Der Begriff Single Euro Payments Area (SEPA) bezeichnet das Projekt eines europaweit einheitlichen Zahlungsraums. In diesem Zahlungsraum sollen für Kunden keine Unterschiede mehr zwischen nationalen und grenzüberschreitenden Zahlungen bestehen. Nach der Einführung des Euro-Bargeldes 2002, der EU-Standardüberweisung 2003 und der BankCards mit dem Maestro-Zeichen folgen ab 2008 weitere Produktstandards, die EU-weit genutzt werden können.
Als Kunden der Bank für Kirche und Diakonie eG profitieren Sie von Anfang an vom Binnenmarkt und SEPA. In Deutschland gab es ab 2003 die EU-Standard-Überweisung, die seit Februar 2008 durch die Euro-Überweisung ersetzt wurde. Die VR-BankCard wird bereits in vielen anderen EU-Ländern breitflächig akzeptiert. Ab November 2009 können die beiden neuen SEPA-Lastschriftverfahren eingesetzt werden.
Die Schaffung des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraumes ist Teil der Umsetzung des Binnenmarktes. Ein entscheidender Schritt war die Euro-Bargeldeinführung 2002. Der von der europäischen Kreditwirtschaft 2002 gegründete europäische Zahlungsverkehrsrat - EPC (European Payments Council) - hat einheitliche Standards und Regeln für Überweisungen, Lastschriften sowie Kartenzahlungen in Europa entwickelt und verabschiedet
Die Bank für Kirche und Diakonie eG unterstützt mit ihrer technischen Infrastruktur die neuen SEPA-Verfahren. Die SEPA-Zahlungsverkehrs-Instrumente im Binnenmarkt stellen wir Ihnen seit Anfang 2008 schrittweise zur Verfügung. Dies erfolgte jeweils abhängig von den rechtlichen Voraussetzungen. Mit Ihrer Bank für Kirche und Diakonie eG sind Sie bereit für SEPA.
Die neuen Zahlungsinstrumente für den europäischen Binnenmarkt werden zunächst zusätzlich zu den nationalen Verfahren angeboten. Bei inländischen Zahlungen können Sie deshalb ab 2008 zwischen nationalen und europäischen Verfahren wählen. Wenn Sie noch nicht über die BIC- und IBAN-Angaben Ihrer Geschäftspartner verfügen, können Sie zunächst weiterhin die herkömmlichen Auftragsarten nutzen. Bitte denken Sie jedoch daran, die nach den neuen Standards erforderlichen BIC- und IBAN-Angaben sukzessive zusammenzutragen, da die Übergangsfrist für das Nutzen der nationalen "Altverfahren" in den nächsten Jahren auslaufen wird. Ein konkreter Termin wurde allerdings noch nicht festgelegt.
Der einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum bietet insbesondere international tätigen Unternehmen viele Chancen und Vorteile. Bitte denken Sie daran, rechtzeitig zu prüfen, ob Ihre Finanzbuchhaltungssoftware das neue Standarddatenformat für SEPA-Zahlungen, SWIFT-XML, das das alte DTAUS-Verfahren ablöst, bietet.
Die "€uro-Überweisung" (SEPA) als Produkt für Überweisungen im gesamten Binnenmarkt (ein-schließlich Deutschlands) baut auf der 2003 eingeführten "EU-Standardüberweisung" auf. Als Identifizierung der Bankverbindung des Kontoinhabers / Zahlers und des Zahlungsempfängers dienen IBAN und BIC. Das "SEPA-Überweisungsverfahren" wurde von der europäischen Kreditwirtschaft am 28. Januar 2008 gestartet. Seit diesem Zeitpunkt steht Ihnen als Kunden der Bank für Kirche und Diakonie dieses neue europäische Zahlungsinstrument auch für Inlandszahlungen zusätzlich zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie hier.
