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Bank für Kirche und Diakonie eG - KD-Bank
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(10.03.2010) Steuerbescheinigung 2009

 

Seit 2009 gilt die Abgeltungsteuer. Zusammengefasst geht es darum, dass ein einheitlicher Abgeltungsteuersatz von 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer für alle Einkünfte aus Kapitalvermögen von Privatpersonen gilt. Gemeinnützige Kunden sind weiterhin steuerbefreit, wenn sie eine NV-Bescheinigung vorlegen.

Hinweise zur Jahressteuerbescheinigung

Alle Kunden, bei denen Abgeltungsteuer im Jahr 2009 einbehalten wurde und die keinen Antrag auf Kirchensteuereinbehalt oder die einen Antrag auf Schließung der Verlustverrechnungstöpfe gestellt haben, erhalten automatisch eine Jahressteuerbescheinigung. Aufgrund der komplexen Neuerungen hat unser Rechenzentrum leider noch keinen Termin für die Erstellung bekannt gegeben. Wir bitten herzlich um Ihr Verständnis und um Entschuldigung für die Verspätung. Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie eine Bescheinigung benötigen, aber nach den vorgenannten Kriterien keine erhalten. Ausführliche Hinweise und Erklärungen zu dieser Bescheinigung finden hier oder fragen Sie unsere Kundenteams.