(27.01.2022) Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gestoppt

Bundesregierung stellt KfW-Förderung für energieeffiziente Gebäude (BEG) vorläufig ein

Mit sofortiger Wirkung wurde die Bundesförderung für effiziente Gebäude mit einem Antrags- und Zusagestopp belegt. Die enorme Antragsflut der letzten Wochen, die in den vergangenen Tagen noch einmal erhebliche zusätzliche Dynamik erlangt habe, führe zu einer Ausschöpfung der vom Bund für das BEG bereitgestellten Haushaltsmittel.

Betroffen sind folgende KfW-Programme:

  • 261: Wohngebäude Kredit
  • 262: Kredit Einzelmaßnahmen
  • 263: Kredite Nichtwohngebäude
  • 264: Kredit Kommunen
  • 461: Zuschuss BEG Wohngebäude
  • 463: Zuschuss BEG Nichtwohngebäude
  • 464: BEG Kommunen Zuschuss

Die Neubauförderung des Effizienzhauses/Effizienzgebäudes, die Ende Januar 2022 ausgelaufen wäre, wird vorzeitig und endgültig eingestellt. Die Förderung für energetische Sanierungen soll wieder aufgenommen werden, sobald neue Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Wie mit den bereits eingereichten Anträgen umzugehen ist, soll kurzfristig entschieden werden. Auch für diese Anträge reichen die Haushaltsmittel nicht mehr aus.

Wir informieren Sie zeitnah über Änderungen
Sollten sich in der Zwischenzeit Neuerungen über die Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG) ergeben, informieren wir Sie rechtzeitig.

© Foto: KfW

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