Sie möchten Ihr Vermögen ohne Risiko und gleichzeitig flexibel anlegen? Das Wachstumssparen bietet Ihnen viele Vorteile.
Wachstumssparen
Sicher und flexibel!

Sicher und flexibel
Das Wachstumssparen ist eine sichere Kapitalanlage. Es bietet eine über die Laufzeit von drei Jahren feste, jährliche Verzinsung. Durch die gute Verfügbarkeit sichern Sie sich – trotz der dreijährigen Laufzeit – ein hohes Maß an Flexibilität.
Ihre Vorteile
- hohe Flexibilität
- hohe Sicherheit
- nachhaltige Verwendung
- Zinseszinseffekt
Aktuelle Zinssätze
Laufzeit 3 Jahre, Mindesteinlage 5.000 € |
gültig ab 02.09.2016 |
1. Jahr | 0,020% |
2. Jahr | 0,025% |
3. Jahr | 0,030% |
Durchschnittlicher Wertzuwachs bei Zinsansammlung | 0,025% |
Aktuelle Konditionen:
Flexibel
Das Wachstumssparen der Bank für Kirche und Diakonie bietet Ihnen eine marktgerechte Verzinsung über eine Laufzeit von drei Jahren. Sie bleiben dennoch flexibel: Nach der Kündigungssperrfrist von neun Monaten kann die Spareinlage mit dreimonatiger Frist gekündigt werden. Die Mindesteinlage beträgt 5.000 Euro.
So funktioniert es
Das Wachstumssparen ist kostenfrei und sicher: Kursrisiken, wie zum Beispiel bei Wertpapieren, bestehen nicht. Einzahlungen sind einmalig zu Beginn der Laufzeit möglich. Bereits nach neun Monaten kann das Wachstumssparen gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Die Zinsvereinbarung wird von Auszahlungen nicht berührt, solange die Mindesteinlage von 5.000 Euro nicht unterschritten wird. Bei Unterschreitung der Mindesteinlage wird das Guthaben als Sparkonto weitergeführt. Die Zinsen werden am Ende eines jeden Anlagejahres dem von Ihnen gewählten Konto gutgeschrieben oder wiederangelegt.
Häufige Fragen
Einzahlungen sind nur einmalig am Beginn der Laufzeit möglich. Auszahlungen sind jederzeit unter Beachtung der Kündigungsfrist und der Kündigungssperrfrist möglich. Bitte beachten Sie, dass ein Unterschreiten der Mindesteinlage von 5.000 Euro zur Auflösung des Vertrages führt. Das Konto wird in diesem Fall als Sparkonto Plus weitergeführt.
Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Es besteht ein Freibetrag von 2.000 Euro pro Monat. Die anfängliche Kündigungssperrfrist, in der keine Teilrückzahlungen zulässig sind, beträgt neun Monate.
Auch ohne Kündigung können Sie über mehr als 2.000 Euro verfügen. Für den Betrag, der die 2.000 Euro übersteigt fallen Vorfälligkeitszinsen an. Über den Freibetrag hinaus wird ein Vorschusszins in Höhe eines Viertels des aktuellen Zinssatzes fällig. Dabei werden Freibeträge der Folgemonate zu Gunsten des Kunden entsprechend angerechnet.
Zinsen werden jeweils nach Ablauf eines Laufzeitjahres (nicht Kalenderjahr) bzw. bei Auslauf der Vereinbarung gezahlt und dem Wachstumssparen gutgeschrieben.
Mit einem Freistellungsauftrag beauftragen Sie Ihre Bank, anfallende Kapitalerträge (Zinszahlungen, Kurserträge und Dividendenzahlungen) vom automatischen Steuerabzug freizustellen. Ohne diesen Auftrag führt die Bank 25 % Kapitalertragsteuer sowie 5,5 % Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer an das Finanzamt ab. Bis zu 801 Euro können Sie pro Jahr und Person freistellen.