Mit den beiden neuen SEPA-Lastschriftverfahren können künftig Gelder von Konten im Binnenmarkt eingezogen werden. Die neuen Verfahren ähneln den heute innerhalb Deutschlands eingesetzten Verfahren (Einzugsermächtigungsverfahren bzw. Abbuchungsauftragsverfahren). Grundlage sind Lastschriftmandate des Zahlungspflichtigen, welche den Zahlungsempfänger und die Bank des Zahlungspflichtigen zum Einzug berechtigen. Die Lastschriften haben einen festen Fälligkeitstermin. Als Identifizierung der Bankverbindungen dienen IBAN und BIC. Jeder Lastschrifteinreicher hat eine eigene Kennung zur Identifizierung, die Gläubiger-Identifikationsnummer (CI – Creditor Identifier). Für den Umgang mit abgelehnten oder zurückgegebenen Lastschriften sollen im Binnenmarkt einheitliche Regeln gelten. Der flächendeckende Einsatz ist jedoch abhängig vom rechtlichen Umfeld, welches mit einem neuen EU-Rechtsrahmen ab November 2009 – Einführung der Verfahren – geschaffen wird. Weitere Informationen finden Sie hier.
Bank-Karten sind mit SEPA im Binnenmarkt noch breiter einsetzbar. Dies gilt insbesondere für die VR-BankCard, Ihrem Schlüssel zum Konto. Das "SEPA Cards Framework" (Rahmenvorgaben) definiert generelle Anforderungen an Karten-Systeme, die das Bezahlen in Europa weiter vereinfachen. Die VR-BankCard und die deutschen "girocard-Systeme" ("electronic cash" sowie Deutsches Geldautomaten-System) erfüllen diese Anforderungen. Die Akzeptanz im Binnenmarkt wird durch neue Allianzen mit weiteren europäischen Kartenzahlungssystemen sukzessive ausgebaut. Auch die genossenschaftlichen Kreditkarten von MasterCard und VISA entsprechen den SEPA-Anforderungen. Für Kartenzahlungen gelten auf Basis von Chip-Technologie europaweit einheitliche Standards.
Der einheitliche Euro-Zahlungsverkehrs-Raum bietet insbesondere international tätigen Unternehmen viele Chancen und Vorteile.
Die neuen SEPA-Produkte sollen innerhalb der Europäischen Union (EU), den drei weiteren Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sowie Monaco und der Schweiz gelten. Die Schweizer Banken setzen in Zusammenhang mit SEPA entsprechende europäische rechtliche Regelungen um und werden ebenfalls sukzessive teilnehmen.
Die Länder sind derzeit die 27 EU-Mitgliedstaaten (Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern), die drei weiteren EWR-Staaten (Island, Liechtenstein und Norwegen) sowie Monaco und die Schweiz.
Der Fokus von SEPA liegt zunächst auf den Ländern, die den Euro eingeführt haben. Die Euro-Zone besteht seit Januar 2011 aus Belgien, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Griechenland, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien und Zypern. Weiterhin werden in Monaco, San Marino und dem Vatikan spezielle Euro-Münzen herausgegeben, wobei diese Kleinstaaten nicht zur EU gehören.
Die Schaffung des Einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraumes (SEPA – Single Euro Payments Area) ist Teil der Umsetzung des Binnenmarktes seit 1992. Im Folgenden wurde während einer Tagung des Europäischen Rates im März 2000 in Lissabon beschlossen, die EU mit der "Lissabon-Agenda" bis 2010 "zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt zu machen".
Die notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen wurden auf europäischer und nationaler Ebene geschaffen. Eine entsprechende EU-Richtlinie wurde verabschiedet und gilt ab 31. Oktober 2009 auch national. Die Umsetzung in deutsches Recht erforderte umfangreiche Anpassungen von Regelungen im Rechtsverhältnis zwischen Ihnen und Ihrer Bank. Daher gelten ab 31. Oktober 2009 neue Allgemeine Geschäftsbedingungen, Sonderbedingungen für den Überweisungsverkehr, für den Lastschriftverkehr, für die VR-BankCard bzw. VR-ServiceCard und Sonderbedingungen für das Online-Banking.
Die neuen Zahlungsinstrumente für den europäischen Binnenmarkt werden zunächst zusätzlich zu den nationalen Verfahren angeboten. Bei inländischen Zahlungen können Sie deshalb ab 2008 sukzessive zwischen nationalen und europäischen Verfahren wählen.