Haben Sie vor, in ein energiesparendes Gebäude zu investieren? Eine gute Idee: Sie können dadurch nicht nur Energiekosten dauerhaft senken und das Klima schützen, sondern auch die Förderung und Zuschüsse des Klimaschutzprogrammes 2030 der Bundesregierung nutzen. Die neue „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ startet zum 1. Juli 2021 und gilt für alle Wohngebäude (z. B. Mehrfamilienhäuser oder Altenheime) sowie für alle Nichtwohngebäude (z. B. Krankenhäuser oder Tagespflege).
Wenn Sie ein neues Effizienzgebäude errichten, ein Gebäude sanieren oder einzelne energetische Maßnahmen durchführen lassen, gestalten wir gemeinsam mit Ihnen die optimale Finanzierung unter Einbindung der KfW-Fördermittel. Erfahren Sie welche Vorhaben förderberechtigt sind, wie Sie die Unterstützung erhalten und welche Dokumente Sie für die Antragstellung benötigen. So können Sie entscheiden, ob Sie noch rechtzeitig eine Förderung nach der bisherigen Regelung beantragen sollten oder ob die neuen Bedingungen günstiger für Sie sind.
Profitieren Sie in diesem Zusammenhang auch von unserer Kreditanalyse, um Ihre Finanzierungsstruktur bei Neuinvestitionen zu optimieren oder/und laufende Darlehnen – gerade vor dem Hintergrund des allgemein niedrigen Zinsniveaus – zu überprüfen.
Wir freuen uns auf den virtuellen Austausch mit Ihnen!