Die Abgeltungsteuer für Kapitalerträge wurde im Rahmen des Unternehmenssteuerreformgesetzes 2008 mit Wirkung ab dem 1.1.2009 eingeführt.
| Es wird nur noch eine Einkunftsart für Kapitaleinkünfte geben. Der neu eingeführten Steuer unterliegen Zinsen, Dividenden und private Veräußerungsgewinne. |
| Der Steuersatz beträgt 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. |
| Die Abgeltungsteuer ist eine Quellensteuer. Sie wird direkt vom jeweiligen Finanzinstitut an das Finanzamt abgeführt. |
| Die Sparerpauschbeträge von 801 Euro für Ledige und 1.602 Euro für Verheiratete bleiben bestehen, gelten aber seit 2009 auch für Veräußerungsgewinne. |
| Die Spekulationsfrist, nach der Veräußerungsgewinne nach einem Jahr steuerfrei sind, entfällt. Ebenso wurde die Spekulationsfreigrenze von 512 Euro für Veräußerungsgewinne aus Wertpapieren, die während der Spekulationsfrist anfallen, abgeschafft. |
| Das Halbeinkünfteverfahren für Dividenden entfällt. Dividenden werden voll besteuert – aber nicht mit dem persönlichen Steuersatz, sondern mit dem einheitlichen Abgeltungsteuersatz von 25 %. |
| Grundsätzlich können seit 2009 Verluste aus Wertpapiergeschäften mit Zinsen und Dividenden verrechnet werden. Die Ausnahme bilden Verluste aus Direktanlagen in Aktien: Diese können nur mit Gewinnen aus Aktiengeschäften verrechnet werden. Eine Verrechnung von realisierten Kursverlusten mit Zinsen innerhalb eines Kalenderjahres ist in diesem Fall nicht möglich. |
| Anleger, deren persönlicher Einkommenssteuersatz unter 25 % liegt, können statt der Abgeltungsteuer ihren persönlichen Satz über die Steuererklärung geltend machen. |
| Positiv wirkt sich die Abgeltungssteuer für Anleger mit Zinserträgen und hohem Steuersatz aus, die ihren Sparerfreibetrag bereits ausgeschöpft haben. Bislang wurden Zinserträge mit dem persönlichen Steuersatz versteuert.Seit 2009 greift die Abgeltungsteuer. Diese Anleger zahlen somit weniger Steuern als bisher. |
Kapitalerträge unterliegen der Kirchensteuer. Derzeit werden die Voraussetzungen für einen Abzug der Kirchensteuer an der Quelle, also direkt bei der auszahlenden Bank, geschaffen. Ab 2011 soll der Abzug dann automatisch für alle Kirchenmitglieder erfolgen. Für den Übergangszeitraum 2010 können Sie zwischen zwei Alternativen wählen:
Was ist zu tun?
Wir führen gern die Kirchensteuer direkt für Sie ab, wenn Sie uns Ihre Religionszugehörigkeit erklären! Bitte senden Sie uns das ausgefüllte Formular „Anmeldung Kirchensteuer“ zu.
Wichtiger Hinweis: Nutzen Sie unser Formular bitte auch, wenn Sie Kontoverbindungen zu unseren Verbundpartnern Union Investment und der Bausparkasse Schwäbisch-Hall unterhalten. Es genügt, wenn Sie uns das Formular ausgefüllt und unterschrieben einreichen. Wir informieren unsere Verbundpartner dann automatisch und kostenlos für Sie.