(02.04.2008) Neues Förderprogramm in NRW
Die Bereitstellung von Infrastruktur für pflegebedürftige und behinderte Menschen zählt zu den Grundanliegen der nordrhein-westfälischen Sozialpolitik. Zur Unterstützung der für die entsprechende Angebotsstruktur verantwortlichen Institutionen gewährt die NRW.BANK gemeinnützigen Trägern für Investitionen in Pflege- und Betreuungseinrichtungen langfristige Finanzierungen zu günstigen Konditionen. Im Vordergrund stehen das betreute Wohnen sowie Investitionen, die zu dieser Pflegeform führen. Nicht unterstützt wird der Aufbau neuer stationärer Einrichtungen.
Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Eckdaten im Überblick:
Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Eckdaten im Überblick:
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Organisationen und Kirchen.
Gefördert werden:
a) Investitionen im Rahmen der Modernisierung und Sanierung sowie Umgestaltung von Altenwohn- und Pflegeheimen zu alternativen Wohnformen (z.B. Betreutes Wohnen)
b) Modernisierung und Sanierung von Werkstätten für behinderte Menschen
Ersatzneubauten werden nur gefördert, wenn hierdurch keine zusätzlichen Kapazitäten im Stationären Bereich geschaffen werden
Finanziert werden Gebäudeerwerb, Baukosten, Einrichtung zu 100 %, aber maximal 10 Mio. EUR pro Vorhaben
Darlehensvarianten
a) 10 Jahre Zinsbindung und 10 Jahre Laufzeit
b) 10 Jahre Zinsbindung und bis zu 20 Jahre Laufzeit
Der Zinssatz basiert auf denen Sätzen des Sozial-Investieren nach den KfW-Richtlinien zur Risikogerechten Bepreisung und wird zusätzlich reduziert.
Auszahlung: 100%, bis zu 3 Tilgungsfreijahre, Bereitstellungsprovision: 0,25% je angefangenem Monat
Kombination mit anderen Fördermitteln möglich, aber nicht mit KfW-Sozial Investieren oder KfW-Umwelt
Die Darlehen sind banküblich zu besichern.
Haben Sie Interesse? Fragen beantwortet Ihnen gern Ihr(e) persönliche(r) BeraterIn.
Gefördert werden:
a) Investitionen im Rahmen der Modernisierung und Sanierung sowie Umgestaltung von Altenwohn- und Pflegeheimen zu alternativen Wohnformen (z.B. Betreutes Wohnen)
b) Modernisierung und Sanierung von Werkstätten für behinderte Menschen
Ersatzneubauten werden nur gefördert, wenn hierdurch keine zusätzlichen Kapazitäten im Stationären Bereich geschaffen werden
Finanziert werden Gebäudeerwerb, Baukosten, Einrichtung zu 100 %, aber maximal 10 Mio. EUR pro Vorhaben
Darlehensvarianten
a) 10 Jahre Zinsbindung und 10 Jahre Laufzeit
b) 10 Jahre Zinsbindung und bis zu 20 Jahre Laufzeit
Der Zinssatz basiert auf denen Sätzen des Sozial-Investieren nach den KfW-Richtlinien zur Risikogerechten Bepreisung und wird zusätzlich reduziert.
Auszahlung: 100%, bis zu 3 Tilgungsfreijahre, Bereitstellungsprovision: 0,25% je angefangenem Monat
Kombination mit anderen Fördermitteln möglich, aber nicht mit KfW-Sozial Investieren oder KfW-Umwelt
Die Darlehen sind banküblich zu besichern.
Haben Sie Interesse? Fragen beantwortet Ihnen gern Ihr(e) persönliche(r) BeraterIn.

