Corporate Governance

Bausteine einer guten Unternehmensführung

Neben dem Nachhaltigkeitsfilter, der Transparenz im Kreditgeschäft und unseren Beratungsgrundsätzen hat die Bank für Kirche und Diakonie eine Reihe von Prozessen und Selbstverpflichtungen implementiert, die eine gute Unternehmensführung unterstützen und garantieren sollen. Beispiele sind der Corporate Governance-Kodex für Genossenschaften, der Verhaltenskodex für die Mitarbeitenden der Bank und das Compliance-Management-System der Bank.

Corporate Governance-Kodex für Genossenschaften

Der Begriff Corporate Governance steht für eine verantwortungsbewusste und auf langfristige Wertschöpfung ausgerichtete Führung und Kontrolle von Unternehmen.

Die Bank für Kirche und Diakonie unterwirft sich als nicht kapitalmarktorientierte Genossenschaftsbank freiwillig dem Corporate Governance-Kodex für Genossenschaften des Deutschen Genossenschafts- und Raiffeisenverbandes (DGRV). Ziel ist es, die Zusammenarbeit zwischen den Organen der Bank weiter zu verbessern und die Transparenz für die Mitglieder und Kunden der Bank zu erhöhen.

Verhaltenskodex

Der Verhaltenskodex der Bank für Kirche und Diakonie basiert auf den Leitsätzen und der Gesamtbankstrategie der Bank für Kirche und Diakonie und beschreibt den Rahmen, in dem sich die Menschen, die für die Bank agieren, bewegen sollen. Dabei spielen die christlichen Wurzeln und Werte der Bank, die in den Leitsätzen beschrieben sind, eine wesentliche Rolle. Aus unserer Tradition, unserer Eigentümer- und Kundenstruktur und der Verbundenheit zu Kirche und Diakonie entsteht eine besondere Verantwortung, die in unserem Leitspruch zum Ausdruck kommt, wir wollen „Gemeinsam handeln und Gutes bewirken“.

Unsere Commitments zu Kinderrechten

Verhaltenskodex der Bank für Kirche und Diakonie eG – KD-Bank

Unsere Commitments zu Kinderrechten

In unserem Handeln orientieren wir uns insbesondere an den Grundsätzen zu Kinderrechten und unternehmerischem Handeln von UNICEF (Children’s Rights and Business Principles). Die zehn Grundsätze definieren Maßnahmen, die Unternehmen treffen können, um Kinderrechte in ihren Aktivitäten zu achten und zu fördern.

Grundsatz 1: Alle Unternehmen sollten ihrer Verantwortung für die Achtung der Kinderrechte nachkommen und sich zur Förderung der Menschenrechte von Kindern verpflichten.

Die Bank für Kirche und Diakonie eG – KD-Bank bekennt sich zu den international anerkannten Menschen- und Kinderrechten. Als wirkungsvolle Handlungsfelder haben wir für unser Unternehmen das Verbot von Kinderarbeit und den Schutz von Minderjährigen definiert.

Grundsatz 2: Alle Unternehmen sollten zur Abschaffung von Kinderarbeit im Rahmen ihrer gesamten Geschäftstätigkeit sowie in all ihren Geschäftsbeziehungen beitragen.

Kinderarbeit ist für uns inakzeptabel. Wesentliche Handlungsfelder sind für die Bank für Kirche und Diakonie die Eigenanlagen der Bank. Im KD-Nachhaltigkeitsfilter haben wir entsprechende Ausschlüsse für Unternehmen formuliert: ausgeschlossen werden Unternehmen, die selbst oder deren Zulieferer Kinder dauerhaft und systematisch entgegen der ILO-Norm (International Labour Organization) beschäftigen. Länder werden ausgeschlossen, wenn in einem Land die Beschäftigung von Kindern weit verbreitet ist.

Zudem sind die Mitarbeitenden der Bank, die Einkäufe für die Bank tätigen, aufgerufen, Menschen- und Kinderrechte auch bei der Beschaffung zu berücksichtigen.

