Bei den neuen europäischen SEPA-Lastschriftverfahren müssen Zahlungsempfänger genau zu identifizieren sein, deshalb erhalten diese – in Ergänzung zu den deutschen Verfahren – eine Kennnummer. Diese Kennnummer heisst "Gläubiger-Identifikationsnummer" (CI – Creditor Identifier).
In Deutschland kann diese seit März 2008 bei der Deutschen Bundesbank über die Internetseite www.glaeubiger-id.bundesbank.de beantragt werden. Zahler können anhand dieser Angabe und der Referenznummer des zugrunde liegenden Lastschriftmandats sehr leicht prüfen, ob eine für die Kontobelastung notwendige Ermächtigung vorliegt.