Motive für die Gründung einer kirchlichen Stiftung

• Positiv Erlebtes an kommende Generationen weitergeben 

• Persönliche Erwartungen an die Kirche der Zukunft gestalten

• Liebgewordene Gebäude erhalten und pflegen

• Verkündigung in Wort und Musik auch weiterhin als integralen Bestandteil der Gemeindearbeit sichern

• Kindern und Jugendlichen eine Heimat im Glauben geben.

 

Stiftungen wachsen durch Zustiftung in den Vermögensstock. Spenden an die Stiftung ermöglichen die zeitnahe Finanzierung konkreter Projekte. Hier kann jeder mitmachen, wenn sich Stiftungszweck und eigene Vorstellung decken: Gesellschaftliches Engagement leicht gemacht!

 

Eine Stiftung schafft per Rechtscharakter Vertrauen in ihre seriöse und dauerhafte Zweckverfolgung. Selbstständige Stiftungen unterliegen der Aufsicht der Landesregierungen, kirchliche Stiftungen - unabhängig von ihrer Selbstständigkeit - immer zusätzlich der Aufsicht der Landeskirchen. Nicht zuletzt durch diese eindeutige Regelung ist dem Namenszusatz „Stiftung“ eine hohe Reputation zueigen.

 

Steuerliche Anreize für den Zuwendungsgeber beim Spendenabzug und bei Zustiftungen machen Stiftungspartizipation in monetärer Hinsicht attraktiv. Die Höchstgrenze des Spendenabzugs ist auf 20 Prozent der Gesamteinkünfte des Zuwendenden festgelegt, Zuwendungen in den Vermögensstock einer Stiftung können bis zu einem Höchstbetrag von einer Million Euro innerhalb von zehn Jahren steuerlich geltend gemacht werden. 

 

Weitere Informationen für Stiftungen:

Anlagestrategien für Stiftungen 

Unsere Leistungen für Sie

Hilfen für den Stiftungsalltag 

 

Eine Checkliste zur Errichtung einer Stiftung können Sie über unser Online-Formular oder per E-Mail an Stiftung@KD-Bank.de bestellen. Fragen beantwortet Ihnen gern unsere Stiftungskoordinatorin Christiane Wicht-Stieber, Fon 0231-58444-242.

Bank für Kirche und Diakonie eG - KD-Bank
BLZ: 35060190

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