Mit dem Abschluss eines Bausparvertrags wird der Bausparer Mitglied einer Bausparergemeinschaft. Der Bausparvertrag setzt sich zusammen aus einer Spar- und einer Darlehensphase. Dabei wird der Vertrag über eine bestimmte Bausparsumme abgeschlossen. In der ersten Phase werden als Mindestsparguthaben zunächst je nach Tarif 25 % – 50 % dieser Summe angespart, bevor nach der sogenannten Zuteilung das Darlehen ausbezahlt werden kann. Die Guthaben- und Darlehenszinsen stehen bereits bei Vertragsabschluss fest, sind für die gesamte Laufzeit garantiert und von Zinsschwankungen am Kapitalmarkt unabhängig. Das Bauspar-Darlehen wird für wohnwirtschaftliche Maßnahmen verwendet, wie z. B. für den Bau oder Kauf einer Immobilie, die Modernisierung von Wohneigentum, die Ablösung von Wohnbau-Verbindlichkeiten etc.
Der Bausparvertrag wird unter bestimmten Voraussetzungen, insbesondere Einkommensgrenzen, staatlich gefördert über
- die Wohnungsbauprämie: 10 % auf eigene Sparbeiträge (mindestens 50 Euro pro Jahr), jährlich für max. 700 Euro (Alleinstehende) / 1.400 Euro (Verheiratete).
- die Arbeitnehmer-Sparzulage: 9 % für max. 470 Euro vermögenswirksame Leistungen jährlich (pro Arbeitnehmer).
- Riester-Förderung
Vorbehaltlich der Zustimmung der Bausparkasse Schwäbisch Hall stehen dem Bausparer grundsätzlich mehrere Wahlmöglichkeiten offen, wie beispielsweise die Wahl einer anderen Tarifvariante bzw. die Änderung der Bausparsumme oder seiner Sparraten; der Vertrag kann geteilt, erhöht, ermäßigt, auf nahe Verwandte übertragen oder gekündigt werden, sofern sich das ursprüngliche Bausparziel verändert hat.