundlage für den Kauf von Fondsanteilen.

Häufige Fragen

Welche Chancen und Risiken birgt eine Investition in den KinderZukunftsFonds?

Die Chancen im Einzelnen:

  • Ertragschancen der internationalen Aktien- und Rentenmärkte sowie Risikoreduzierung
    durch die Kombination von Aktien- und Renteninvestitionen
  • Risikostreuung und professionelles Fondsmanagement sowie Insolvenzschutz
    durch Sondervermögen
  • Chancen auf Wechselkursgewinne
  • Teilnahme an den Wachstumschancen von Schwellen- bzw. Entwicklungsländern
  • Berücksichtigung von nachhaltigen Kriterien in der Anlagepolitik

Die Risiken im Einzelnen:

  • Marktbedingte Kurs- und Ertragsschwankungen sowie Bonitätsrisiken
    einzelner Emittenten/Vertragspartner
  • Wechselkursschwankungen
  • Erhöhte Kursschwankungen und Verluste beziehungsweise Ausfälle bei Anlagen in Schwellen- bzw. Entwicklungsländern
  • Abweichung der Anlagepolitik von individuellen Nachhaltigkeitsvorstellungen
  • Erhöhte Wertschwankungen aufgrund der Zusammensetzung des Fonds
Wie hoch ist die Mindestanlagesumme?

Für die Investition in den KinderZukunftsFonds gibt es keine Mindestanlagesumme. Der Fonds kann in einem Wertpapierdepot bei der Bank für Kirche und Diakonie oder bei der Union Investment verwahrt werden. Für Privatkunden bieten wir Fondssparpläne der Union Investment ab einem regelmäßigen Sparbetrag von 25 Euro an.

Wofür steht Nachhaltigkeit gemäß SFDR?

Die Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) ist die Bezeichnung für die "Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27.11.2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor" (kurz: Offenlegungsverordnung). Die Verordnung verpflichtet Finanzdienstleister zur Veröffentlichung von Informationen zum Beispiel zur Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken, zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeit in Anlageentscheidungen und negativen oder positiven Auswirkungen der Anlage auf ökologische und soziale Aspekte.

ESG-Fonds nach Artikel 8 SFDR berücksichtigen ökologische und/oder soziale Kriterien systematisch bei ihren Investitionsentscheidungen. Zum Beispiel können bestimmte Branchen ausgeschlossen sein. Die Fonds müssen ihre ESG-Strategie offenlegen und regelmäßig dazu berichten.

Impact-Fonds nach Artikel 9 SFDR streben konkrete Nachhaltigkeitsziele an, zum Beispiel die Reduktion von CO2-Emissionen oder die Schaffung humaner Arbeitsbedingungen. Sie berichten transparent über ihre ESG-Strategie und die messbare Wirkung ihrer Investments bezüglich ökologischer und sozialer Ziele.

Was macht der Jugendrat des KinderZukunftsFonds?

Der Jugendrat begleitet die Entschei­dungen zum KinderZukunftsFonds aus Jugendsicht. Die beteiligten jungen Menschen aus verschiedenen Branchen kommen regelmäßig mit den Verantwortlichen und den Expert*innen der Kindernothilfe, der KD-Bank, Union Investment und des Kriterienausschusses zusammen, um über zukunftsorientierte und nachhaltige Investments zu sprechen.

Der Jugendrat bespricht die Kriterien, die Auswahl der Investitionen sowie die Nachhaltigkeit von konkreten Anlagemöglichkeiten.

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