Abgeltungsteuer

Die Abgeltungsteuer für Kapitalerträge wurde im Rahmen des Unternehmenssteuerreformgesetzes 2008 mit Wirkung ab dem 1.1.2009 eingeführt.

Im Folgenden finden Sie alle Änderungen im Überblick:

Es wird nur noch eine Einkunftsart für Kapitaleinkünfte geben. Der neu eingeführten Steuer unterliegen Zinsen, Dividenden und private Veräußerungsgewinne.
Der Steuersatz beträgt 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.
Die Abgeltungsteuer ist eine Quellensteuer. Sie wird direkt vom jeweiligen Finanzinstitut an das Finanzamt abgeführt.
Die Sparerpauschbeträge von 801 Euro für Ledige und 1.602 Euro für Verheiratete bleiben bestehen, gelten aber seit 2009 auch für Veräußerungsgewinne.
Die Spekulationsfrist, nach der Veräußerungsgewinne nach einem Jahr steuerfrei sind, entfällt. Ebenso wurde die Spekulationsfreigrenze von 512 Euro für Veräußerungsgewinne aus Wertpapieren, die während der Spekulationsfrist anfallen, abgeschafft.
Das Halbeinkünfteverfahren für Dividenden entfällt. Dividenden werden voll besteuert – aber nicht mit dem persönlichen Steuersatz, sondern mit dem einheitlichen Abgeltungsteuersatz von 25 %.
Grundsätzlich können seit 2009 Verluste aus Wertpapiergeschäften mit Zinsen und Dividenden verrechnet werden. Die Ausnahme bilden Verluste aus Direktanlagen in Aktien: Diese können nur mit Gewinnen aus Aktiengeschäften verrechnet werden. Eine Verrechnung von realisierten Kursverlusten mit Zinsen innerhalb eines Kalenderjahres ist in diesem Fall nicht möglich.
Anleger, deren persönlicher Einkommenssteuersatz unter 25 % liegt, können statt der Abgeltungsteuer ihren persönlichen Satz über die Steuererklärung geltend machen.
Positiv wirkt sich die Abgeltungssteuer für Anleger mit Zinserträgen und hohem Steuersatz aus, die ihren Sparerfreibetrag bereits ausgeschöpft haben. Bislang wurden Zinserträge mit dem persönlichen Steuersatz versteuert.Seit 2009 greift die Abgeltungsteuer. Diese Anleger zahlen somit weniger Steuern als bisher.

Übergangsregelungen für die Kirchensteuer

Kapitalerträge unterliegen der Kirchensteuer. Derzeit werden die Voraussetzungen für einen Abzug der Kirchensteuer an der Quelle, also direkt bei der auszahlenden Bank, geschaffen. Ab 2011 soll der Abzug dann automatisch für alle Kirchenmitglieder erfolgen. Für den Übergangszeitraum 2010 können Sie zwischen zwei Alternativen wählen: 

  1. Sie geben – wie bisher – Ihre Kapitaleinkünfte für die Zwecke der Kirchensteuerberechnung in der Steuererklärung an oder
  2. Sie teilen uns Ihre Religionszugehörigkeit mit. In diesem Fall behalten wir die Kirchensteuer für Sie ein, und Sie sparen Formalitäten bei Ihrer Steuererklärung. Dabei wenden wir einen reduzierten Abgeltungssteuersatz von 24,45 % an. So wird berücksichtigt, dass Sie Ihre Kirchensteuer als Sonderausgabe absetzen können, wenn Sie Ihre Kapitaleinkünfte über die Steuererklärung abrechnen.

Was ist zu tun? 

Wir führen gern die Kirchensteuer direkt für Sie ab, wenn Sie uns Ihre Religionszugehörigkeit erklären! Bitte senden Sie uns das ausgefüllte Formular „Anmeldung Kirchensteuer“ zu.

 

Wichtiger Hinweis: Nutzen Sie unser Formular bitte auch, wenn Sie Kontoverbindungen zu unseren Verbundpartnern Union Investment und der Bausparkasse Schwäbisch-Hall unterhalten. Es genügt, wenn Sie uns das Formular ausgefüllt und unterschrieben einreichen. Wir informieren unsere Verbundpartner dann automatisch und kostenlos für Sie.

Bank für Kirche und Diakonie eG - KD-Bank
BLZ: 35060190

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