Grundsatz 3: Alle Unternehmen sollten menschenwürdige Arbeitsplätze für junge Menschen, Eltern und Betreuungspersonen schaffen.

Durch unsere betrieblichen Zuwendungen in Form einer betrieblichen Altersvorsorge sowie einer ausgeglichenen Work-Life-Balance, welche über die Gleitzeit regelbar ist, wird für jeden Mitarbeiter ein menschenwürdiger Arbeitsplatz geschaffen. Des Weiteren bietet der Betrieb Mitarbeiterkonditionen, Teilzeitmodelle, sowie ein berufliches Sozialgefüge an.

Die Bank ist ein Ausbildungsbetrieb und bildet regelmäßig junge Menschen zu Bankkaufleuten aus. Über die Ausbildung hinaus bietet die Bank Traineeprogramme an, die jungen Menschen eine Perspektive für die berufliche Entwicklung eröffnen sollen. Zudem ermöglicht die Bank Schülerinnen und Schülern das Absolvieren von Praktika für die berufliche Orientierung.

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird durch vielfältige Maßnahmen und Angebote unterstützt. Die Möglichkeit zur Teilzeitarbeit, ein Gleitzeitmodell und Angebote zum Mobilen Arbeiten eröffnen Mitarbeitenden Flexibilität. Die Standorte in Dortmund, Berlin und Dresden sind barrierefrei zugänglich, liegen zentral und sind gut mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen. Die Bank ist Mitglied der Familiengenossenschaft eG. Die Familiengenossenschaft ist ein Zusammenschluss von Unternehmen und qualifizierten Betreuungspersonen. Sie bietet Mitgliedsunternehmen und Vertragspartnern familienunterstützende Dienstleistungen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie an.

Außerdem stellen wir mit unserer Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) die Interessenvertretung aller jugendlichen Mitarbeitenden unter 18 Jahren und aller Auszubildenden sicher. Die JAV führt auch Jugend- und Auszubildendenversammlungen durch und arbeitet eng mit dem Betriebsrat zusammen.

Grundsatz 4: Alle Unternehmen sollten in ihrer gesamten Geschäftstätigkeit und allen betrieblichen Einrichtungen den Schutz und die Sicherheit von Kindern gewährleisten

Durch weitreichende gesetzliche Regelungen in Deutschland und umfassende interne Regelwerke, u.a. das Compliance-Management-System, das Nachhaltigkeits-, Klima- und Umweltmanagement und den Verhaltenskodex, hat die Bank einen Rahmen geschaffen, um den Schutz und die Sicherheit von Kindern zu gewährleisten.

Grundsatz 5: Alle Unternehmen sollten für die Sicherheit ihrer Produkte und Leistungen Sorge tragen und sich bemühen, durch ihre Produkte und Leistungen die Kinderrechte zu fördern

Bei den Produktangeboten für junge Kundinnen und Kunden im Bereich Girokonto & Service tragen wir eine besondere Verantwortung und fördern mit unserem gebührenfreien PrivatGiro-Start für Kinder und Jugendliche den Einstieg in deren Bankgeschäfte und die Teilhabe am elektronischen Zahlungsverkehr. Dadurch ermöglichen wir die ersten Schritte in eine finanzielle Selbstständigkeit.

Gemeinsam mit der Kindernothilfe haben wir mit dem KinderZukunftsFonds einen Investmentfonds initiiert, bei dem Kinderrechte und der Beitrag zu einer lebenswerten Zukunft in besonderer Weise Berücksichtigung finden. Jugendliche, die sich bei der Kindernothilfe engagieren und die Auszubildenden der Bank sind an dem Prozess beteiligt.

Die Vergabe von Krediten an junge Erwachsene erfolgt verantwortlich, unter Berücksichtigung der Bonität. Zudem werben wir innerhalb dieser Zielgruppe nicht aktiv für Konsumentenkredite oder geduldete Überziehungen (Dispokredite).

