Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Überweisungsrückruf / -widerruf
Die Umsetzung der EU-Zahlungsdiensterichtlinie (Payment Services Directive; PSD) in nationales Recht hat sich u. a. erheblich auf den Rückruf von Zahlungsaufträgen ausgewirkt. Nachfolgend erläutern wir Ihnen einige Änderungen und Hintergründe zum Überweisungsrückruf (vormals Kündigung des Überweisungsvertrages) in Form von häufig gestellten Fragen (Frequently Asked Questions = FAQ).
Ab wann gelten die Änderungen?
Seit dem 31.10.2009.
Worin unterscheiden sich "Überweisungsrückruf", "Überweisungswiderruf" und "Überweisungskündigung"?
Von einem Überweisungsrückruf kann nach den gesetzlichen Regelungen nur dann ausgegangen werden, wenn der dem Rückruf zu Grunde liegende Überweisungsauftrag die Bank noch nicht erreicht hat. Danach verwenden wir zwecks eindeutiger Abgrenzung den Begriff "Überweisungswiderruf". Die "Überweisungskündigung" hat sich aufgrund der veränderten Gesetzeslage (vormals Überweisungsgesetz) erledigt.
Worauf erstrecken sich die Änderungen beim Überweisungsrückruf besonders gravierend?
Insbesondere sind die Entgegennahmefristen und eine davon abhängige Erfolgsgarantie anzuführen. Die Widerruflichkeit eines Zahlungsauftrages liegt jetzt erheblich früher als es nach bisheriger Rechtslage für den Überweisungsvertrag der Fall war. Sie leitet sich aus § 675p BGB und den "Sonderbedingungen für den Überweisungsverkehr" ab. Grundsätzlich ist ein Überweisungsrückruf nur noch bis zum Eingang des Überweisungsauftrages bei der Bank möglich und auch nur unter diesen Umständen mit einer Erfolgsgarantie ausgestattet.
Habe ich als Bankkunde überhaupt noch eine Möglichkeit, einen bereits bei der ausführenden Bank vorliegenden bzw. dort schon bearbeiteten Überweisungsauftrag zu widerrufen?
Die KD-Bank bietet ihren Kunden einen solchen Service an. Hier unterscheiden wir im Vergleich zum Überweisungsrückruf den Überweisungswiderspruch ohne Erfolgsgarantie.
Ist die Bearbeitung eines Überweisungsrückrufes bzw. Überweisungswiderspruches mit Kosten verbunden?
Ja, diese richten sich nach dem Umfang des damit verbundenen Aufwandes (z. B. Inlandsüberweisung, grenzüberschreitende Überweisung, Gutschrift befindet sich bereits im Bankenclearing, etc.). Details entnehmen Sie bitte unserem Preis- / Leistungsverzeichnis.
Was bedeutet denn "Bankenclearing"?
Darunter versteht man den Bearbeitungsprozess bzw. den Zeitpunkt, bei dem bzw. zu dem der Zahlungsauftrag bereits die erste mit der Bearbeitung beauftragte Bank verlassen hat.
Wird ein Überweisungswiderruf zu einer bereits im Clearing befindlichen Gutschrift in der Regel zu einer Rückvergütung führen?
Dies dürfte unverändert davon abhängig sein, wie zeitig wir den Widerruf an die Bank des Empfängers weiterleiten können. Repräsentative Erfahrungswerte stehen derzeit noch aus. Aufgrund der aktuellen Rechtslage ist nicht auszuschließen, dass einige Banken in der Position als Empfängerbank grundsätzlich keine Überweisungswiderrufe mehr beachten werden. An dieser Stelle ist nochmals auf die fehlende Erfolgsgarantie zu verweisen.
Wie kann ich Kosten für Rückrufe vermeiden?
