Die KD-BANK-STIFTUNG wurde Ende 1995 von der Bank für Kirche und Diakonie eG als BKD-Stiftung gegründet. Sie ist eine rechtlich selbständige kirchliche Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Duisburg. Mit der Satzungsänderung im November 2006 wurde die Stiftung in KD-BANK-STIFTUNG umfirmiert.
Der Vorstand setzt sich aus Vertretern aus dem Bereich der Kunden und Mitglieder der Bank sowie dem Aufsichtsratsvorsitzenden und dem Vorstandsvorsitzenden der Bank zusammen. Auf diese Weise ist die Unabhängigkeit der Stiftung gewährleistet. Im Vorstand der KD-BANK-STIFTUNG sind: Ulrich Conrad, Martina Espelöer, Dr. Martin Grimm, Georg Immel, Angelika Schmitz-Berg, Präses Nikolaus Schneider (Vorsitzender), Dr. Ekkehard Thiesler und Klaus Winterhoff.
Welchen Zweck hat sie?
Zweck ist die Förderung kirchlicher und gemeinnütziger Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Diese Förderung erfolgt durch die Auszahlung von Spenden an Institutionen und Einrichtungen von Kirche und Diakonie zur Verwirklichung deren eigener steuerbegünstigter Zwecke. Die Stiftung ist also selbstlos tätig.
Über welches Kapital verfügt die KD-BANK-STIFTUNG?
Das anfängliche Stiftungskapital betrug 500.000,- DM. Mittlerweile ist es durch Zustiftungen seitens der Bank auf eine Summe von rund 6,5 Mio. Euro (Stand: 05/2013) angewachsen. Die Erträge aus diesem Kapital werden als Spenden ausgezahlt.
Wer entscheidet über die Spendenvergabe?
Einmal jährlich - in der Regel im Frühjahr - entscheidet der Vorstand der KD-BANK-STIFTUNG über die Vergabe der Spenden. Er legt dabei auch die Förderschwerpunkte für das Folgejahr fest.
Ihre Bewerbung
Die Bewerbungsfrist für die Vergabe der Erträge aus dem Geschäftsjahr 2013 endet am 31. Dezember 2013. Die Ausschüttung erfolgt im Mai 2014.
Antragsfähige Zwecke
Die Erträge des Jahres 2013 sollen eingesetzt werden:
1. zur Erhaltung kirchlicher Bausubstanz
2. für Projekte gegen Fremdenfeindlichkeit und Förderung der Toleranz
3. zur Förderung des Ehrenamtes
Für Projekte, die diesen Zwecken entsprechen, können Anträge gestellt werden.
Bitte beachten Sie: Ein Rechtsanspruch auf die Leistungen der Stiftung besteht nicht.
Das Förder-Antragsformular der KD-Bank-Stiftung finden Sie hier.
| Ausschüttung aus Erträgen des Jahres | insgesamt | Projekte | |
2012
|
167.500 € | Erhaltung kirchlicher Gebäude | Inklusion, Hospizarbeit |
| 2011 | 159.400 € | Erhaltung kirchlicher Gebäude | Arbeit mit Erwachsenen/Telefonseelsorge |
| 2010 | 164.000 € | Erhaltung kirchlicher Gebäude | Arbeit mit Kindern |
| 2009 | 168.000 € | Erhaltung kirchlicher Gebäude | Evangelische Öffentlichkeitsarbeit |
| 2008 | 161.500 € | Erhaltung kirchlicher Gebäude | Evangelische Kinder- und Jugendarbeit |
| 2007 | 141.240 € | Erhaltung kirchlicher Gebäude | Evangelische Kinder- und Jugendarbeit |
| 2006 | 93.400 € | Erhaltung kirchlicher Gebäude | Gefängnisseelsorge |
| 2005 | 63.200 € | Erhaltung kirchlicher Gebäude | Gefängnisseelsorge |
| 2004 | 88.500 € | Erhaltung kirchlicher Gebäude | Ev. Kindertagesstätten |
| 2003 | 92.200 € | Erhaltung kirchlicher Gebäude | Ev. Altenarbeit |
| 2002 | 78.300 € | Erhaltung kirchlicher Gebäude | Ev. Hospizarbeit |
| 2001 | 65.200 € | Erhaltung kirchlicher Gebäude | Schulen/Kindertages-stätten in kirchlicher Trägerschaft |
| 2000 | 90.000 DM | Erhaltung kirchlicher Gebäude | Schulen in kirchlicher Trägerschaft |
| 1999 | 77.500 DM | Erhaltung kirchlicher Gebäude | Mutter-Kind-Einrichtungen in sozialen Brennpunkten |
| 1998 | 77.000 DM | Erhaltung kirchlicher Gebäude | Suchtkrankenhilfe |