HBCI (Home-Banking Computer Interface) bzw. der Nachfolger FinTS (Financial Transaction Services) schützt Ihre Transaktionen durch ein aufwendiges Verschlüsselungsverfahren vor dem Zugriff Dritter. Sie benötigen eine Zahlungsverkehrssoftware und einen Chipkartenleser.
Bedingt durch eine Änderung/Vereinheitlichung im Bankensystem werden die Berechtigungen wie im PIN/TAN-Verfahren nun auch bei der Nutzung der Chipkarte mithilfe der VR-Kennung verwaltet. Deshalb wird neben der Benutzerkennung auch die VR-Kennung bei der Nutzung der Bankverbindung in der jeweiligen Zahlungsverkehrssoftware benötigt. Diese muss in das zurzeit noch unbenutzte Feld „Kunden‐ID“ eingetragen werden. Bisher ist dieses Feld leer oder es enthält nochmals die Benutzerkennung.
Eine sofortige Änderung ist nicht notwendig. Sobald wir Ihre Chipkarte mit der VR-Kennung in unserem System versehen haben, bekommen Sie eine Meldung. Nach der Pflege der VR-Kennung können Sie wie gewohnt weiter arbeiten.