Warum nachhaltig?

Im BGB § 81 Abs. 2 ist die unabdingbare Voraussetzung für die Selbstständigkeit der Stiftung „, dass die dauerhafte und nachhaltige Erfüllung des Stiftungszwecks gesichert erscheint…“

 

Wer für die Ewigkeit aufgestellt ist, ist glaubwürdig, wenn das Kapital entsprechend nachhaltig angelegt ist. Im Gründungsprozess unterstützen wir Sie gern bei der Erstellung von Anlagerichtlinien, die es auch künftigen Vorständen ermöglichen, dem Stifterwille bei der Geldanlage zu folgen.

 

Neben dieser scheinbaren Selbstverständlichkeit gibt die Kirchenordnung der einzelnen Landeskirchen kirchlichen Stiftungen daneben Leitlinien zur Anlage des Vermögens. Als Bank für Kirche und Diakonie sind uns diese vertraut. Wir beraten unsere Stiftungskunden auf dieser Basis.

 

 

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Bank für Kirche und Diakonie eG - KD-Bank
BLZ: 35060190

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