
(29.09.2008) Wohnungsbauprämie ab 2009 enger gefasst
Eine wichtige Änderung bei der Bausparförderung wird nächstes Jahr wirksam: Für Bausparverträge, die ab dem 1. Januar 2009 abgeschlossen werden, gibt es die Wohnungsbauprämie nur, wenn der Bausparvertrag später für eine wohnwirtschaftliche Maßnahme eingesetzt wird, wie beispielsweise Bau/Kauf oder Modernisierung/Umbau einer Immobilie. Bisher gilt diese Zweckbindung lediglich innerhalb einer siebenjährigen Bindungsfrist.
Gelten wird die Neuregelung für alle Bausparverträge, die ab 2009 abgeschlossen werden. Ausnahme: Junge Bausparkunden unter 25 Jahren sind von dieser Regelung ausgenommen und können auch künftig über den gesparten Betrag nach einer Sperrfrist von sieben Jahren frei verfügen – allerdings gelten auch hier gewisse Einschränkungen.
Prämie: Alt & Neu
Alt: Sieben Jahre Bindungsfrist
Nach der bisherigen Regelung können Bausparer über ihr Bausparguthaben und die gewährte Wohnungsbauprämie nach Ablauf einer siebenjährigen Bindungsfrist frei verfügen, wenn sich ihre ursprüngliche Absicht zur wohnwirtschaftlichen Verwendung geändert hat. Diese flexible Regelung gilt auch weiterhin uneingeschränkt für Verträge, die bis Ende 2008 abgeschlossen werden und mit mindestens einem Betrag in Höhe der Regelsparrate bis zum 31.12.2008 bespart sind.
Neu: Wohnwirtschaftliche Zweckbindung
Für alle neuen Bausparverträge, die ab 2009 abgeschlossen werden, ist die Prämienbegünstigung dauerhaft an eine wohnwirtschaftliche Verwendung gebunden. Sollte das Bausparguthaben nicht für den Bau, den Kauf oder die Modernisierung/Umbau einer Wohnimmobilie, sondern für andere Zwecke genutzt werden, muss die erhaltene Prämie zurückgezahlt werden.
Prämienhöhe und Einkommensgrenzen
Hier gibt es keine Änderungen: Alleinstehende Bausparer erhalten 8,8 % Wohnungsbauprämie für eigene Einzahlungen bis maximal 512 Euro. Bei Verheirateten verdoppelt sich der förderungswürdige Betrag auf 1.024 Euro. Dabei sind jedoch Einkommensgrenzen einzuhalten. Alleinstehende dürfen über ein zu versteuerndes Einkommen von 25.600 Euro verfügen, Verheiratete über den doppelten Betrag.
Prämie: Alt & Neu
Alt: Sieben Jahre Bindungsfrist
Nach der bisherigen Regelung können Bausparer über ihr Bausparguthaben und die gewährte Wohnungsbauprämie nach Ablauf einer siebenjährigen Bindungsfrist frei verfügen, wenn sich ihre ursprüngliche Absicht zur wohnwirtschaftlichen Verwendung geändert hat. Diese flexible Regelung gilt auch weiterhin uneingeschränkt für Verträge, die bis Ende 2008 abgeschlossen werden und mit mindestens einem Betrag in Höhe der Regelsparrate bis zum 31.12.2008 bespart sind.
Neu: Wohnwirtschaftliche Zweckbindung
Für alle neuen Bausparverträge, die ab 2009 abgeschlossen werden, ist die Prämienbegünstigung dauerhaft an eine wohnwirtschaftliche Verwendung gebunden. Sollte das Bausparguthaben nicht für den Bau, den Kauf oder die Modernisierung/Umbau einer Wohnimmobilie, sondern für andere Zwecke genutzt werden, muss die erhaltene Prämie zurückgezahlt werden.
Prämienhöhe und Einkommensgrenzen
Hier gibt es keine Änderungen: Alleinstehende Bausparer erhalten 8,8 % Wohnungsbauprämie für eigene Einzahlungen bis maximal 512 Euro. Bei Verheirateten verdoppelt sich der förderungswürdige Betrag auf 1.024 Euro. Dabei sind jedoch Einkommensgrenzen einzuhalten. Alleinstehende dürfen über ein zu versteuerndes Einkommen von 25.600 Euro verfügen, Verheiratete über den doppelten Betrag.