Die Bank bietet jungen Erwachsenen, die sich in einer prekären finanziellen Situation befinden, ein Basis-Konto zu einem fairen Preis an, das auch als Pfändungsschutzkonto genutzt werden kann.

Grundsatz 6: Alle Unternehmen sollten in einer Art und Weise Marketing und Werbung betreiben, die Kinderrechte achtet und fördert.

Wir verpflichten uns zu einer verantwortungsvollen Kommunikation, bei der wir keine Fotos oder Inhalte verwenden, die Kindern und Jugendlichen schaden könnten oder die ihre leichtere Manipulierbarkeit ausnutzen. Darüber hinaus nutzen wir unsere Kommunikationsinstrumente aktiv, um das Bewusstsein für die Menschenrechte und die Rechte von Kindern und Jugendlichen zu fördern.

Grundsatz 7: Alle Unternehmen sollten die Rechte von Kindern in Bezug auf die Umwelt und den Erwerb sowie die Nutzung von Grund und Boden achten und fördern.

Mit Hilfe des Nachhaltigkeits-, Klima- und Umweltmanagements der Bank wollen wir einen positiven Beitrag zu den UN-Zielen für nachhaltige Entwicklung, den SDGs (Sustainable Development Goals), erzielen und sukzessive über unsere Fortschritte berichten. In diesem Kontext haben wir uns zum Ziel gesetzt, den Geschäftsbetrieb der Bank bis zum Jahr 2030 klimaneutral zu gestalten. Aktuell kompensieren wir Dienstreisen und die Energie, die wir in unseren selbstgenutzten Gebäuden einsetzen, über die Klima-Kollekte der Evangelischen Kirche (https://klima-kollekte.de/).

Grundsatz 8: Alle Unternehmen sollten dafür Sorge tragen, dass ihre Sicherheitsdienste die Kinderrechte achten und fördern

Die Bank beschäftigt Sicherheitsdienste ausschließlich zur Sicherung der Bankgebäude. Der Aspekt der Kinderrechte ist in diesem Zusammenhang nicht wesentlich.

Grundsatz 9: Alle Unternehmen sollten ihren Beitrag zum Schutz von Kindern in Notsituationen leisten

Die öffentlich zugängliche Hauptfiliale in Dortmund ist als Notinsel gekennzeichnet. Damit wird Kindern signalisiert, dass sie sich in einer Notsituation an die Mitarbeitenden der Bank wenden können und ihnen aktiv geholfen wird.

Grundsatz 10: Alle Unternehmen sollten die Maßnahmen von Gesellschaften und Regierungen zum Schutz und zur Durchsetzung von Kinderrechten unterstützen.

Als Bank für Kirche und Diakonie fühlen wir uns den Zielen des konziliaren Prozesses: Frieden, Gerechtigkeit und Bewahrung der Schöpfung verpflichtet und unterstützen die Aktivitäten unserer Eigentümer, die sich auf vielen Ebenen für Kinderrechte einsetzen, mit Bankprodukten, Spendenkonten und unseren Aktivitäten. Eine besondere Beziehung besteht zur Kindernothilfe, mit der wir den KinderZukunftsFonds aufgesetzt haben und die wir bei Ihren politischen Forderungen unterstützen. Ein Beispiel ist die Forderung nach einer der UN-Kinderrechtskonvention entsprechenden Aufnahme der Kinderrechte in das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland.

Compliance-Management

Für die Einhaltung von Gesetzen und Regeln im Betrieb

Gesetzesverstöße können schwerwiegende Konsequenzen zur Folge haben – sowohl für die Verantwortlichen als auch für das Unternehmen selbst. Mit einem präzise geplantem und durchdachtem Compliance Management System sorgt die Bank für Kirche und Diakonie für einen gesetzes- und regelkonformen Arbeitsalltag.