Bitte prüfen Sie Ihre Aufträge genau, bevor diese bei uns eingereicht werden. Schöpfen Sie Ihre organisatorischen und technischen Möglichkeiten aus. Ein Beispiel: Wenn Sie ein Zahlungsverkehrsprogramm (u. a. Profi cash, S-Firm, usw.) nutzen, können Sie fehlerhafte Sammelaufträge damit bearbeiten. Haben Sie Profi cash von uns und Fragen dazu? Rufen Sie uns unter einer dieser Telefonnummern an. Wir helfen Ihnen gern!
Wir lassen unsere Zahlungsverkehrsdateien direkt von einem Service-Rechenzentrum (z. B. Datev, HP, RZ-Volmarstein) an die Bank übertragen. Wie kann ich diese Aufträge selbst bereinigen?
Viele Programme (z. B. Lohn- / Gehaltsabrechnungs- und Finanzbuchhaltungprogramme) bieten die Möglichkeit, die Zahlungsaufträge zu exportieren, anstatt sie direkt an die Bank zu übertragen. Dadurch können Sie die fehlerhaften Daten vorher (z. B. mit Hilfe von Profi cash, siehe "Wie kann ich Kosten für Rückrufe vermeiden?") selbst korrigieren. Bitte sehen Sie in der Bedienungsanleitung Ihrer LuG- / FiBu-Software nach oder sprechen ggfs. die Hotline des Herstellers auf die Exportmöglichkeit an.
Kann ich einen Überweisungsrückruf / -widerruf formlos erteilen?
Grundsätzlich kann der Rückruf bzw. Widerruf formlos an uns erteilt werden. Zu Ihrer Erleichterung und zur Vermeidung von Missverständnissen haben wir entsprechende Formulare in unserem Download-Center bereitgestellt. Diese können Sie bequem am PC ausfüllen, ausdrucken und an uns faxen.
Kann ich Ihnen den Rückruf auch z. B. per E- Mail erteilen?
Davon raten wir dringend ab, solange der E-Mail-Verkehr nicht verschlüsselt abgewickelt werden kann. Denn die Angaben zum Rückruf enthalten sensible Daten wie z. B. Ihre Kontonummer bzw. IBAN, die im E-Mail-Dialog über das Internet ziemlich einfach von Unberechtigten ausgespäht werden könnten.
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Ab wann gelten die Änderungen?
Seit dem 31.10.2009.
Worin unterscheiden sich "Überweisungsrückruf", "Überweisungswiderruf" und "Überweisungskündigung"?
Von einem Überweisungsrückruf kann nach den gesetzlichen Regelungen nur dann ausgegangen werden, wenn der dem Rückruf zu Grunde liegende Überweisungsauftrag die Bank noch nicht erreicht hat. Danach verwenden wir zwecks eindeutiger Abgrenzung den Begriff "Überweisungswiderruf". Die "Überweisungskündigung" hat sich aufgrund der veränderten Gesetzeslage (vormals Überweisungsgesetz) erledigt.
Worauf erstrecken sich die Änderungen beim Überweisungsrückruf besonders gravierend?
Insbesondere sind die Entgegennahmefristen und eine davon abhängige Erfolgsgarantie anzuführen. Die Widerruflichkeit eines Zahlungsauftrages liegt jetzt erheblich früher als es nach bisheriger Rechtslage für den Überweisungsvertrag der Fall war. Sie leitet sich aus § 675p BGB und den "Sonderbedingungen für den Überweisungsverkehr" ab. Grundsätzlich ist ein Überweisungsrückruf nur noch bis zum Eingang des Überweisungsauftrages bei der Bank möglich und auch nur unter diesen Umständen mit einer Erfolgsgarantie ausgestattet.
Habe ich als Bankkunde überhaupt noch eine Möglichkeit, einen bereits bei der ausführenden Bank vorliegenden bzw. dort schon bearbeiteten Überweisungsauftrag zu widerrufen?
