(10.03.2010) Steuerbescheinigung 2009
Seit 2009 gilt die Abgeltungsteuer. Zusammengefasst geht es darum, dass ein einheitlicher Abgeltungsteuersatz von 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer für alle Einkünfte aus Kapitalvermögen von Privatpersonen gilt. Gemeinnützige Kunden sind weiterhin steuerbefreit, wenn sie eine NV-Bescheinigung vorlegen.
