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Wohnen mit Riester-Förderung

 

Wohneigentum ist eine gute Vorsorge für den Ruhestand. Mit Aufnahme des selbstgenutzten Wohneigentums in die Riester-Förderung hat auch der Gesetzgeber dies unterstrichen und den rechtlichen Rahmen für die gleichberechtigte Förderung von Geldrente und Wohnrente geschaffen. Alle Vorteile der Riesterförderung stehen jetzt auch Bausparern offen. Legen Sie jetzt mit dem Fuchs WohnRente-Bausparen den Grundstein für Ihr Wohneigentum!
Wer Wohneigentum besitzt ist unabhängig, spart die Miete und sorgt optimal fürs Alter vor. Mietfrei wohnen im Alter – ein Ziel vieler Bürger, das der Staat jetzt noch stärker fördert. Als Schwäbisch Hall-Bausparer können Sie ab sofort „wohnriestern“. Das WohnRente-Bausparen kann sich für Sie richtig rechnen.

Staatliche Förderung
Ihr Traum von den eigenen vier Wänden kann bald in Erfüllung gehen. Nutzen Sie jetzt die attraktive Riester-Förderung für die Eigenkapitalbildung und die Finanzierung einer selbstgenutzten Wohnimmobilie. Mit einem Fuchs WohnRente-Bausparvertrag von Schwäbisch Hall kommen Sie schneller ans Ziel.
- Mit Riester-Zulagen werden insbesondere der Neubau oder Kauf von selbstgenutzten Immobilien belohnt.
- Gefördert werden vor allem Sparbeiträge für die Eigenkapitalbildung und Tilgungsleistungen zur Finanzierung von selbstgenutztem Wohneigentum.
- Aus einem zertifizierten Riester-Vertrag kann gefördertes Kapital bis zu 75 % oder zu 100 % entnommen und für die Finanzierung von selbstgenutztem Wohneigentum verwendet werden. Eine Rückzahlungspflicht besteht nicht.
- Schwäbisch Hall-Bausparen ist riesterfähig und damit im günstigsten Fall dreifach gefördert: Wohnungsbau-Prämie, Arbeitnehmer-Sparzulage und Riester-Zulage.
- Modernisierungsinvestitionen in bestehende Immobilien werden nicht riestergefördert.
Attraktiv und familienfreundlich
- Für die Fuchs WohnRente gilt auch der bereits bestehende Förderrahmen für Riester-Produkte:
- Keine Einkommensgrenzen
- Grundzulage im Jahr: 154 Euro für Alleinstehende und 308 Euro für Verheiratete 
- Kinderzulage im Jahr: 185 Euro, für jedes ab 2008 geborene Kind 300 Euro
- Ab 2008: Einmalige Erhöhung der Grundzulage um 200 Euro für noch nicht 25-jährige Berufseinsteiger.
- Mit Riester-Zulagen gefördert werden jährliche Einzahlungen auf zertifizierte Riester-Produkte bis zu 4 % aus dem beitragspflichtigen Vorjahres-Einkommen – max. 2.100 Euro p. a. (abzüglich gewährter Zulagen), ggf. können zusätzliche Steuervorteile geltend gemacht werden.
- Die Beantragung der Zulagen erfolgt über einen schriftlichen Antrag beim jeweiligen Produktanbieter.
Mehr zum Thema Altersvorsorge und Riester erfahren Sie bei unseren Ansprechpartnern für Privatkunden.