Die KD-Bank bietet ihren Kunden einen solchen Service an. Hier unterscheiden wir im Vergleich zum Überweisungsrückruf den Überweisungswiderspruch ohne Erfolgsgarantie.
Ist die Bearbeitung eines Überweisungsrückrufes bzw. Überweisungswiderspruches mit Kosten verbunden?
Ja, diese richten sich nach dem Umfang des damit verbundenen Aufwandes (z. B. Inlandsüberweisung, grenzüberschreitende Überweisung, Gutschrift befindet sich bereits im Bankenclearing, etc.). Details entnehmen Sie bitte unserem Preis- / Leistungsverzeichnis.
Was bedeutet denn "Bankenclearing"?
Darunter versteht man den Bearbeitungsprozess bzw. den Zeitpunkt, bei dem bzw. zu dem der Zahlungsauftrag bereits die erste mit der Bearbeitung beauftragte Bank verlassen hat.
Wird ein Überweisungswiderruf zu einer bereits im Clearing befindlichen Gutschrift in der Regel zu einer Rückvergütung führen?
Dies dürfte unverändert davon abhängig sein, wie zeitig wir den Widerruf an die Bank des Empfängers weiterleiten können. Repräsentative Erfahrungswerte stehen derzeit noch aus. Aufgrund der aktuellen Rechtslage ist nicht auszuschließen, dass einige Banken in der Position als Empfängerbank grundsätzlich keine Überweisungswiderrufe mehr beachten werden. An dieser Stelle ist nochmals auf die fehlende Erfolgsgarantie zu verweisen.
Wie kann ich Kosten für Rückrufe vermeiden?
Bitte prüfen Sie Ihre Aufträge genau, bevor diese bei uns eingereicht werden. Schöpfen Sie Ihre organisatorischen und technischen Möglichkeiten aus. Ein Beispiel: Wenn Sie ein Zahlungsverkehrsprogramm (u. a. Profi cash, S-Firm, usw.) nutzen, können Sie fehlerhafte Sammelaufträge damit bearbeiten. Haben Sie Profi cash von uns und Fragen dazu? Rufen Sie uns unter einer dieser Telefonnummern an. Wir helfen Ihnen gern!
Wir lassen unsere Zahlungsverkehrsdateien direkt von einem Service-Rechenzentrum (z. B. Datev, HP, RZ-Volmarstein) an die Bank übertragen. Wie kann ich diese Aufträge selbst bereinigen?
Viele Programme (z. B. Lohn- / Gehaltsabrechnungs- und Finanzbuchhaltungprogramme) bieten die Möglichkeit, die Zahlungsaufträge zu exportieren, anstatt sie direkt an die Bank zu übertragen. Dadurch können Sie die fehlerhaften Daten vorher (z. B. mit Hilfe von Profi cash, siehe "Wie kann ich Kosten für Rückrufe vermeiden?") selbst korrigieren. Bitte sehen Sie in der Bedienungsanleitung Ihrer LuG- / FiBu-Software nach oder sprechen ggfs. die Hotline des Herstellers auf die Exportmöglichkeit an.
Kann ich einen Überweisungsrückruf / -widerruf formlos erteilen?
Grundsätzlich kann der Rückruf bzw. Widerruf formlos an uns erteilt werden. Zu Ihrer Erleichterung und zur Vermeidung von Missverständnissen haben wir entsprechende Formulare in unserem Download-Center bereitgestellt. Diese können Sie bequem am PC ausfüllen, ausdrucken und an uns faxen.
Kann ich Ihnen den Rückruf auch z. B. per E- Mail erteilen?
Davon raten wir dringend ab, solange der E-Mail-Verkehr nicht verschlüsselt abgewickelt werden kann. Denn die Angaben zum Rückruf enthalten sensible Daten wie z. B. Ihre Kontonummer bzw. IBAN, die im E-Mail-Dialog über das Internet ziemlich einfach von Unberechtigten ausgespäht werden könnten.
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