Compliance-Regeln im Unternehmen einführen

„Wir bekennen uns zu einer gelebten Compliance-Kultur in unserer Bank für Kirche und Diakonie. Die Grundeinstellungen und Verhaltensweisen des Vorstands, der leitenden Mitarbeiter sowie die Rolle des Aufsichtsorgans prägen diese Kultur und beeinflussen somit die Grundhaltung, die die Mitarbeitenden der Beachtung von Regeln beimessen und damit die Bereitschaft zu regelkonformem Verhalten.“

Der Vorstand der Bank für Kirche und Diakonie eG hat auf Grundlage der vorstehenden, von Vorstand sowie Aufsichtsrat in der Gesamtbankstrategie aufgenommenen Regelung bereits vor Jahren entschieden, ein allumfassendes Compliance-Management-System (CMS) einzuführen.

Angesichts der Bedeutung von Compliance und der möglichen Folgen von Verstößen gegen Compliance-Anforderungen handelt es sich beim Compliance-Management-System um ein eigenständiges Management-System. Die wesentlichen, auf die Inhalte der Gesamtbankstrategie abgestimmten, übergreifenden Compliance-Regelungen wurden in einer eigenen Teilstrategie für das Compliance-Management-System zusammengefasst. Durch fest implementierte Verfahren und Verantwortlichkeiten werden die Einrichtung, Aufrechterhaltung und ständige Verbesserung des Compliance-Management-Systems erfüllt. Die Regelungen erstrecken sich auf alle Leitungs- und Mitarbeiterebenen, alle Funktionsbereiche und Prozesse sowie alle Rechtsordnungen und Rechtsgebiete und alle unternehmensinternen Vorschriften, Richtlinien, Anweisungen.

Ziel des über die Teilstrategie und über das Compliance-Handbuch dokumentierten Compliance-Management-Systems ist es, systematisch Voraussetzungen dafür zu schaffen,  dass Verstöße gegen Compliance-Anforderungen vermieden bzw. wesentlich erschwert und eingetretene Verstöße erkannt und angemessen behandelt werden können.

Das Regelwerk

Neben dem Compliance-Handbuch und der Teilstrategie bildet der eigenerstellte Verhaltenskodex einen wichtigen Baustein des Compliance-Management-Systems. Er definiert klare und verständliche Verhaltensrichtlinien für das gesamte Unternehmen. Als Grundlage dienen dabei nicht nur Gesetze, sondern auch individuelle nichtgesetzliche Vorgaben, die zum Beispiel Firmenkultur und -werte widerspiegeln. Eine der wichtigsten Aufgaben im Compliance Management ist zudem, potenzielle Angriffspunkte in einem Unternehmen zu identifizieren und diese ins Regelwerk zu integrieren.

Aufklärung der Mitarbeiter

Die Schulung aller Mitarbeitenden nach einem fest vorgegebenen Schulungskonzept bildet die Voraussetzung für ein compliance-relevantes Verhalten.

Alle Mitarbeitenden werden bereits mit Aufnahme der Tätigkeit in unserem Haus sowie auch fortlaufend über die korrekte Umsetzung aller im Bankbetrieb liegenden aber auch sonstigen mit dem Beschäftigungsverhältnis stehenden, relevanten Regelungen geschult. Hierzu zählen unter anderem die aufsichtsrechtlichen Anforderungen zum Geldwäschegesetz, zum Datenschutz aber auch zur Arbeitssicherheit.

Wesentliche weiterführende Regelungen wurden zusätzlich in einer Antikorruptionsrichtlinie zusammengefasst, um insbesondere die Annahme von Geschenken und sonstigen Zuwendungen verbindlich zur regeln und so möglichen Bestechungsvorwürfen vorzubeugen.

Hinweisgebersystem 360

Sicherer Schutz für Hinweisgeber

Entsprechend der für den Bankbetrieb geltenden aufsichtsrechtlichen Vorgaben wurden für die unterschiedlichen Rechtsbereiche spezielle Beauftragte benannt, die die jeweils erforderlichen Maßnahmen einleiten, begleiten sowie deren Einhaltung überprüfen.

Übergreifende Themen werden zudem in einem monatlichen Turnus in der Bankenaufsichtsrechtsrunde behandelt. Um Gesetzesverstöße im Unternehmen zu vermeiden, werden zahlreiche Maßnahmen umgesetzt, um Regelkonformität im Betrieb zu erhalten.

Des Weiteren werden die bestehenden Abläufe und Prozesse kontinuierlich durch die jeweiligen Führungskräfte sowie die Revision überwacht, um etwaige Verstöße frühzeitig erkennen und entsprechende Gegenmaßnahmen einleiten zu können.

Mit Hilfe unseres Hinweisgebersystems besteht zudem für alle Mitarbeitenden die Möglichkeit, das Mitteilen von Missständen oder Unregelmäßigkeiten im Unternehmen intern zu kommunizieren, um somit Schaden zu Lasten von Kunden oder gegenüber dem Unternehmen abzuwenden. Somit stellt das Hinweisgebersystem der Bank für Kirche und Diakonie eine wichtige Präventionsmaßnahme für unser Unternehmen dar.

Wichtige Information zum Hinweisgebersystem:
Bitte beachten Sie, dass das Hinweisgebersystem 360 kein Eingangskanal für Beschwerden darstellt. Bei Beschwerden gegen unser Haus, verweisen wir an dieser Stelle auf den Bereich "Lob und Kritik" auf unserer Internetseite. Dort finden Sie weitergehende Hinweise zum Beschwerdeverfahren und den Ansprechpartnern.

Hinweisgebersystem 360: Sicherer Schutz für Hinweisgeber
Integres und regelkonformes Verhalten ist die Grundlage unseres Erfolges und hat für uns höchste Priorität. Wir sind stets bemüht Fehlverhalten vorzubeugen bzw. konsequent zu ahnden. Daher sind wir auch stets offen für Hinweise auf kriminelle Handlungen sowie Gesetzesverstöße und Verstöße gegen regulatorische Anforderungen (z.B.  Betrug, Korruption oder Geldwäsche) im Zusammenhang mit unserem Hause.

Zusätzlich zu den üblichen Kontaktwegen, haben wir mit den Vertrauensanwälten der AWADO Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.awado-rag.de) das Hinweisgebersystem 360 eingerichtet, über das Kunden, Mitarbeiter und Dritte online Hinweise geben können. Wenn Sie über dieses System einen Hinweis abgeben möchten, können Sie dies namentlich oder anonym tun. Die Vertrauensanwälte der AWADO Rechtsanwaltsgesellschaft mbH werden Ihre Angaben in jedem Fall streng vertraulich behandeln und die schutzwürdigen Interessen aller Beteiligten im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben berücksichtigen. Bitte legen Sie sich ein Postfach im Hinweisgebersystem 360 an, über das man sie kontaktieren kann, falls Rückfragen entstehen oder um Ihre Meldung später mit weiteren Informationen zu ergänzen. Die Kommunikation über das Postfach kann – sofern gewünscht – auch anonym erfolgen.

Das Hinweisgebersystem 360 dient ausschließlich dazu, auf vermutete kriminelle Handlungen sowie Gesetzesverstöße und Verstöße gegen regulatorische Anforderungen aufmerksam zu machen. Bitte berücksichtigen Sie bei der Abgabe eines Hinweises, dass Verdächtigungen und Anschuldigungen gegen Mitarbeiter, Kunden oder Geschäftspartner schwerwiegende Konsequenzen haben können. Wir möchten Sie daher bitten, das Hinweisgebersystem 360 verantwortungsvoll zu nutzen. Ein Missbrauch zu anderen Zwecken kann einen Straftatbestand darstellen.

Der Zugang zu dem Hinweisgebersystem 360 finden Sie hier.


Ferner stehen die Vertrauensanwälte der AWADO Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für Rückfragen, weitere Informationen sowie einen telefonischen oder auch persönlichen Austausch unter nachfolgenden Kontaktdaten zur Verfügung.

AWADO Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Wilhelm-Haas-Platz
63263 Neu-Isenburg
Tel.: +49 69 6978-3295
Mobil: +491605081558

Natürlich werden die Vertrauensanwälte auch in diesem Rahmen die gesetzlich gebotene Vertraulichkeit gewährleisten. Ebenso verbleibt natürlich die Möglichkeit den fraglichen Sachverhalt bei den zuständigen Behörden zu melden.

Mit Compliance Management Risiken vorbeugen

Mögliche Risiken

Korruption sowie Schwachstellen in Sachen Geldwäscheverhinderung und Datenschutz stellen große Risiken für Unternehmen dar. Insbesondere der digitale Wandel präsentiert dabei viele zusätzliche Herausforderungen. Durch den Einsatz von modernen komplexen Technologien wie Künstlicher Intelligenz entstehen zahlreiche neue Risiken.

Wir haben für alle relevanten, aus dem Bankgeschäft resultierenden Risiken, entsprechende Versicherungen abgeschlossen, um im Bedarfsfall die Risiken zu minimieren bzw. auszuschließen.

Darum ist Compliance Management sinnvoll

Zur Sicherung eines langfristigen und nachhaltigen Unternehmenserfolgs hat der Vorstand der Bank für Kirche und Diakonie, in enger Abstimmung mit dem Aufsichtsrat, entschieden, ein allumfassendes Compliance Management System aufzubauen und aktiv zu betreiben, um somit möglicherweise folgenreichen Verstößen vorzubeugen.

Wir sind der Meinung, dass die Einführung des allumfassenden Compliance-Management-Systems, insbesondere bei unseren aktuellen aber auch Neukunden einen positiven Effekt auf die Außenwirkung unseres Hauses hat. Es zeigt, wofür unser Unternehmen steht und welche Werte es vertritt. 

Welche Maßnahmen trifft die Bank zur Geldwäscheverhinderung, -prävention?

Die Bank verfügt über eine Organisationsanweisung zur "Verhinderung der Geldwäsche, der Terrorismusfinanzierung sowie der sonstigen strafbaren Handlungen". Diese Organisationsanweisung ist allen Mitarbeitenden der KD-Bank zugänglich und von ihnen verbindlich zu beachten. Alle Angestellten der Bank werden regelmäßig über die aktuelle Gesetzgebung informiert und regelmäßig in Bezug auf die Prävention gegen strafbare Handlungen sensibilisiert.

Welche Position vertritt die Bank für Kirche und Diakonie bezüglich der zum Teil kontroversen Steuerpraktiken in der Finanzindustrie?

Für unsere Kunden dürfen wir als Bank gemäß den gesetzlichen Vorgaben keine Steuerberatung vornehmen. In der Zusammenarbeit mit unseren Kunden und Mitgliedern stellen wir steuerliche Aspekte nicht in den Mittelpunkt. Gleichwohl legen wir die steuerlichen Wirkweisen der Finanzprodukte, die wir anbieten oder vermitteln und zu unserem nachhaltigen Geschäftsmodell passen, entsprechend der gesetzlichen und berufsständischen Vorgaben für unsere Kunden und Mitglieder sowie für die interessierte Öffentlichkeit transparent dar.
Wir wenden uns gegen unsolidarische Finanzmodelle zur Begünstigung von Steuerhinterziehung, Steuervermeidungstransaktionen und -strukturen und unterhalten keine Tochtergesellschaften und oder Beteiligungen in Steueroasen, noch erbringen wir Dienstleistungen für Unternehmen in Steueroasen. Ebenso beteiligen wir uns nicht an Transaktionen mit internationalen Strukturen, deren Hauptzweck es ist, Steuern zu vermeiden oder auszuweichen.

Kontakt
  • Christian Müller
  • Bereichsdirektor Vorstandsstab, Kommunikation & Nachhaltigkeitsmanagement
  • Telefon 0231 58444-240

Interessante Themen

KD-Nachhaltigkeitsfilter

Geschäfte am Kapitalmarkt unterstehen unserem zertifizierten KD-Nachhaltigkeitsfilter.

mehr